Regio­nal­ver­samm­lung Nordhes­sen schließt Windin­dus­trie in FFH-Gebie­ten nicht mehr aus

Im Rahmen der Vorga­ben des hessi­schen “Energie­zu­kunft­ge­set­zes”, ist die Regio­nal­ver­samm­lung Nordhes­sen bestrebt, 2 Prozent der Fläche des Planungs­ge­bie­tes als Vorrang­flä­chen für Windkraft­in­dus­trie auszuweisen.

Siehe dazu auch unsere Skizze der hessi­schen Pläne.

FFH-Gebiete sind unter Natur­schutz­aspek­ten beson­ders wertvoll und daher durch europäi­sches Recht beson­ders geschützt.

FFH steht für die Flora, Fauna und Habitat-Richt­li­nie. Mehr dazu hier.

Diese Gebiete waren bisher bei der  Suche nach Windin­dus­trie­stand­or­ten katego­risch ausgeschlossen. 

Auf Betrei­ben des Werra-Meiss­ner-Kreises hat die Regio­nal­ver­samm­lung Nordhes­sen (Kassel) dieses Ausschluss­kri­te­rium mit Beschluss vom 23. Januar 2013 aufgelockert.

Zuvor hatte der Umweltausschuss (!) des Kreises einen entspre­chen­den Antrag vorbereitet.

Bei dieser Beschluss­fas­sung am 18. Januar 2013 in Eschwege wurde wieder einmal die untaug­li­chen Argumente Klima­schutz und Wertschöp­fung bemüht.

Es wurde so getan, als ob es nichts Dring­li­che­res gäbe, als Windrä­der in wertvolle Natur­räume zu stellen.

Damit wird der Natur­schutz zuguns­ten der Ansied­lung von Windkraft­in­dus­trie aufgeweicht.

Neben besag­tem Gebiet im Bereich des Ringgaus sehen die Planun­gen weiter­hin den Natur­park Kaufun­ger Wald (Hirsch­berg) und die Gemar­kung Ellerode als Vorrang­ge­biet für die Ansied­lung von Windkraft­in­dus­trie vor. Das Windkraft­schloss Berlepsch nimmt damit konkrete Gestalt an.

Im Natur­park Kaufun­ger Wald, wo man vor drei Jahren noch keine Mühen gescheut hatte, um Schwarz­stor­chen, Wildkat­zen und Libel­len einen heime­li­gen Lebens­raum zu schaf­fen, will man nun partout Windkraft­vor­rang­flä­chen errichten.

Wir werden die Vorgänge im Auge behalten.

Einen ersten Kommen­tar haben wir bereits eingebracht.

Sie können unsere Mail an den Landrat des Werra-Meiss­ner-Kreises hier einsehen.

Hier sind die Anhänge dazu:

Anhang 1  Anhang 2  Anhang 3  Anhang 4  Anhang 5 Anhang 6

Sie können dies gerne für Ihre Argumen­ta­tion in ähnli­chen Kontex­ten nutzen.

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