Wind-Aktions­plan
Die EU-Kommis­sion hat am 24.10.2023 eine Mittei­lung (COM/2023/669) zu einem “Europäi­schen Windkraft-Aktions­plan” veröf­fent­licht. Gemein­sam mit europäi­schen Partnern hat VERNUNFTKRAFT. Anmer­kun­gen dazu übermit­telt und die Betei­li­gung am weite­ren Verfah­ren angemahnt. 
 
Der Aktions­plan, einseh­bar EUR-Lex – 52023DC0669 – DE – EUR-Lex (europa.eu), sieht Ziele und Maßnah­men entlang sechs verschie­de­ner Dimen­sio­nen vor. 
 
 
Die Maßnah­men­pa­kete sollen in einer “Windkraft-Charta” kodifi­ziert werden, deren Ziel es ist, “auf der Grund­lage dieses Aktions­plans und seiner Vorga­ben die Maßnah­men der Kommis­sion, der Mitglieds­staa­ten und der Inter­es­sen­trä­ger aufein­an­der abzustim­men und rasch umzuset­zen”. In dieser Zusam­men­stel­lung spiegelt sich wieder eine einsei­tige Zusam­men­stel­lung der Akteure, die befürch­ten lässt, dass auch die Beschlüsse einsei­tig zuguns­ten der Windkraft­in­dus­trie und zulas­ten von Natur, Arten und der Bürger getrof­fen werden. 
 
Zunächst haben wir uns mit unseren europäi­schen Partner­or­ga­ni­sa­tio­nen zusam­men­ge­tan und am 14. Dezem­ber 2023 ein Schrei­ben an die Kommis­si­ons­prä­si­den­tin Ursula von der Leyen und der Energie­kom­mis­sa­rin Kadri Simson gerichtet.
 
Darin bringen wir wichtige Anmer­kun­gen ein:
 

Die langfris­ti­gen Inter­es­sen der Menschen und der biolo­gi­schen Vielfalt insge­samt dürfen nicht aufs Spiel gesetzt werden, um eine derzeit kränkelnde Branche zu retten, deren tatsäch­li­che und effek­tive Rolle in der EU-Dekar­bo­ni­sie­rungs­stra­te­gie noch nicht wissen­schaft­lich quanti­fi­ziert ist. Ein anderes Vorge­hen würde den grund­le­gen­den langfris­ti­gen Inter­es­sen der Union zuwider­lau­fen. Die Windcharta sollte daher dieses Erfor­der­nis wider­spie­geln, indem sie die Betei­lig­ten anweist, eine umfas­sende öffent­li­che (d.h. dem Europäi­schen Parla­ment und den Unions­bür­gern unter­stellte) Umwelt­ver­träg­lich­keits-prüfung des vorge­schla­ge­nen EU-Windak­ti­ons­plans durchzuführen.

Die Erleich­te­rung der adminis­tra­ti­ven Geneh­mi­gungs­ver­fah­ren in Erman­ge­lung wissen­schaft­li­cher Beweise (die über bloße Erklä­run­gen hinaus­ge­hen) für eine wesent­li­che Verbes­se­rung der CO2-Inten­si­tät am Zähler des Verbrau­chers ist nicht geeig­net, die Akzep­tanz der WEA bei den Bürgern im ländli­chen Raum zu verbes­sern. Im Gegen­teil, eine solche “Erleich­te­rung” allein wird zwangs­läu­fig das Vertrauen in das von  der Union erwar­tete demokra­ti­sche politi­sche Manage­ment beschä­di­gen und  die Glaub­wür­dig­keit des Ziels der Dekar­bo­ni­sie­rung untergraben.

Die Verviel­fa­chung der instal­lier­ten Windkraft­ka­pa­zi­tät in der Union wird eine erheb­li­che zusätz­li­che Umwelt­be­las­tung für die Landbe­völ­ke­rung (20 % der Gesamt­be­völ­ke­rung) mit sich bringen. Es ist daher nicht vorstell­bar, dass ein solch großer indus­tri­el­ler Einsatz ohne einen angemes­se­nen Rechts­rah­men für die Schall­emis­sio­nen von Windkraft­an­la­gen durch­ge­führt werden kann. Die derzei­tige Situa­tion, in der die Windin­dus­trie über 200.000 WEA ohne einen solchen Rahmen errich­ten konnte, ist eine der Ursachen für den Wider­stand der Unions­bür­ger gegen weitere Geneh­mi­gun­gen. Eine angemes­sene EU-Regelung der Schall­emis­sio­nen von Windtur­bi­nen (das gesamte Spektrum) sollte als ein Schlüs­sel­ele­ment des europäi­schen Aktions­plans für Windener­gie einge­führt werden, eine Aufgabe, die sich in der Windcharta wider­spie­geln sollte.

Da die Bedin­gun­gen unter und über dem Meeres­spie­gel für die biolo­gi­sche Vielfalt und die Lebens­be­din­gun­gen auf dem europäi­schen Konti­nent von größter Bedeu­tung sind, muss eine umfas­sende und unabhän­gige Umwelt­ver­träg­lich­keits­prü­fung des derzei­ti­gen und des geplan­ten groß angeleg­ten Offshore-Windener­gie­ein­sat­zes durch­ge­führt werden. Die Analyse sollte alle Gebiete der europäi­schen Meere und Länder abdecken, die den verän­der­ten Bedin­gun­gen unterliegen.

Die Strom­erzeu­gung ist seit jeher mit verschie­de­nen Formen der Umwelt­ver­schmut­zung verbun­den, die bis vor kurzem größten­teils ignoriert wurden. Die THG-Emissio­nen sind ein hervor­ra­gen­des Beispiel. Aufgrund des heuti­gen besse­ren Verständ­nis­ses der negati­ven biolo­gi­schen Auswir­kun­gen vieler chemi­scher Kompo­nen­ten ist die Freiset­zung solcher Kompo­nen­ten in die Biosphäre nicht mehr akzep­ta­bel. In diesem Sinne ist eine gründ­li­che Bewer­tung der Auswir­kun­gen aller mit dem Lebens­zy­klus von WEA verbun­de­nen Chemi­ka­lien notwen­dig, bevor der EU-Aktions­plan für Windener­gie umgesetzt wird. Die Bewer­tung sollte öffent­lich gemacht und mit den besten verfüg­ba­ren Verfah­ren und Techni­ken durch­ge­führt werden, wobei der Schwer­punkt auf langle­bi­gen umwelt­be­las­ten­den Stoffen liegen sollte.

Die langfris­ti­gen wirtschaft­li­chen Folgen der Subven­tio­nie­rung von WT-Herstel­lung und ‑Betrieb sind nach wie vor unklar, und bisher hat sich nicht gezeigt, dass eine solche Strate­gie geeig­net ist, eine möglichst effizi­ente Ressour­cen­al­lo­ka­tion zur Maximie­rung des Wohlstands der EU-Bürger zu gewährleisten.

 
 
Abschlie­ßend fordern wir, dass unsere Verbände in der Vorbe­rei­tung der geplan­ten Wind Charta und der weite­ren Imple­men­ta­tion des “Europäi­schen Windkraft-Aktions­plans” einbe­zo­gen werden mögen. 
 
 

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