Fragen an den Minis­ter­prä­si­den­ten Brandenburgs

 

Volks­in­itia­tive „Rettet Brandenburg“

Thomas Jacob (Vorsit­zen­der)

Gliet­zer Dorfstr. 1

115913 Märki­sche Heide

Minis­ter­prä­si­dent

Herrn Dr. Woidke

Staats­kanz­lei

14473 Potsdam

 

 

Märki­sche Heide, 09.01.2014

Energie­po­li­tik des Landes Brandenburg

 

Sehr geehr­ter Herr Ministerpräsident,

mit Bezug auf frühere Schrei­ben zum Thema und im Vorfeld unseres heuti­gen Gesprächs mit Herrn Prof. Dr. Schulze gestat­ten wir uns, Ihnen die drängends­ten Fragen aus unserer Sicht zur energie­po­li­ti­schen Landes­stra­te­gie 2030 Branden­burgs zu übermitteln.

Wir bitten Sie um Veran­las­sung, dass uns diese Fragen aus Ihrem Haus sachlich und ohne politi­sche und populis­ti­sche Schön­fär­be­rei beant­wor­tet werden.


1. Techni­sche Fragen

Nach Ihren Aussa­gen am 04.12.2013 im Inter­view mit der Berli­ner Morgen­post verfügt das Land Branden­burg 2013 über 3.400 Windkraft­an­la­gen (WKA) in 220 Windparks auf einer Fläche von 300 km² und die Fläche soll bis 2030 auf 580 km² erwei­tert werden.

Die Anzahl der WKA soll laut Strate­gie in diesem Zeitraum verdop­pelt werden.

Mit einer instal­lier­ten elektri­schen Leistung sogenann­ter Erneu­er­ba­rer Energien von fast 5 GW, das dem dreifa­chen Wert des durch­schnitt­li­chen Eigen­be­darfs von 1,6 GW entspricht, liegt Branden­burg auf dem vorders­ten Platz Deutschlands.

Die verwert­bare Ausbeute an elektri­scher Arbeit dieser Anlagen liegt jedoch nur hochge­rech­net bei 12 % und unter­liegt nicht zu beein­flus­sen­den Schwankungen.

Ein weite­rer Zubau würde die „Schei­tel­höhe“ der verfüg­ba­ren Elektro­en­er­gie in Berei­che treiben, in denen ohne Abschal­tung von alter­na­ti­ven Energie­er­zeu­gern das Netz nicht mehr stabil betrie­ben werden kann.

Per 06.01.2014 haben die Medien für 2013 die Rekord­höhe der Strom­erzeu­gung von 162 TWh aus Braun­kohle gemel­det, fast ein Drittel davon in Brandenburg.

Da Teillast­be­triebe konven­tio­nel­ler Kraft­werke einen drama­ti­schen Wirkungs­grad­ver­lust mit sich bringen, geht das Einspar­po­ten­tial an CO2 gegen Null – gegen­läu­fig zur Zielstel­lung der Energiewende.

Wie Sie kürzlich in einem Inter­view bestä­tig­ten, ist eine wirtschaft­li­che Speiche­rung des überschüs­si­gen Windstroms „nicht in Sicht“, so dass zeitweise Strom ohne Profit expor­tiert werden muss.

Wie recht­fer­tigt sich, dass trotz­dem ca. 60 % der Strom­pro­duk­tion Branden­burgs für den Export vorge­se­hen sind – ein Verstoß gegen den Grund­satz der Wirtschaftlichkeit?

Den Saldo tragen die Branden­bur­ger Bürger.

Infolge regio­na­ler Umlage des Netzent­gel­tes kostet der bishe­rige Netzaus­bau und der weiter­hin mit steigen­der Anzahl der WKA erfor­der­li­che die 1,2 Mio Branden­bur­ger Haushalte mehr als in jedem anderen Bundes­land – eine Verlet­zung des Gleich­heits­grund­sat­zes des Grundgesetzes.

Welche Maßnah­men trifft die Landes­re­gie­rung, um diesen Verlust an Kaufkraft ihrer Bürger auszugleichen?

Um den Winder­trag einer Anlage festzu­stel­len, wäre eine einjäh­rige Windmes­sung in Naben­höhe erforderlich.

