grober Unfug dank grober Gutachten

Was wir aufgrund eigener Recher­chen immer vermu­tet hatten, ist nun Gewissheit:

Die Windpo­ten­zi­al­karte Hessen, die dem Teilre­gio­nal­plan Energie Nordhes­sen 2013 zugrunde liegt, ist nach Selbst­ein­schät­zung vom TÜV ein (Zitat) “Grobgut­ach­ten”.

Die Unsicher­hei­ten der vorher­ge­sag­ten Windge­schwin­dig­kei­ten sind offen­sicht­lich sehr groß.

Diese Unsicher­hei­ten sind aus physi­ka­li­schen Gründen beson­ders schwer­wie­gend, weil die produ­zierte Strom­menge um 30% kleiner wird, wenn sich die Windge­schwin­dig­keit nur um 10% ändert.  Die Einbe­zie­hung von Vorrang­flä­chen und Suchräu­men mit einer Windge­schwin­dig­keit von weniger als 6,25m/s erweist sich vor diesem Hinter­grund als höchst fragwür­dig. Der Bau von Windin­dus­trie­an­la­gen auf solchen Flächen ist im Hinblick auf die produ­zier­ten Strom­men­gen und für die Betrei­ber ein reines Glücksspiel.*

Dieses Risiko soll nun nach der Vorstel­lung der nordhes­si­schen Planer auf Bürger­wind­ge­nos­sen­schaf­ten abgewälzt werden. Als Bürger, die es gewohnt sind, Verant­wor­tung für Mitmen­schen zu tragen, warnen wir an dieser Stelle ausdrück­lich vor derlei Betei­li­gun­gen an Windparks oder ähnli­chen geschäft­li­chen Konstruktionen.

Lesen Sie den Offen­ba­rungs­eid des hessi­schen SPD-Landtags­ab­ge­ord­ne­ten Timon Gremmels.

Bei Würdi­gung der  physi­ka­li­schen, stochas­ti­schen und techni­schen Hinter­gründe und nach Maßgabe des einfa­chen Dreisat­zes, ergibt sich die zwingende Notwendigkeit…

…nicht nur vom groben Gutach­ten sondern vom groben Unfug der hessi­schen Planun­gen in Gänze Abstand zu nehmen .

Dieser nahelie­gende logische Schritt fällt Herrn Gremmels offen­bar noch schwer.

Dabei wäre ein kleiner Schritt für Herrn Gremmels ein großer Schritt für das Hessenland…


*Der Bau von Windkraft­an­la­gen ist natür­lich ‑bei gegebe­nem Stand der Techno­lo­gie- generell volks­wirt­schaft­lich unsin­nig. Ob nun 1.200 oder 1.800 Volllast­stun­den zu erwar­ten sind, macht die volks­wirt­schaft­li­che Renta­bi­li­tät unerheb­lich – diese wird nie positiv. Das Jahr wartet nämlich, völlig unabhän­gig von der Güte irgend­wel­cher Gutach­ten, in aller Regel­mä­ßig­keit mit 8.760 Stunden auf. 

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