Vogtland­kreis fordert Abstand

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27. April 2015: Zweiter Landkreis Sachsens beschließt Mindest­ab­stand zu Windenergieanlagen

Mit den Beschlüs­sen des Vogtland­krei­ses, richtet bereits der zweite sächsi­sche Land­kreis einen Appell an die sächsi­sche Staats­re­gie­rung, Mindest­ab­stände für Wind­energieanlagen (WEA) festzu­schrei­ben, die dem zehnfa­chen der Anlagen­höhe zum nächst­ge­le­ge­nen Wohnhaus entspre­chen müssen. (10xH).

Die Kreis­tags­ab­ge­ord­ne­ten des Vogtland­krei­ses haben sich mit Ihrem Votum für angemesse­nere Mindest­ab­stände zwischen WEA und Wohnhäu­sern, frakti­ons­über­grei­fend und mit großer Mehrheit, auf die Seite ihrer Wähler gestellt. Damit folgen die Vogtlän­der Kreistagsabgeordne­ten dem Beispiel des Kreis­tags in Meißen, der eine solche Forde­rung bereits im Septem­ber vo­rigen Jahres an die Adresse der Landes­re­gie­rung in Dresden gerich­tet hatte.

Aus Sicht des Bundes­ver­ban­des Landschafts­schutz e.V. ist ein weite­rer Ausbau der Windener­gie in Sachsen, nicht zuletzt wegen der höchs­ten Bevöl­ke­rungs­dichte der ostdeut­schen Bun­desländer, nach bishe­ri­ger Praxis nicht mehr ansatz­weise mit dem Gebot von Verhältnismäßig­keit und Rücksicht­nahme in Einklang zu bringen.

Trotz­dem stemmen sich vor allem die Spitzen von SPD und Grünen vehement gegen eine Kor­rektur, der von Anwoh­nern durch­gän­gig als vollkom­men rücksichts­los empfun­de­nen Genehmi­gungspraxis für WEA.

Fast ausnahms­los organi­sie­ren sich Anwoh­ner von bestehen­den- oder poten­ti­el­len Windkraft-stand­or­ten in Bürger­initia­ti­ven, sobald sich dar Status im eigenen Dorf durch den Bau von neuen bzw. weite­ren Windener­gie­an­la­gen zu verschlech­tern droht. Von Anwoh­nern, die im Zuge eines sogenann­ten Repowe­ring-Vorha­bens plötz­lich mit 200m hohen Anlagen konfron­tiert werden, ist immer wieder zu hören, dass von den neuen großen Anlagen unzumut­bare ge­sundheitliche Beein­träch­ti­gun­gen ausge­hen, die mit den kleine­ren Anlagen an gleicher Stelle, vorher nicht da waren. Ein aktuel­les Beispiel, von mittler­weile zahlrei­chen in ganz Deutsch­land, liefert die Repowe­ring-Maßnahme im sächsi­schen Mautitz.

Überein­stim­mend berich­ten Betrof­fene, dass unter den neuen Riesen­an­la­gen vor allem der Nacht­schlaf enorm leidet und somit eine neue Quali­tät der Beein­träch­ti­gung entstan­den ist, der dem Tatbe­stand der Körper­ver­let­zung gleichkommt.

Die politisch Verant­wort­li­chen im Lande sind in der Pflicht, diese Missstände zu beseitigen.

Eine Möglich­keit, um diese unhalt­ba­ren Zustände zumin­dest deutlich zu lindern, bietet sich durch die konse­quente Umset­zung der 10H Mindest­ab­stands­re­ge­lung. Das Prinzip, je größer eine Windener­gie­an­lage dimen­sio­niert ist, desto weiter muss die Anlage zum nächst­ge­le­ge­nen Wohnhaus Abstand halten, berück­sich­tigt die Tatsa­che, dass mit zuneh­men­der Anlagen­größe, ebenso die von den Anwoh­nern empfun­de­nen Beein­träch­ti­gun­gen anwach­sen. Die im vergan­genen Jahr vom Bundes­rat beschlos­sene Länder­öff­nungs­klau­sel zur Windkraft, ist auf eine ge­meinsame Geset­zes­in­itia­tive Bayerns und Sachsens zurückzuführen.

Minis­ter­prä­si­dent Stanis­law Tillich hat diese Initia­tive selbst mit voran­ge­trie­ben. Bayern hat in­zwischen den dadurch eröff­ne­ten Spiel­raum genutzt und die gesetz­lich geregelte Privi­le­gie­rung von Windener­gie­an­la­gen im baurecht­li­chen Außen­be­reich, an eine verbind­li­che Mindest­ab­stands­re­ge­lung geknüpft. Die sogenannte 10H-Regel.

In Dänemark, dem Vorrei­ter­land der Windkraft sind mittler­weile fast alle Windener­gie­pro­jekte zum Erlie­gen gekom­men. Man wartet eine vom dänischen Gesund­heits­mi­nis­te­rium in Auftrag gegebene Studie ab, die die gesund­heit­li­chen Auswir­kun­gen des von WEA erzeug­ten Infra­schalls prüfen soll. Ausgangs­punkt hierfür waren Fälle indem es gehäuft zu schwer­wie­gen­den Verhal­tens­stö­run­gen und stark erhöh­ten Fehlge­burts­ra­ten von Nutztier­be­stän­den im Umfeld neu in Betrieb genom­me­ner WEA gekom­men war.

Auch in Deutsch­land ist es aus Sicht des Bundes­ver­ban­des Landschafts­schutz dringend gebo­ten, ein Ausbaum­ora­to­rium zum Windkraft­aus­bau zu verab­schie­den. Das Morato­rium soll so­lange bestehen bis sowohl die zahlrei­chen ungelös­ten techni­schen Probleme gelöst worden als auch die unbeant­wor­te­ten gesund­heits­re­le­van­ten Fragen, die sich im Zuge des Windkraft­aus-baus aufdrän­gen beant­wor­tet sind.

Die Anwoh­ner der ländli­chen Räume in Sachsen stellen nicht nur tradi­tio­nell die Stammwähler­schaft der CDU, sondern auch den Teil der Bevöl­ke­rung, der am meisten unter den negati­ven Auswir­kun­gen des Windkraft­aus­baus in Sachsen leidet.

Die jüngs­ten Kreis­tags­be­schlüsse im Vogtland­kreis zur Windkraft, sind ein unmissverständli­cher Appell an die sächs. Staats­re­gie­rung, die von den Bürgern als rücksichts­los wahrgenom­mene Geneh­mi­gungs­pra­xis für WEA in Sachsen endlich zu ändern.

Daher sollte die im Bundes­rat vom Freistaat Sachsen mit erkämpfte Länder­öff­nungs­klau­sel, zur Schaf­fung einer generel­len gesetz­li­chen 10H Mindest­ab­stands­re­ge­lung für neu zu errich­tende WEA, im Freistaat umgehend einge­führt werden.


Michael Eilen­ber­ger

Vorsit­zen­der des Bundes­ver­ban­des Landschafts­schutz e.V. Mitglied im Energie­bei­rat des Freistaa­tes Sachsen

 

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