Am 10. Juni 2022 luden das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz und das Bundesministerium des Innern Verbände und Bundesländer zur Kenntnisnahme und Kommentierung einer “Formulierungshilfe” ein. Diese “Hilfe” richtet sich an den Gesetzgeber und soll ihm die Verabschiedungen eines “Wind-an-Land-Gesetzes” – kurz WaLG – und eines “Windbedarfsgesetzes” – kurz WindBG – erleichtern.
Die Formulierungshilfen und die Gesetzentwürfe gehen an den realen energiewirtschaftlichen, ökologischen und sozialen Herausforderungen des Landes weit vorbei bzw. verkennen diese völlig. Mit der sprichwörtlichen Brechstange sollen die Gesetze dafür sorgen, dass jedes Bundesland noch mehr Flächen für Windkraftanlagen bereitstellt – und wirklich auch an jedem Ort des Landes sinnlose Opfer gebracht werden.
Eine sehr treffende Kommentierung war von der “Stimme Berlins” zu lesen:
Im Sinne der Umwelt, der Biodiversität, des wohlverstandenen Klimaschutzes, der Vitalität unserer Volkswirtschaft, der Lebensqualität sowie des demokratischen Sittenerhalts sind diese Entwürfe abzulehnen.
Die Gelegenheit zur Stellungnahme haben wir daher gerne genutzt – auch wenn die Art und Weise der “Beteiligung” höchst fragwürdig war. Möge wenigstens das schöne Sommerwochenende nicht umsonst geopfert worden sein. Hier unsere Eingabe.