Gefähr­li­che Ecken

Gemäß dem 2014 “refor­mier­ten” EEG sollen Windkraft‑, Photovoltaik‑, Biomasse- und Geother­mie­an­la­gen zur Strom­erzeu­gung ab 2017 über Ausschrei­bun­gen geför­dert werden. Dazu hat das Bundes­wirt­schafts­mi­nis­te­rium im Juli 2015 ein Eckpunk­te­pa­pier vorgelegt. 

Eckp

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Die Wirtschafts­wei­sen mahnten zu diesem Thema wieder­holt an, dass die bekann­ten Missstände und Fehlan­reize des EEG besei­tigt werden müssen. Um dies zu ermög­li­chen, gelte es, die Profi­teure des Subven­ti­ons­sys­tems zu entmachten.

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Die Wirtschafts­wei­sen, 2014.

Aus dem vorletz­ten Jahres­gut­ach­ten der Wirtschaftsweisen

Umgangs­sprach­lich ausge­drückt: Wer den Sumpf trocken­le­gen will, sollte tunlichst nicht die Frösche fragen. Unser Eindruck vom Eckpunk­te­pa­pier ist aller­dings, dass die sprich­wört­li­chen Frösche inten­siv in die Biotop­ge­stal­tung einge­bun­den werden sollen. Die nicht ausfor­mu­lierte, impli­zite Leitfrage des Papiers lautet nach unserer Lesart:

Wie können die bestehen­den, ökolo­gisch und ökono­misch verhee­ren­den Fehlan­reize des EEG möglichst unbescha­det und ungeschmä­lert in die ab 2015 gelten­den Regel­werke überführt werden?

Dies läuft unseren Inter­es­sen vollstän­dig zuwider. VERNUNFTKRAFT. brachte daher am 5. Oktober 2015 diese Stellung­nahme ein: 

Aussch

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An einer Ecke des Papiers haben wir uns beson­ders heftig gesto­ßen: Dass der “Irratio­na­li­täts­zu­schlag” aus dem EEG in die Ausschrei­bungs­mo­da­li­tä­ten übernom­men werden soll, können wir gar nicht guthei­ßen. Damit würde diese Bildge­schichte auch über 2017 hinaus fortgesetzt.

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