Das Bundes­kar­tell­amt will den Seead­ler schützen

Im Handels­blatt (online) vom 24. Juli 2013 meldet  Andreas Mundt, der Chef des Bundes­kar­tell­amts, grund­le­gen­den Reform­be­darf beim Erneu­er­bare Energien Gesetz an. Das Gesetz habe mit Wettbe­werb nichts zu tun. Seine Forde­rung: Anlagen­be­trei­ber sollen verpflich­tet werden, den von ihnen produ­zier­ten Strom selbst zu vermark­ten. Mehr…

Mit dieser Forde­rung kommt Herr Mundt nicht nur seiner Aufgabe als Hüter des Wettbe­werbs nach. Er wird damit auch indirekt zum Hüter des Natur­schut­zes und ganz konkret zum Schutz­pa­tron des Seeadlers.

Das als wettbe­werbs­wid­rig erkannte Gesetz ist nämlich die treibende finan­zi­elle Kraft, die dafür sorgt, dass in Schles­wig-Holstein der Schutz dieser bedroh­ten Spezies stark zurück­ge­fah­ren wurde. Um noch mehr Windkraft­an­la­gen (alias irratio­nale Sakral­bau­ten) errich­ten zu können, wurden die Schutz­zo­nen um die Horste des Seead­lers gerade stark einge­schränkt. Siehe dazu auch unsere Inter­ven­tion.

Ohne Rücksicht auf Mensch und Natur und ohne jedwede Berück­sich­ti­gung der volks­wirt­schaft­li­chen Sinnhaf­tig­keit, möglichst schnell möglichst viele neue Windkraft­an­la­gen zu errich­ten, entspricht der ökolo­gisch und ökono­misch absur­den Logik, die dem Erneu­er­bare Energien Geset­zes inhärent ist.

Der Einspei­se­vor­rang und die auf 20 Jahre fest garan­tier­ten Vergü­tun­gen lassen bei prospek­ti­ven Profi­teu­ren und ihren Handlan­gern alle Hemmun­gen fallen. Bei rund 40.000 Euro garan­tier­ten Pacht­ein­nah­men pro Jahr und Anlage bleibt der Natur- und Arten­schutz regel­mä­ßig auf der Strecke. 

Wenn diese Kernbe­stand­teile des EEG entfie­len und die Windkraft­pro­jek­tie­rer gezwun­gen wären, die Markt­gän­gig­keit ihres Zufalls­pro­duk­tes mitzu­den­ken, wäre diesem zerstö­re­ri­schen Subven­ti­ons­wett­lauf ein gutes Stück weit die Grund­lage entzogen. 

Auf den neu ausge­wie­sen Windkraft­eig­nungs­flä­chen im Revier des Seead­lers würden vermut­lich niemals die tödli­chen Anlagen gebaut werden – diese würden sich schlicht nicht mehr lohnen.

Sofern der Teufel nicht mit dem Beelze­bub ausge­trie­ben wird und andere Systeme der künst­li­chen Schaf­fung von Renta­bi­li­tät – sprich: der indirek­ten Subven­tio­nie­rung- instal­liert werden, würde nirgendwo mehr eine Windkraft­an­lage errich­tet werden.

Die Seead­ler könnten fried­lich ihre Kreise ziehen.

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