Wir fordern Gesundheitsvorsorge

 


VERANTWOR­TUNG-NATURSCHUTZ-GESUNDHEIT-FAIRNESS-SERIOSITÄT


 

Das Problem

Die massive Bebau­ung unseres Landes mit immer größe­ren Windkraft­an­la­gen bleibt nicht ohne Auswir­kun­gen auf die Lebens­qua­li­tät und Gesund­heit von Menschen. Die wesent­li­chen bereits zu beobach­ten­den und im Zuge des rasan­ten Ausbaus dieser Anlagen vermehrt zu erwar­ten­den Effekte auf  physi­sche und psychi­sche Gesund­heit ergeben sich aus den optischen und vor allem akusti­schen Emissionen.

Optische Bedrän­gung

Die politisch beschlos­sene Zieler­rei­chung einer mindes­tens 50%-igen Energie­er­zeu­gung durch Windkraft bis zum Jahr 2050 (175 TWh/a) ist nur durch den Bau von zigtau­sen­den neuen Windkraft­an­la­gen in Deutsch­land erreich­bar. Diese mit dem Ausbau von flächen­in­ten­si­ven Energie­er­zeu­gungs­an­la­gen einher­ge­hende Techni­sie­rung und Denatu­rie­rung der Lebens­um­ge­bung ruft durch optische Bedrän­gung, Schlag­schat­ten, nächt­li­ches Blinken und die dadurch von Anwoh­nern erlebte Unaus­weich­lich­keit Stress hervor. Sekun­däre psycho­so­ma­ti­sche Effekte sind die zwangs­läu­fige und anerkannte Folge.

Akusti­sche Emissio­nen, hörba­rer Lärm und Infraschall

Windkraft­an­la­gen setzen 60% der Energie des Windes in Druck­wel­len also Schall um. So ist verständ­lich, dass hörba­rer Lärm und Infra­schall als unerwünschte Neben­wir­kung flächen­de­ckend mit den geplan­ten Windkraft­an­la­gen selbst auftre­ten werden und zwar umso mehr, je stärker wir unseren Lebens­raum mit Windkraft indus­tria­li­sie­ren. Medizi­ner sind sich einig, dass dies handfeste primäre Gesund­heits­schä­den und eine Beein­träch­ti­gung der Vitali­tät des Menschen nach sich ziehen wird.

Je größer die heute erstell­ten Windkraft­an­la­gen (Repowe­ring), desto mehr verla­gert sich das Emissi­ons­spek­trum in den langwel­li­gen, nieder­fre­quen­ten Bereich: Infraschall. 

Infra­schall bezeich­net den Teil des Schall­spek­trums (<16Hz), der vom mensch­li­chen Ohr nicht mehr gehört werden kann. Auf Grund der großen Wellen­länge breitet sich Infra­schall über große Entfer­nun­gen nahezu verlust­frei aus. Dabei stellen Topogra­phie und Vegeta­tion kaum ein Hinder­nis dar. Schall­däm­mung ist mit herkömm­li­chen Mitteln nicht möglich. Schall­mes­sun­gen sind häufig fehler­haft, Schall­pro­gno­se­rech­nun­gen gehen durch Resonanz­phä­no­mene in der Natur und in Wohnräu­men häufig an der Reali­tät vorbei.

Infra­schall hat ähnli­che Wirkun­gen auf Gesund­heit und Wohlbe­fin­den wie übermä­ßi­ger hörba­rer Schall: Schlaf­stö­run­gen, Herz- und Kreis­lauf­pro­bleme, Bluthoch­druck, Kopfschmer­zen, Unruhe, Nervo­si­tät, Reizbar­keit, Konzen­tra­ti­ons­schwie­rig­kei­ten, rasche Ermüdung, vermin­derte Leistungs­fä­hig­keit sind die vielfach beschrie­be­nen Folgen. 