Für die Siche­rung der Effek­ti­vi­tät der Anlage sind mindes­tens 1.800 Volllast­stun­den erfor­der­lich (ca. 6 m/sec.), die bei dem durch­schnitt­li­chen Windauf­kom­men in Branden­burg von 1.550 Stunden nicht erreich­bar erschei­nen. Laut Bundes­ver­band der Windener­gie bringt ein Sinken der Windge­schwin­dig­keit um 10 % eine Ertrags­re­du­zie­rung von 35 %!

Warum ist diese seriöse Windmes­sung nicht Geneh­mi­gungs­vor­aus­set­zung für WKA und warum wird bei Unter­las­sung der Messung nicht der Bestands­schutz aufgehoben?

Wie wurde die Windhöf­fig­keit der im Regio­nal­plan ausge­wie­se­nen Windeig­nungs­ge­biete ermittelt?


2. Umwelt und Natur

Im Jahr 1994 wurde in das Grund­ge­setz der Bundes­re­pu­blik der Artikel 20a, der Natur­schutz, aufgenommen.

Im Januar 2011 hat das Branden­bur­ger Umwelt­mi­nis­te­rium den Wald für Windkraft freige­ge­ben und damit den Waldbe­sit­zern, die Jahre vorher große Waldflä­chen von der Treuhand/Liegenschaften erwar­ben, Gelegen­heit gegeben, ihre Profi­ter­war­tun­gen mit dem Bau von großen Windparks mit 206 m hohen WKA in Branden­bur­ger Wäldern zu erfüllen.

Im Juli 2012 hat das Umwelt­mi­nis­te­rium zusätz­lich die tieröko­lo­gi­schen Abstands­kri­te­rien für diverse geschützte Tierar­ten (z.B.Rotmilan) reduziert.

Es trifft nicht zu, dass nur Nutzwald (reine Kiefer­forste) für Windparks geplant wurden, sondern auch Buchen­wald, Eichen­al­leen und geschlos­sene Waldge­biete mit beson­de­rer ökolo­gi­scher Funktion.

Die öffent­lich ausge­leg­ten Bauan­träge für 206 m hohe ENERCON E‑115 bewei­sen, dass je WKA mehr als 10.000 m² Wald verbraucht werden d.h. bei norma­lem Bewuchs sind ca. 450 Bäume allein für einen Stell­platz zu roden. Hinzu kommen Monta­ge­plätze von 15 x 150 m und Zuwegun­gen von 6–8 m Breite und ca.500 m Länge und 80 m Kurvenradien.

Dauer­haft versie­gelt wird je WKA eine Fläche von 7.500 m² und tempo­rär von 3.700 m².

Die dauer­hafte Versie­ge­lung wird erreicht durch einen Eintrag von 1.500 – 3.400 t Beton ins Erdreich, der nur teilweise wieder entfernt werden kann.

Je WKA werden 110 t – 150 t Stahl verbaut und je drei Rotor­blät­ter aus kaum recycel­ba­rem Material und je 60 t schwer.

Die Zufahr­ten werden mit Schot­ter­ma­te­rial belegt – für 500 m werden ca. 1.250 m³ Belag für Schwer­last­trans­porte aufgebracht.

Halten Sie es gegen­über nachfol­gen­den Genera­tio­nen für gerecht­fer­tigt, dass bei der geplan­ten Anzahl von 6.200 WKA die Branden­bur­ger Felder und Wälder mit 9.300.000 t – 21.080.000 t Beton versie­gelt werden?

Wohin soll nach Betriebs­auf­gabe diese Menge Beton verbracht und recycelt werden?

Wer hat die Folge­wir­kung von Windparks in Wäldern geprüft hinsicht­lich Arten­schutz, Reduzie­rung von CO2-Speiche­rung, Auswir­kun­gen auf den Wasser­haus­halt und vieles mehr?

Am 24.11.2013 wurde vom BMU auf der Klima­kon­fe­renz in Warschau eine Presse­er­klä­rung zum Waldschutz­pro­gramm der UNO abgege­ben, in der die weltweite Entwal­dung für ein Drittel der globa­len Klima­gas-Emissio­nen verant­wort­lich gemacht werden. Deutsch­land hat aus diesem Grund den entspre­chen­den Fonds um 40 Mio US$ aufgestockt.

