Die Europäische Kommission hat das Erneuerbare Energien Gesetz seit Langem im Visier. Laut eines Berichts auf SPIEGEL-online vom 14. Juli 2013 konzentriert sich die Kritik von Wettbewerbskommissar Almunia auf die sogenannte Besondere Ausgleichsregel. Diese befreit energieintensive Unternehmen von der EEG-Umlage. Die Brüsseler Wettbewerbshüter sehen diese Befreiungen als unerlaubte staatliche Beihilfe und daher im Konflikt mit dem EU-Binnenmarkt. Am Mittwoch wird die Kommission daher offiziell ein Beihilfeverfahren gegen die Bundesrepublik Deutschland eröffnen.
In Ergänzung zu dieser Detailkritik stellt Energiekommissar Oettinger heraus, dass nicht nur die monierte Besondere Ausgleichsregelung, sondern das Gesetz in Gänze als wettbewerbswidrig zu betrachten ist.
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VERNUNFTKRAFT. dazu:
Herrn Kommissar Oettinger ist uneingeschränkt zuzustimmen.
Innerhalb eines völlig falschen Systems der Erneuerbare Energien Förderung hat die Besondere Ausgleichsregelung durchaus ihre Berechtigung. Ohne sie wären erfolgreiche industrielle Wertschöpfungsketten vermutlich schon lange zerborsten und damit die Grundlage unseres Wohlstands massiv gefährdet.
Dass diese Regelung in gewissem Konflikt zum EU-Binnenmarkt steht, ist indes nicht von der Hand zu weisen. Allein die Besondere Ausgleichsregelung abzuschaffen und die krassen Fehlanreize ‑deren strompreiserhöhenden Effekt diese Regel halbwegs kompensiert- fortbestehen zu lassen, wäre vielleicht formal-juristisch ein gangbarer Weg.
Dem europäischen Binnenmarkt und vor allem den europäischen und nicht zuletzt den deutschen Bürgern wäre damit jedoch ein Bärendienst erwiesen: Wer die Axt an die industrielle Basis legt, fügt letztlich nicht nur der deutschen und europäischen Wirtschaft, sondern auch der Umwelt großen Schaden zu. Tragfähige Lösungen für gesellschaftliche Probleme sind ohne die Wertschöpfungsbeiträge und vor allem die Innovationsleistung der Industrie kaum zu haben.