Mythos: Der Mensch ist durch geltende Gesetze vor allen Gefah­ren und Risiken hinrei­chend geschützt. Durch Windkraft­an­la­gen droht keine Beein­träch­ti­gung von Lebens­qua­li­tät und mensch­li­cher Gesundheit.
Fakt ist: Die Auswir­kun­gen der flächen­de­cken­den Instal­la­tion von Windener­gie­an­la­gen auf den Menschen sind tiefgrei­fend und bislang unzurei­chend erforscht. Bestehende Schall­schutz- und Abstands­re­geln sind nicht auf der Höhe der Zeit. Risiken bei Störfäl­len (Brände, Havarien) werden nicht adäquat berücksichtigt.

Das Antlitz unseres Landes hat sich in den letzten Jahren erheb­lich verän­dert: Kaum ein Landstrich, der nicht bereits durch Windener­gie­an­la­gen geprägt oder von entspre­chen­den Planun­gen betrof­fen ist. Der massive Flächen­be­darf dieser Art der Strom­erzeu­gung verwan­delt Landschaf­ten und Lebens­räume zuneh­mend in unwirt­li­che Produktionsstätten.

Landschaft ist aber nicht nur Wirtschafts­raum, sondern immer auch kultu­rell gepräg­ter Lebens­raum, der den dort wohnen­den oder sich erholen­den Menschen in einzig­ar­ti­ger Weise Heimat, Natur­schön­heit und Ruhe und damit eine Gegen­welt zur Hektik in den sozial und technisch dominier­ten Siedlungs­räu­men bietet.  Die techni­sche Überprä­gung der Landschaft führt zum Verlust natür­li­cher Maßstäbe und der landschaft­li­chen Weite, zur Horizont­ver­schmut­zung und Verun­stal­tung exponier­ter Gelän­de­struk­tu­ren. Der Frieden der nächt­li­chen Landschaft wird  durch perma­nente oder tempo­räre Blink­lich­ter gestört. Dass der Verlust von Harmo­nien und Rückzugs­räu­men psychi­sche Gesund­heit und kogni­tive Fähig­kei­ten beein­träch­tigt, liegt auf der Hand, wird aber in keiner Weise berück­sich­tigt. Aktuelle Planun­gen impli­zie­ren, dass diese vermeint­lich “notwen­di­gen Opfer“ flächen­de­ckend in Kauf genom­men und zig Millio­nen von Menschen zugemu­tet werden. 

Neben diesen i.W. psycho­lo­gi­schen Effek­ten sind aber auch physi­sche Risiken und Gefah­ren unzurei­chend berück­sich­tigt. Denn der massive Flächen­be­darf (Spiegel­bild der gerin­gen Energie­dichte) der Windener­gie bedingt zudem, dass immer höhere Anlagen immer näher an mensch­li­che Wohnstät­ten heran­rü­cken. Mittler­weile sind über 300m hohe Windener­gie­an­la­gen in Planung und Bestre­bun­gen im Gange, Schutz­ab­stände zur Wohnbe­bau­ung immer weiter zu reduzieren.

Dies ist aus mehre­ren Gründen unverantwortlich:

Die in Rotoren verbau­ten carbon­fa­ser­ver­stärk­ten Kunst­stoffe (CFK) – sog. “fiese Fasern” – bergen ein poten­ti­el­les Risiko, das dem von Asbest vergleich­bar ist: Wenn die Anlagen in Brand geraten, muss man sie „kontrol­liert abbren­nen” lassen. Die Flugasche besteht aus Kleinst­par­ti­keln, die in die Lunge eindrin­gen und Krebs verur­sa­chen können. Die Pläne der Bundes­re­gie­rung sehen vor, dass es fast überall in der Nähe von Siedlun­gen große Ansamm­lun­gen von Windener­gie­an­la­gen geben wird, stets höher und an exponier­ten Stand­or­ten errich­tet. Dass Blitz­ein­schläge und dadurch Brände häufi­ger werden, liegt nahe. Katastro­phen­schutz­pläne existie­ren nicht

