Monopol­kom­mis­sion plädiert für die Vernunft

Die Monopol­kom­mis­sion ist ein unabhän­gi­ges Exper­ten-Gremium, das die Bundes­re­gie­rung auf den Gebie­ten der Wettbe­werbs­po­li­tik, des Wettbe­werbs­rechts und der Regulie­rung berät. Alle zwei Jahre erstellt die Monopol­kom­mis­sion auf Grund­lage von § 62 des Energie­wirt­schafts­ge­set­zes ein Sonder­gut­ach­ten zur Entwick­lung des Wettbe­werbs in der leitungs­ge­bun­de­nen Energieversorgung.

Am 5. Septem­ber 2013 veröf­fent­lichte die Monopol­kom­mis­sion eine zweihun­dert­sech­zig Seiten starke Exper­tise mit dem Titel

Wettbe­werb in Zeiten der Energiewende

Der inner­halb der Bundes­re­gie­rung für die Wettbe­werbs­ord­nung zustän­dige Bundes­mi­nis­ter für Wirtschaft und Techno­lo­gie nahm die Empfeh­lun­gen der Exper­ten dankbar auf:

Wir brauchen unmit­tel­bar nach der Bundes­tags­wahl einen grund­le­gen­den System­wech­sel beim EEG. Mehr Markt und mehr Wettbe­werb sind dabei die entschei­den­den Leitli­nien. (…) Die Vorschläge sind deshalb richtungs­wei­send für die anste­hende energie­po­li­ti­sche Debatte. 

Diesen Kommen­tar  von Dr. Phillip Rösler können Sie dieser Presse­er­klä­rung  entnehmen. 

In der Presse­be­richt­erstat­tung wurde das Gutach­ten auf die Empfeh­lung zuguns­ten eines Quoten­mo­dell nach schwe­di­schem Vorbild reduziert.

Im Hinblick auf eine vernünf­ti­gere Energie­po­li­tik zum Wohl von Mensch und Natur wäre ein solches Quoten­mo­dell gegen­über dem bishe­ri­gem EEG nur bedingt vorteil­haft. Hier steckt der Teufel im Detail.  Je nach konkre­ter Ausge­stal­tung kann ein Quoten­mo­dell gegen­über dem ökono­misch und ökolo­gisch untrag­ba­ren Status Quo eine deutli­che Verbes­se­rung aber ebenso eine deutli­che Verschlech­te­rung bedeu­ten. Die grund­sätz­li­chen Unter­schiede haben wir hier gegen­über­ge­stellt.  

Entschei­dend ist, 

a) wie hoch die Quote angesetzt wird,

b) inwie­weit, wie schnell und auf welchem Niveau europa­weit einheit­li­che Regelun­gen getrof­fen werden und ob

c) europa­weite oder besser weltweite Anrechen­bar­keit gewähr­leis­tet wird.

Wenn deutsche Unter­neh­men z.B. Strom aus portu­gie­si­schen Meeres­strö­mungs­kraft­wer­ken auf ihre Quoten­er­fül­lung anrech­nen können, ist dies viel vernünf­ti­ger, als wenn sie gezwun­gen sind, die Quote auf deutschem Boden zu erfül­len. Wenn die Quote hoch angesetzt und als natio­na­ler Eingang konzi­piert wird, würde der Windkraft­irr­sinn vielleicht noch forciert.

Die reflex­hafte Funda­men­tal­kri­tik, die der energie­po­li­ti­sche Sprecher der Grünen, der Vernunft­ver­äch­ter Hans-Josef Fell, an den Vorschlä­gen der Monopol­kom­mis­sion übte, deutet darauf hin, dass diese ziemlich vernünf­tig sind.

Die Reduk­tion des Gutach­tens auf die Empfeh­lung eines Quoten­mo­dells ist jedoch nicht sachge­recht. Wenn man das Gutach­ten genauer liest, kommt man nicht umhin, es im Sinne unserer Positio­nen als hochgra­dig vernünf­tig zu erkennen.

Das gesamte Gutach­ten finden Sie hier.

Die aus unserer Sicht beson­ders relevan­ten Passa­gen haben wir heraus­ge­ho­ben und kommen­tiert. Zum Vergrö­ßern klicken Sie bitte auf den Text.

mk1

Fehlen­der Wettbe­werb ist das Grund­pro­blem der “Energie­wende”

 

mk5

Ziele passen nicht zusammen,

 Siehe dazu Punkt 5 unserer Forde­run­gen.

mk4

Technol­gie­neu­tra­li­tät muss herge­stellt werden.

  

mk7

Parti­ku­lar­in­ter­es­sen geben den Ton an.

Bemer­kens­wert ist der Hinweis auf Parti­ku­lar­in­ter­esssen und der subtil angebrachte Kommen­tar, dass behaup­tete ökolo­gi­sche Segnun­gen in der Reali­tät nur  schein­bar (=nicht wirklich) ökolo­gisch vorteil­haft sind:

mk9

Ökolo­gie dient oft nur dem Schein.

Der Unsinn eigener Ausbau­ziele von Ländern und Kommu­nen wird heraus­ge­stellt. Es geht nicht um Ökolo­gie, sondern um Spitzen­po­si­tio­nen in einem Subventionswettlauf: 

mk13

Ziele der “Energie­wende” passen vorn und hinten nicht zusammen.

