Wir fordern

                                   

VERANTWOR­TUNG 

         NATURSCHUTZ

        GESUNDHEIT

                      FAIRNESS

             SERIOSITÄT

 

VERANTWOR­TUNG stärken. Haftungs­prin­zip durchsetzen.

 

Das ist vernünf­tig >

Unter­neh­me­ri­sche Verant­wor­tung gebie­tet die Haftungs­über­nahme für die mit unter­neh­me­ri­schen Chancen einher­ge­hen­den Risiken. Die komplet­ten Rückbau­kos­ten für Windkraft­an­la­gen (inklu­sive Zuwegung und vollstän­di­ger Entfer­nung von Funda­men­ten) müssen durch unabhän­gige Unter­neh­men ökonomisch fundiert bewer­tet werden. Bauher­ren müssen eine unwider­ruf­li­che Bankbürg­schaft zur Deckung dieser Kosten nachwei­sen. Eine Abwäl­zung auf die Allge­mein­heit bzw. künftige Genera­tio­nen muss wirksam verhin­dert werden.

Begrün­dung

 

NATUR bewah­ren. Schutz­ge­biete respektieren. 

 

Das ist vernünf­tig >

Die Errich­tung von Windin­dus­trie­an­la­gen in Wäldern, Natur­parks, Landschaftsschutz‑, Naherholungs‑, Trinkwasserschutz‑, FFH – und Natura 2000-Gebie­ten ist generell auszu­schlie­ßen. Gemäß der Länder-Arbeits­ge­mein­schaft der Vogel­schutz­war­ten müssen für Windener­gie­an­la­gen Mindest­ab­stands­re­ge­lun­gen zu bedeut­sa­men Vogel­le­bens­räu­men sowie Brutplät­zen beson­ders störungs­emp­find­li­cher oder beson­ders gefähr­de­ter Vogel­ar­ten definiert und einge­hal­ten werden. Das arten­schutz­recht­li­che Tötungs­ver­bot muss unein­ge­schränkt gelten. Umwelt­ver­träg­lich­keits­prü­fun­gen sind in jedem Fall durchzuführen. 

Begrün­dung

 

GESUNDHEIT schüt­zen. Vorsor­ge­prin­zip ernstnehmen.

 

Das ist vernünf­tig >

Abhän­gig vom Gelän­de­pro­fil, das die Ausbrei­tung von Infra­schall beein­flusst, ist ein Mindest­ab­stand von Windkraft­an­la­gen zu jegli­cher Wohnbe­bau­ung sicher­zu­stel­len, bis medizi­nisch begrün­dete Immis­si­ons­grenz­werte zum Schutz der Unver­sehrt­heit aller betrof­fe­nen Anwoh­ner gefun­den und gesetz­lich festge­legt sind. Als aller­erste Annähe­rung an das Vorsichts­prin­zip ist die zehnfa­che Anlagen­höhe bundes­ein­heit­lich als Minimal­ab­stand zu jegli­chen mensch­li­chen Wohnstät­ten einzuhalten. 

Begrün­dung

 

FAIRNESS herstel­len. Eigen­tum achten.

 

Das ist vernünf­tig >

Die Entwer­tung von Wohnei­gen­tum und Alters­vor­sorge muss entschä­digt werden. Der Priva­ti­sie­rung von Gewin­nen bei Sozia­li­sie­rung der Kosten ist Einhalt zu gebie­ten. Ausgleichs­zah­lun­gen für  Immobi­li­en­wert­ver­luste sind gesetz­lich festzulegen. 

Begrün­dung

 

SERIOSITÄT gewähr­leis­ten. Richtig messen, korrekt rechnen. 

 

Das ist vernünf­tig >

Die Geneh­mi­gungs­er­tei­li­gung zum Bau von Windkraft­an­la­gen ist an eine gesetz­lich vorge­schrie­bene, standar­di­sierte Windmes­sung in Naben­höhe über 1 Jahr zu knüpfen. Die Ausbau­ziele von Bund, Ländern und Kommu­nen sind auf strin­gente und trans­pa­rente Berech­nun­gen unter Berück­sich­ti­gung physi­ka­li­scher Gesetze und statis­ti­scher Gegeben­hei­ten zu stützen. 

Begrün­dung

 



Solange diese 5 dring­lichs­ten Gebote der Vernunft nicht erfüllt sind, ist ein unver­züg­li­cher Ausbau­stopp angezeigt. 

Die generelle Fragwür­dig­keit des Windkraft­aus­baus, die sich aus physi­ka­lisch-techni­schen Zusam­men­hän­gen ergibt, bleibt davon unberührt.   

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