Appell aus Toulouse

Am 8. Juli 2021 erging in der südfran­zö­si­schen Stadt Toulouse ein Urteil, das den durch Windkraft­an­la­gen verur­sach­ten Beschwer­den bei Anwoh­nern Rechnung trägt: 

Der „Cour d’appel“, ein franzö­si­sches Berufungs­ge­richt, hat  eine oberge­richt­li­che Entschei­dung getrof­fen und ein Urteil des „Tribu­nal de Grande Instance“ aufge­ho­ben. Es hat damit den Klägern, die in der Nähe von sechs Windener­gie­an­la­gen wohnen, Recht gegeben und festge­stellt, dass der Betrieb der Anlagen in einer Entfer­nung von 700 m bis 1.300 m zu Verän­de­run­gen des Gesund­heits­zu­stan­des geführt hat. Das Gericht hat die als typisch gelten­den Symptome festge­stellt: Kopfschmer­zen, schmerz­haf­ter Druck auf den Ohren, Schwin­del, Müdig­keit, Herzra­sen, Tinni­tus, Übelkeit, Nasen­blu­ten und Schlaf­stö­run­gen. Das Berufungs­ge­richt hat nach entspre­chen­der Überprü­fung in seinem Urteil ausge­führt, dass die Kläger unter dem auf tieffre­quen­ten Schall und auf Infra­schall zurück­zu­füh­ren­den sog. Windtur­bi­nen­syn­drom leiden. Es hat ihnen einen Schadens­er­satz­an­spruch in Höhe von 128.000 € zugesprochen.

Die Karls­ru­her Kanzlei Caemmerer/Lenz hat dieses Urteil hier beschrie­ben und einge­ord­net.  Eine Presser­klä­rung finden Sie hier. Auch wenn keine recht­li­che Bindungs­wir­kung besteht, dürfte die Entschei­dung auch für die deutsche Rechts­pra­xis Bedeu­tung haben.

Bemer­kens­wert ist auch, dass die betref­fen­den Anlagen in Frank­reich mit “nur” 93m Gesamt­höhe vergleichs­weise klein sind – hiesige “Energiewende”-Planungen sehen Gesamt­hö­hen von bis zu 250m vor. Beson­dere Aufmerk­sam­keit ist dem Urteil aus unserem Nachbar­land daher bei denje­ni­gen zu Wünschen, die aktuell über die Bildung einer “Ampel­ko­ali­tion” beraten. Unser im offenen Brief vom 1. Novem­ber 2021 angemahn­tes Prinzip Präven­tion statt Korrup­tion sehen wir durch den Appell aus Toulouse klar bestätigt. 

 

Präven­tion statt Korrup­tion

Die Idee, Betrof­fene des Windkraft­aus­baus finan­zi­ell zu kompen­sie­ren, ist so alt wie schlecht. Eine leidens­ge­rechte Kompen­sa­tion ist nicht möglich, die Gesund­heits­ri­si­ken und Einschrän­kun­gen der Lebens­qua­li­tät bleiben. Die Betrof­fe­nen wollen kein Geld, sie wollen ihre Nacht­ruhe. Trotz beflis­se­ner Gegen­dar­stel­lun­gen wird immer klarer, dass Anwoh­ner erkran­ken und dafür schritt­weise physi­ka­lisch-medizi­ni­sche Erklä­run­gen gefun­den werden. Eine Koali­tion der Erneue­rung muss die Leiden betrof­fe­ner Bürger anerken­nen und problem­ori­en­tierte Forschung veran­las­sen. Die Gesund­heits­vor­sorge verlangt, Abstands­vor­ga­ben nicht an Ausbau­zie­len, sondern am Schutz­be­darf auszu­rich­ten. Finan­zi­elle Kompen­sa­tion läuft auf Korrup­tion hinaus und säht Zwietracht. Zumal die Empfän­ger der Vergüns­ti­gun­gen diese über ihre Strom­rech­nung antei­lig selbst bezah­len müssen. Solche Modelle zerstö­ren Bürger­sinn, Vertrauen und ökono­mi­sche Vernunft.

Auszug aus offenem Brief v. 1.11.21

 

 

Am 9. Novem­ber 2021 berich­te­ten auch deutsche Medien über das Urteil:

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Für alle, die mit den Auswir­kun­gen der Windkraft vertraut sind, ist das Urteil keines­wegs ein “Schock”, sondern ein Licht­blick, der Gutes verheißt.

 

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