Die gesund­heit­li­chen Auswir­kun­gen und insbe­son­dere die Unbedenk­lich­keits­schwel­len dieses mit den origi­när zustän­di­gen Sinnes­or­ga­nen nicht wahrnehm­ba­ren, aber dennoch sehr präsen­ten Schalls sind bislang viel zu wenig erforscht. Die gegen­wär­tig angewen­de­ten Vorschrif­ten sind dringend überar­bei­tungs­be­dürf­tig, denn

  • die gesetz­li­chen Schutz­vor­schrif­ten und Verord­nun­gen erfas­sen nur unvoll­stän­dig das Frequenz­spek­trum von Windkraft­an­la­gen (DIN 45680). Infra­schall­wel­len unter 10Hz werden nicht berück­sich­tigt, haben aber nachweis­bare neuro­lo­gi­sche Auswirkungen;
  • das Messver­fah­ren bewer­tet den gemes­se­nen Schall nach der Charak­te­ris­tik des mensch­li­chen Gehörs (dB(A) und dB©). Wesent­lich schall­emp­find­li­chere Organe (z.B. Gleich­ge­wichts­or­gan, äußere Haarzel­len des Innen­ohrs etc.) werden ignoriert;
  • die heute erforschte Physio­lo­gie der Immis­si­ons­ver­ar­bei­tung von Schall wird gänzlich missachtet;
  • es gibt weder gesetz­li­che Regelun­gen noch geeig­nete Messtech­nik, geschweige denn ein standar­di­sier­tes Messver­fah­ren zur Bestim­mung und Bewer­tung von Infraschall.
  • die Gesetze, die der mit Infra­schall einher­ge­hen­den Gefähr­dung Rechnung tragen sollen, variie­ren zwischen den Bundes­län­dern. Die Empfind­lich­keit der Menschen nicht.

Solange diese veral­te­ten Gesetze und Vorschrif­ten sowohl in der Geneh­mi­gungs­pra­xis und recht­li­chen Beurtei­lung von Windkraft­an­la­gen maßgeb­lich sind, wird syste­ma­tisch gegen das verfas­sungs­mä­ßig verbriefte Recht der Gesund­heits­vor­sorge für Menschen verstoßen.

Im Einlei­tungs­text zu ihrer Publi­ka­tion “späte Lehren aus frühen Warnun­gen” erklärt die europäi­sche Umweltagentur:

Neue Techno­lo­gien haben mitun­ter sehr schäd­li­che Auswir­kun­gen, in vielen Fällen aber werden frühe Warnzei­chen unter­drückt oder ignoriert

und weiter:

Auszug der Seite der Europäi­schen Umweltagentur

Der Bericht empfiehlt die breitere Anwen­dung des “Vorsor­ge­prin­zips”, um Gefah­ren aus neuen und weitge­hend ungetes­te­ten Techno­lo­gien und Chemi­ka­lien zu reduzie­ren. Der Bericht legt dar, dass wissen­schaft­li­che Unsicher­heit keine Recht­fer­ti­gung für Untätig­keit ist, wenn plausi­ble Hinweise auf poten­zi­ell schwer­wie­gende Gefähr­dun­gen vorliegen.

Solch ein Vorsor­ge­prin­zip ist fast immer von Vorteil – nach der Analyse von 88 Fällen von vermu­te­tem “falschen Alarm”, fanden die Autoren des Berichts ledig­lich vier bestä­tigte Fälle. Der Bericht zeigt auch, dass vorbeu­gende Maßnah­men oftmals Innova­tio­nen stimu­lie­ren, anstatt sie zu behindern.

Die wichtigs­ten Empfehlungen:

  • Die Wissen­schaft sollte die Komple­xi­tät der biolo­gi­schen und ökolo­gi­schen Systeme anerken­nen, insbe­son­dere dort, wo es mehrere Ursachen für viele verschie­dene Effekte gibt. Es wird immer schwie­ri­ger, eine einzige Ursache zu isolie­ren und zweifels­frei zu bewei­sen, dass sie Schäden verur­sacht. Eine ganzheit­li­che Sicht, die viele verschie­dene Diszi­pli­nen berück­sich­tigt, würde das Verständ­nis über und die Vermei­dung von poten­zi­el­len Gefah­ren verbessern.
  • Die politi­schen Entschei­dungs­trä­ger sollten schnel­ler auf Frühwar­nun­gen reagie­ren, vor allem in Fällen neu aufkom­men­der Techno­lo­gien von großem Umfang. Der Bericht schlägt vor, dass die Verur­sa­cher zukünf­ti­ger Gefähr­dun­gen für die Schäden aufkommen.
  • Risiko­be­wer­tung kann ebenfalls verbes­sert werden, durch breitere Einbe­zie­hung von Unsicher­hei­ten und indem anerkannt wird, was nicht bekannt ist. Beispiels­weise wird “keine Anzei­chen von Schäden” oft falsch inter­pre­tiert als “keine Beweise für Schäden”, wenn die entspre­chende Forschung nicht verfüg­bar war.