Warum gilt diese Erkennt­nis nicht für das Land Branden­burg, wo 98.000 Hektar Wald für windhöf­fig befun­den wurden und 40.000 Hektar bereits in Windeig­nungs­ge­bie­ten verplant wurden?

Das Potsda­mer Insti­tut für Klima­fol­gen­for­schung hat für Berlin/Brandenburg bis 2050 Hitze-extreme und Dürre­pe­ri­oden prognostiziert.

Wie begrün­det sich bei dieser Erwar­tung, geschlos­sene Ökosys­teme, Wälder, zu fragmen­tie­ren und aufzu­bre­chen und weitere Austrock­nung zu ermöglichen?

Eine Windkraft­an­lage von 206 m Höhe stellt eine Indus­trie­an­lage dar, die im Wald umfas­sen­der Umwelt­prü­fung bedarf, da mit Stell­platz, Monta­ge­flä­che, Zufahr­ten und Leitungs­an­bin­dung eine große Umwelt­zer­stö­rung einhergeht.

Warum wird erst für größere Stück­zah­len eine Umwelt­ver­träg­lich­keit­prü­fung gefor­dert, die nicht mal den Nachweis der Wirtschaft­lich­keit der Anlage erbrin­gen muss?

Warum ist der Netzan­schluss einschließ­lich notwen­di­ger Trans­for­ma­to­ren nicht Teil des Geneh­mi­gungs­ver­fah­rens der WKA?

Warum sind die Abwägungs­ver­fah­ren für WKA nicht verpflich­tend öffent­lich unabhän­gig von der Stückzahl?

Der § 35 des Bauge­set­zes lässt Windener­gie­an­la­gen im Außen­be­reich zu, jedoch nur, wenn keine öffent­li­chen Belange wie Umwelt‑, Natur- und Bodenschutz,Denkmal- und Landschafts­schutz entge­gen stehen und nicht die natür­li­che Eigen­art der Landschaft und ihr Erholungs­wert beein­träch­tigt oder Orts- und Landschafts­bild verun­stal­tet werden.

Warum können trotz­dem betrof­fene Gemein­den und Klein­städte nicht ihre touris­ti­sche Orien­tie­rung geltend machen, obwohl durch Windparks ihre Umgebung an Erholungs­wert stark verliert und finan­zi­elle Verluste die Folge sind?

Der § 35, Abs.5 des Bauge­set­zes schreibt den Rückbau der Anlagen bei Geschäfts­auf­gabe vor und die Besei­ti­gung der Boden­ver­sie­ge­lung. Die Geneh­mi­gungs­be­hörde soll die Einhal­tung der Rückbau­ver­pflich­tung sicherstellen.

Die uns vorlie­gen­den Angebote der Inves­to­ren, die Verträge und Bauan­träge lassen den Schluss zu, dass keine ausrei­chende und gesicherte Finan­zie­rung verlangt wird.

Der Rückbau einer 206 m hohen Anlage wäre nicht unter 1 Mio € zu finan­zie­ren, und es bedarf einer unwider­ruf­li­chen Bankgarantie.

Bei den Erörte­run­gen zum WEG 25 in Beelitz am 23.10.2013 wurde vom LUGV neben einer Bankbürg­schaft auch Konzern­bürg­schaft oder Verpfän­dung als akzep­ta­bel befun­den, die Falle einer Insol­venz oder Brand­scha­den wertlos wären. Die Höhe der Sicher­heits­leis­tung wurde nicht genannt.

Ist die Höhe der Sicher­heits­leis­tung in den VVBbgBO den aktuel­len Bedin­gun­gen der neuen Genera­tion WKA, den gülti­gen Entsor­gungs­prei­sen und der Preis­ent­wick­lung in 20 Jahren angepasst?

Ist die unwider­ruf­li­che Bankga­ran­tie in jedem Falle vor Geneh­mi­gung hinter­legt, um Schaden von priva­tem Verpäch­ter, vom Land und Bund abzuwenden?