Ähnli­ches gilt für die Risiken durch Eisab­wurf oder schleu­dernde Bauteile: Bei entspre­chen­der Witte­rung schleu­dern die Rotoren von Windener­gie­an­la­gen kiloschwere Eisblö­cke mitun­ter mehrere hundert Meter weit. Diese Gefahr ist technisch kontrol­lier­bar. Die schiere Anzahl der Gefah­ren­quel­len – die aktuel­len Pläne impli­zie­ren zigtau­sende weitere Anlagen – lässt aber stark befürch­ten, dass Schäden nicht dauer­haft zu vermei­den sind. Zumal der Gesetz­ge­ber es bislang nicht für nötig hält, diesen Anlagen eine TÜV-Prüfpflicht aufzu­er­le­gen, wie sie für Indus­trie­an­la­gen mit ähnli­chem Gefah­ren­po­ten­tial selbst­ver­ständ­lich ist. 

Neben diesen Risiken durch Störfälle können Windener­gie­an­la­gen – bei unzurei­chen­den Abstän­den zu Wohnstät­ten und insbe­son­dere bei dauer­haf­ter Exposi­tion – auch im Normal­be­trieb über physi­sche Kanäle auf Lebens­qua­li­tät Gesund­heit einwir­ken. Denn zusätz­lich zum pulsie­ren­den hörba­ren Schall – dessen Emissio­nen sehr  belas­tend sein können, aber zumin­dest in der einschlä­gi­gen Schutz­vor­schrift “TA Lärm” ansatz­weise berück­sich­tigt werden und teilweise schall­re­du­zie­rende Aufla­gen erfor­dern  – erzeu­gen Windkraft­an­la­gen Infra­schall, der nicht gehört werden, aber dennoch auf den Körper wirken kann. Dabei ist Infra­schall norma­ler Bestand­teil unserer Umwelt und wird oft zusam­men mit nieder­fre­quen­tem Hörschall emittiert. Natür­li­che Quellen sind z.B. Meeres­bran­dung oder Wind als solcher. Diese Emission ist unpro­ble­ma­tisch, da sie als nieder­fre­quen­tes Rauschen auftritt und keine ausge­präg­ten periodi­schen Teile enthält. Die techni­sche Zivili­sa­tion hat zahlrei­che künst­li­che Infra­schall-Genera­to­ren geschaf­fen, etwa durch Straßen­ver­kehr, Flugzeug­trieb­werke, Indus­trie­ma­schi­nen oder vibrie­rende Haushalts­tech­nik. Der Infra­schall aus Windener­gie­an­la­gen unter­schei­det sich von anderen Quellen, da er in Form rhyth­mi­scher Pulse mit sog. “Peaks” auftritt. Diese Spezi­fika können bei empfind­li­chen Menschen weit unter­halb der Hör- oder Wahrneh­mungs­schwelle Gesund­heits­stö­run­gen auslö­sen. Die Betrof­fe­nen entwi­ckeln ein unspe­zi­fi­sches Symptom­bild, das Ärzte erst allmäh­lich zuzuord­nen lernen. Die primäre Wirkung besteht in Schlaf- und Konzen­tra­ti­ons­stö­run­gen, verrin­ger­ter Atemfre­quenz, Angst- und Schwin­del­an­fäl­len bis hin zu Tinni­tus und Kopfschmer­zen. Bei Langzeit­ein­wir­kung kann im Gehirn eine perma­nente Alarm­si­tua­tion entste­hen, die durch den Anstieg des Stress­hor­mons Corti­sol nachweis­bar ist. Sie führt zu psychi­scher Labili­tät und messba­ren körper­li­chen Reaktio­nen mit unter­schied­li­chem Gewicht (Blutdruck­an­stieg, Infarkt­ri­siko etc.). Die relevan­ten Spektren im tiefen Frequenz­be­reich werden nach derzei­ti­ger Rechts­lage weder gemes­sen noch berück­sich­tigt. Weitere Forschun­gen dazu wären dringend nötig. Die Windkraft­lobby hat daran aller­dings kein Inter­esse und bemüht sich, Sorgen und Warnun­gen als Panik­ma­che abzutun. Ein in 2021 skanda­li­sier­ter Messfeh­ler der Bundes­an­stalt für Geowis­sen­schaf­ten und Rohstoffe (mehr dazu) kam ihr dabei sehr gelegen, ändert aber nichts am Grund­pro­blem. Da das Thema sehr komplex ist, Forschungs­lü­cken aufweist und von inter­es­sier­ten Akteu­ren für politi­sche Zwecke missbraucht wird, sei an dieser Stelle nur auf unseren Grund­satz­ar­ti­kel verwie­sen, dort halten wir den aktuel­len Wissens­stand bereit. Ansons­ten ist festzu­hal­ten: Das Leid der Betrof­fe­nen ist real. 