In Deutsch­land werden derzeit genau diese späten Lehren nicht gezogen und genau diese frühen Warnun­gen ignoriert:

Bei den jetzt wie Pilze aus dem Boden schie­ßen­den bis zu 200m hohen Anlagen handelt es sich um “eine neue Techno­lo­gie”, die massiv verbrei­tet wird. Die inter­na­tio­nale medizi­ni­sche Forschung gibt klare Hinweise darauf, dass diese Techno­lo­gie durch den erzeug­ten Infra­schall gesund­heit­li­che Risiken birgt. 

Die deutsche Bevöl­ke­rung ist nicht gerade für ihre Risiko­freude bekannt. Bei den politi­schen Reaktio­nen auf Risiken wie BSE, Vogel­grippe, Maul-und-Klauen-Seuche und andere spielte das Vorsichts­prin­zip im inter­na­tio­na­len Vergleich eine auffäl­lig große Rolle.

In krassem Kontrast dazu werden bei den hier zur Debatte stehen­den gesund­heit­li­chen Risiken achtzig Millio­nen Deutsche zu Teilneh­mern eines großan­ge­leg­ten Feldver­suchs gemacht. 

Während man sich in Nordame­rika, Ozeanien und Skandi­na­vien der Gefah­ren viel stärker bewusst ist und diese erforscht, wird hierzu­lande einfach losge­baut. Und das in einem hölli­schem Tempo. 

Dem verfas­sungs­mä­ßig gebote­nem Gesund­heits­schutz wird nicht entsprochen. 

 

Die Lösung

Aus Fehlern der Vergan­gen­heit sind Lehren zu ziehen.

Frühe Warnun­gen sind zu beachten.

Das Vorsichts­prin­zip ist konse­quent anzuwenden.

Dementspre­chend sind medizi­ni­sche Forschun­gen anzustel­len, die eine wissen­schaft­lich saubere Ablei­tung von gesund­heit­lich unbedenk­li­chen Mindest­ab­stän­den von großen Windkraft­an­la­gen zu mensch­li­chen Behau­sun­gen ermöglichen. 

Bis zum Vorlie­gen dieser Ergeb­nisse ist die derzei­tige Praxis der mutwil­li­gen Gefähr­dung durch Ausblen­dung von Risiken unver­züg­lich zu unterbinden. 

Einem medizi­ni­schen Grund­satz zufolge ist die zu erwar­tende Gesund­heits­be­ein­träch­ti­gung eine Frage der Dosis.

Aus den hier ausge­führ­ten Zusam­men­hän­gen ergibt sich, dass eine Vergrö­ße­rung der Abstände grund­sätz­lich die Dosis reduziert, wobei diese Reduk­tion vom Gelän­de­pro­fil abhängt.

Als erste annähe­rungs­weise Umset­zung des Vorsor­ge­prin­zips ist bei Ertei­lung von Bauge­neh­mi­gun­gen für Windkraft­an­la­gen über 2MW Nennleis­tung bundes­ein­heit­lich mindes­tens die 10-fache Anlagen­höhe als Mindest­ab­stand zu Wohnge­bie­ten einzuhalten. 

Dies liegt nicht im kurzfris­ti­gen finan­zi­el­len Eigen­in­ter­esse manches prospek­ti­ven Bürgerwindpark-Investors.

Es liegt aber im dringen­den gesund­heit­li­chen Inter­esse aller Menschen.

Und das geht vernünf­ti­ger­weise vor. 

Sicherheitsabstand

Weiter­füh­rende Litera­tur finden Sie in diesen Quellen:


 VERANTWOR­TUNG-NATURSCHUTZ-GESUNDHEIT-FAIRNESS-SERIOSITÄT

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