3. Gesund­heit und Soziales

Die Waldnut­zung als Indus­trie­ge­biet (Windparks) nimmt ihm seine Erholungs­funk­tion für die Anwoh­ner und die Besucher aus den Städten. 

Die natür­li­che Speiche­rung von CO2 durch den Wald und seine Funktion als Sauer­stoff­spen­der werden reduziert und verschlech­tern die Lebens­qua­li­tät der Bevölkerung. 

Belas­tend für die mensch­li­che Psyche sind das Blinkfeuer,die bedrän­gende Wirkung und der Schat­ten­schlag der Anlagen. Von den Windkraft­an­la­gen geht eine erhöhte Lärmemis­sion aus, die sich mit höherer Stück­zahl verstärkt und gesund­heit­li­che Schäden bei Mensch und Tier bewirkt. 

Lärm ist ein Schadstoff. 

Umstrit­ten ist die Anerken­nung der nachweis­li­chen gesund­heit­li­chen Schäden von nicht hörba­ren Beein­träch­ti­gun­gen durch Infraschall. 

Gegen­wär­tig wird die DIN 45680 zur Lärmemis­sion überarbeitet.

Wurde von der Landes­re­gie­rung (Umwelt/Gesundheit) bei der Modifi­zie­rung der DIN mitge­wirkt und liegt inzwi­schen ein Infra­schall-Gutach­ten des Robert-Koch-Insti­tu­tes vor, das im Newslet­ter BRB Nr.3, 2013, angekün­digt wurde?

Warum wird eine Abstands­re­ge­lung zu Wohnsied­lun­gen von mindes­tens dem 10-fachen der Höhe der WKA im Inter­esse der Volks­ge­sund­heit von der Landes­re­gie­rung nicht mitgetragen?

Die „Nachhal­tig­keits­stra­te­gie“ des Landes Branden­burg sieht eine Reakti­vie­rung des dörfli­chen Lebens und die Neuan­sied­lung junger Familien auf dem Land vor. Erkennt die Landes­re­gie­rung nicht, dass der ausufernde Windkraft­aus­bau als Bedro­hung empfun­den wird und Familien die betrof­fe­nen Kommu­nen verlassen?

Mit dem Ziel, die Akzep­tanz in der Bevöl­ke­rung für die Windkraft zu erhöhen, werden Bürger­wind­parks propa­giert und diese den Bürgern als eine gut verzinste Anlage­form mit Eigen­tums­an­tei­len empfoh­len. Dem bereits gestör­ten sozia­len Friede in den Dörfern wird damit noch mehr geschadet.

Diese Geldan­lage unter­liegt nicht den Anleger­schutz­be­stim­mun­gen und birgt hohe Risiken.

Wer berät die Inter­es­sen­ten über ihre Risiken und Rechte und garan­tiert ihnen, dass die erhoffte Alters­si­cher­heit nicht zur Alters­ar­mut wird?

Herr Minis­ter­prä­si­dent, in Ihrem Inter­view am 04.12 2013 haben Sie die Hoffnung geäußert, mit einer recht­zei­ti­gen und umfas­sen­den Betei­li­gung der Bürger deren Zustim­mung zu erlangen.

Wie können Sie eine Zustim­mung vom in allen Lebens­be­rei­chen durch diese Energie­po­li­tik beschä­dig­ten Bürger erwarten?

Wer legiti­miert die Landes­re­gie­rung zu dieser Politik angesichts gerin­ger Effek­ti­vi­tät und immenser Kolla­te­ral­schä­den in der Natur?

Die Bürger erwar­ten Ehrlich­keit und eine erkenn­bare Vorsorge für ihr Dasein.

Da sich die Windkraft nicht als geeig­nete Alter­na­tive für unsere Strom­ver­sor­gung erwie­sen hat, ist die Landes­stra­te­gie zwangs­läu­fig zu korrigieren.

Bis zur Klärung der vorge­nann­ten Probleme fordern wir ein Morato­rium zum weite­ren Windener­gie­aus­bau und einen sofor­ti­gen Stopp neuer Genehmigungen.

 

Hochach­tungs­voll,

 

Thomas Jacob

Vorsit­zen­der der Volksinitiative

Rettet Branden­burg”

 

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