Die Monopol­kom­mis­sion stellt deutlich heraus, dass die im Rahmen der “Energie­wende-Politik” definier­ten Ziele nicht zusam­men­pas­sen und es für den forcier­ten Ausbau erneu­er­ba­rer Energien eigent­lich keinen stich­hal­ti­gen Grund gibt. Dass dieser Ausbau “axioma­tisch” verfolgt wird, wird als Gefahr benannt:

mk15

Förde­rung Erneu­er­ba­rer Energien erfolgt ohne theore­ti­sche Grundlage.

Für die Errei­chung klima­po­li­ti­scher Ziele ist dieser Ausbau völlig irrelevant:

mk16

Subven­tio­nie­rung von Erneu­er­ba­ren Energien ist im Prinzip nicht gerechtfertigt.

Allen­falls eine Förde­rung der Grund­la­gen­for­schung lässt sich ökono­misch begründen: 

mk21

Wenn schon Förde­rung, dann unbedingt europä­isch abgestimmt.

Siehe unsere Ausfüh­run­gen oben: Hier wird b) und c) gefor­dert – sehr vernünf­tig, aber nicht im Sinne der Grünen, denen es ja ideolo­gie­be­dingt primär darum geht, dass Windrä­der in deutschen Wäldern errich­tet werden. 

mk22

Natio­na­ler Allein­gang ist irrsinnig.

Ganz  entschei­dend ist dieser Absatz:

mk23

Allein politi­scher Wille und Desin­for­ma­tion der Bevöl­ke­rung können massi­ven Ausbau von Erneu­er­ba­ren Energien erklären.

Geradezu wider­stre­bend machen sich die unabhän­gi­gen Exper­ten auftrags­ge­mäß daran, den ökono­misch besten Weg zum eigent­lich unsin­ni­gen Ziel aufzuzeigen. 

Hoch relevant ist unseres Erach­tens der letzte Satz. Der Rückhalt der Bevöl­ke­rung für den ökono­mi­schen und ökolo­gi­schen Unsinn beruht unseres Erach­tens auf Desin­for­ma­tion Vieler und direk­ter finan­zi­el­ler Betei­li­gung Einiger. 

Wir alle, denen unsere Natur lieb und teuer ist, sind hier gefor­dert. Wir alle müssen genau diesen Rückhalt für die Unver­nunft schwä­chen – Infor­mie­ren und Mobili­sie­ren ist das Motto. 

mk24

Empfeh­lun­gen gelten nur inner­halb des politisch vorge­ge­be­nen Zielsystems.

 

Das erklärte Ziel hat, wie die Exper­ten der Monopol­kom­mis­sion darstel­len, keinen Sinn.

Es liegt an uns mündi­gen Bürgern, genau dieses unsin­nige Ziel immer wieder zu hinterfragen. 

Dem Wohl von Mensch und Natur ist dieses Ziel nämlich keines­wegs dienlich.

Jeden­falls nicht per se.


Hier noch einige weitere Aspekte des Gutach­tens, die unsere Argumen­ta­tion an anderer Stelle stützen.

Die Behaup­tung, dass man nur die Beson­dere Ausgleichs­re­gel des EEG ändern müsste, um die Strom­kos­ten in den Griff zu bekom­men, wird klar wider­legt. Siehe dazu exempla­risch den nieder­säch­si­schen Umweltminister:

mk3

EEG-Ausnah­men taugen nicht als Sündenbock

Die Verein­nah­mung staat­li­cher Stellen durch die Profi­teure des Subven­ti­ons­sys­tems wird als laten­tes Problem erkannt und hier beschrieben:

mk10

Energie­mi­nis­te­rium bringt keine Vorteile.

 

mk11

Vorsicht vor Verein­nah­mung durch Lobbies!

Im Bundes­um­welt­mi­nis­te­rium scheint das beschrie­bene Problem bereits manifest: Gegen­über der Förde­rung der Inter­es­sen der “Erneu­er­ba­ren Energien” – Branche spielt der Natur­schutz offen­bar eine nachge­ord­nete Rolle, wie Minis­te­ri­al­be­amte gegen­über dem SPIEGEL erklär­ten. Auch die Förde­rung der Agentur für Erneu­er­bare Energien und deren Propa­gan­dapor­tal “unendlich-viel-Energie.de” mit öffent­li­chen Mitteln aus den Etats der Minis­te­rien für Umwelt Landwirt­schaft betrach­ten wir als Ausdruck dieser Vereinnahmung.

Dass der Ausbau erneu­er­ba­rer Energien dem Klima­schutz nicht dient, ist auf den VERNUNFTKRAFT.-Seiten mehrfach erwähnt und erklärt. Hier die Fakten zu Mythos 1 noch einmal aus berufe­ner Quelle:

mk17

Regio­na­ler Klima­schutz ist Unsinn.

 

mk18

Erneu­er­bare Energien Förde­rung bringt nichts außer Kosten


Unser Fazit:

Das Gutach­ten geht weit über die Empfeh­lung für ein Quoten­mo­dell hinaus.

Eigent­lich verlangt es nach einer Neuori­en­tie­rung – beispiels­weise im Sinne dieses Vorsto­ßes.

Bleibt zu hoffen, dass die nach der Bundes­tags­wahl politisch Verant­wort­li­chen den Mut finden, nicht nur den kurzfris­tig oppor­tu­nen Empfeh­lun­gen zu folgen, sondern auch die grund­sätz­li­chen Argumente gebüh­rend zu würdi­gen und drasti­sche =  vernünf­tige Schritte zu unternehmen.

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