Die große Verteile geht weiter

Am 21. Novem­ber 2015 gab ein Artikel des SPIEGEL online Anlass zur Vermu­tung, dass an den bekann­ten Missstän­den der EEG-Förde­rung etwas substan­ti­ell geändert, dass ein gemein­wohl- und natur­schäd­li­cher Subven­ti­ons­wett­lauf um auf 20 Jahre garan­tierte Einspei­se­ver­gü­tun­gen beendet würde.

Alles gut

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Leider ist die in diesem Artikel darge­stellte Hoffnung auf refor­me­ri­sche Bemühun­gen naiv.

Die angedeu­te­ten Verbes­se­run­gen sind nach aktuel­lem Stand – 30. Novem­ber 2015 – nicht zu erwar­ten. Die “große Verteile”, wie die “Ökostrom”-Förderung bereits im Februar 2013 zutref­fend bezeich­net wurde,

Verteile

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wird aller Voraus­sicht nach weiter­ge­hen. Zumin­dest geben die aktuell kursie­ren­den Eckpunkte für ein “neues” EEG und die Bundes­rats­be­schlüsse vom 27. Novem­ber 2015 keinen Hinweis darauf, dass sich am “Wahnsinn” etwas ändern wird. Ganz im Gegenteil.

Konkret:

Am 25. Novem­ber 2015 gab das Bundes­wirt­schafts­mi­nis­te­rium die Eckpunkte für das EEG 2016 bekannt. Darin ist zwar in der Tat von Ausschrei­bun­gen die Rede, bei der Umset­zung scheint man jedoch ausnahms­los alle Stolper­fal­len, die wir in unserer Stellung­nahme aufge­zeigt hatten, konse­quent nutzen zu wollen: 

Unter dem Stich­wort “Wahrung der Akteurs­viel­falt” soll einer bestimm­ten Klien­tel eine Existenz- und Einkom­mens­ga­ran­tie gegeben werden.

Ferner soll mittels eines “fortent­wi­ckel­ten Referenz­er­trags­mo­dells” sicher­ge­stellt werden, dass “in ganz Deutsch­land vergleich­bare Wettbe­werbs­be­din­gun­gen” herrschen. Was es mit dem Referenz­er­trags­mo­dell auf sich hat, finden Sie hier erläutert.

Außer­dem sollen die Ausschrei­bun­gen techno­lo­giespezi­fisch durch­ge­führt werden. 

Mit diesen Vorfest­le­gun­gen wird die Grund­idee der Stärkung der Kosten­ef­fi­zi­enz durch Ausschrei­bun­gen auf den Kopf gestellt. Die Stellung­nahme des Sachver­stän­di­gen­ra­tes (Jahres­gut­ach­ten 2015/16) lautete:

Die natio­nale Förde­rung von EE sollte künftig ganz entfal­len oder zumin­dest, wenn die politi­sche Kraft in diesem von Inter­es­sen­grup­pen dominier­ten Politik­be­reich dazu nicht ausreicht, techno­lo­gie­neu­tral ausge­rich­tet werden.

Die volks­wirt­schaft­li­chen Inter­es­sen werden also vollstän­dig den Inter­es­sen der Wind- und Sonnen­strom-Produ­zen­ten unter­ge­ord­net. Doch damit nicht genug des Irrsinns:

Obwohl die Eckpunkte aus dem Baake-Minis­te­rium die von grünen Landes­mi­nis­tern erhobene, auf wissen­schaft­li­cher Fälschung beruhende Forde­rung nach regio­nal diffe­ren­zier­tem Ausbau bereits berück­sich­ti­gen (Referenz­er­trags­mo­dell), hat der Bundes­rat am 27. Novem­ber 2015  auf grünes Betrei­ben zusätz­lich noch regio­nale Quoten gefordert:

Südländer

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Dabei geht es den “GRÜNEN” um nichts anderes als Geld und Prestige.

Unver­hoh­len reden und schrei­ben sie davon, dass Bürger und Kommu­nen in ihren Ländern an der “Wertschöp­fung” teilha­ben sollen. Alle sonsti­gen, nur noch neben­bei angeführ­ten Argumente sind erwie­se­ner­ma­ßen falsch. 

Der am 27. Novem­ber 2015 gefasste Beschluss des Bundesrates

 

Der Bundes­rat fordert eine gleich­mä­ßige deutsch­land­weite Vertei­lung von Windkraft­an­la­gen. Eine solche Vertei­lung stärke die Netzsta­bi­li­tät und führe zu einer gleich­mä­ßi­ge­ren Windstrom­erzeu­gung. Damit erhöhe sich auch die Versor­gungs­si­cher­heit, heißt es in der am 27. Novem­ber 2015 gefass­ten Entschließung.

Quelle: http://www.bundesrat.de/DE/plenum/plenum-kompakt/15/939/939-pk.html#top-19

 

wider­spricht in den gelb markier­ten Aussa­gen erwie­se­nen Tatsa­chen.

Herrn Wolfgang Steiger vom CDU-Wirtschafts­rat ist eindeu­tig zuzustim­men, wenn er – wie hier zitiert – erkennt:

Rote, grüne und dunkel­rote Kräfte in den Landes­re­gie­run­gen träumen von einem regio­na­len Wettbe­werb um die Frage, auf welchem Weinberg und welchem Schwarz­wald­hü­gel der beste Windrad­stand­ort ist. Wenn sich das durch­setzt, sehe ich angesichts der ausufern­den Kosten schwarz für unser Industrieland.

Ein ganz fauler und für Mensch und Natur katastro­pha­ler Kompro­miss­vor­schlag kommt dabei aus Schleswig-Holstein:

satanistische Weisheit

Von Leuten, die zwecks Generie­rung von Windkraft-Geldern den Schutz des Seead­lers einschrän­ken, ist wohl nichts anderes zu erwarten.

Als einzi­ger Gewin­ner des Hauens und Stechens um Subven­tio­nen zeich­net sich bereits jetzt die Windkraft-Indus­trie ab. Dazu ist diese Auswer­tung des Verbands der indus­tri­el­len Energie- und Kraft­wirt­schaft (VIK) aufschlussreich:

VIK Abb

Aus den VIK-Mittei­lun­gen 3/2015, S. 27.

Die Abbil­dung stellt dar, wie sich die EEG-Vergü­tun­gen tatsäch­lich entwi­ckelt haben und wie sie sich entwi­ckelt hätten, wenn die gesetz­li­chen Vorschrif­ten nicht stets zu Gunsten der Windkraft­in­dus­trie geändert worden wären. Bei sogenann­ten “Refor­men” des Subven­ti­ons­sys­tems haben es die Profi­teure dessel­ben bisher stets verstan­den, die zuvor gelten­den Degres­sio­nen durch einen Neuein­stieg auf höherem Niveau wieder ausge­gli­chen zu bekommen.

Im Sinne der ökolo­gi­schen und ökono­mi­schen Vernunft werden wir den zum Vertei­lungs­kampf verkom­me­nen Prozess weiter beglei­ten. Im Einklang mit dem Sachver­stän­di­gen­rat, der Monopol­kom­mis­sion, der Exper­ten­kom­mis­sion Forschung und Innova­tion setzen wir uns für eine einzige, deutsch­land­weit gültige Quote ein. Diese ist bei Null Megawatt pro Jahr anzuset­zen. Denn was von den Ausbau­am­bi­tio­nen zu halten ist, finden Sie hier ausformuliert:

Fakten statt Mythen

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