Ebenfalls ein Ergeb­nis des Normal­be­triebs, das sich bei Umset­zung der geplan­ten Ausbau­ziele verschär­fen wird, ist das Entsor­gungs­pro­blem. Gegen­wär­tig sind in Deutsch­land rund 90.000 Rotoren instal­liert, die sukzes­sive zu proble­ma­ti­schem Sonder­müll werden. Erprobte und den bishe­ri­gen Umwelt­schutz­stan­dards entspre­chende Verfah­ren zum Umgang mit dem massen­haft anfal­len­den CFK-Bautei­len gibt es nicht.

Aber auch bevor sie Schrott werden, können die Rotoren gefähr­li­che Substan­zen freiset­zen: Durch UV-Strah­lung, Wind, Tempe­ra­tur­wech­sel, Blitz­ein­schläge und großflä­chige Insek­ten­ver­kle­bun­gen sind Rotor­blät­ter anfäl­lig für Erosion.  Je höher die Anlagen, desto umfang­rei­cher und proble­ma­ti­scher ist diese Erosion, denn sie bedingt Eintrag von toxischem Mikro­plas­tik in die Böden. Gegen­über anderen Emissi­ons­quel­len von Mikro­plas­tik mag das Phäno­men quanti­ta­tiv gering erschei­nen. Anders als bspw. beim Reifen­ab­rieb, der in der Nähe des Emissi­ons­orts Straße verbleibt und in weit gerin­ge­rem Maße in Böden gelangt, bedingt die luftge­tra­gene Verbrei­tung des Rotor­blatt-Abriebs aber ein beson­de­res, bislang unter­er­forsch­tes, Risiko.  Bedeut­sam ist dabei die Freiset­zung von Bisphe­nol A (BPA) aus Epoxy-Harz. Im Dezem­ber 2021 hat die europäi­sche Behörde für Lebens­mit­tel­si­cher­heit die Risiken der Substanz neu bewer­tet und empfoh­len, die tolerier­bare tägli­che Aufnah­me­menge um den Faktor 100.000 zu senken. Das zeigt die Brisanz flüch­ti­ger BPA-Ausga­sun­gen, die auch aus erodier­ten Flügel­kan­ten von WEA stammen können. Diese einfach zu ignorie­ren, ist kein nachhal­ti­ger Ansatz.

Mehr zu allen diesen Themen finden Sie auch in Kapitel 5 unseres Kompen­di­ums.

Fazit

Menschen erfah­ren durch Windkraft­an­la­gen massive Einbu­ßen an Lebens­qua­li­tät bis hin zu Gesund­heits­ri­si­ken. Die gängige Praxis, auf Ausbau­zie­len zu behar­ren, ohne diese Risiken zu verste­hen, geschweige denn angemes­sen zu adres­sie­ren, ist  verantwortungslos. 

 

Fakten statt Mythen

Bürger­initia­ti­ven

Unter­stüt­zen

Dokumen­ta­tion

Social­Me­dia