Ehren­werte Entscheidung

In der Freien und Hanse­stadt Hamburg war für den 1. April 2016 eine Gerichts­ver­hand­lung anberaumt.

Der BUND hatte den promi­nen­ten Vernunft­kraft-Unter­stüt­zer Enoch zu Gutten­berg verklagt, weil dieser die ideolo­gi­sche und finan­zi­elle Verqui­ckung des – von ihm dereinst mitbe­grün­de­ten – BUND mit der Windkraft­lobby öffent­lich thema­ti­siert und folge­rich­tig dem BUND die Kompe­tenz abgespro­chen hatte, als Natur­schutz­ver­band seinem gesetz­li­chen Auftrag nachzukommen.

Den konkre­ten Stein des Ansto­ßes lieferte dieser TV-Beitrag der ARD-Sendung Plusminus:

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Die seitens Enoch zu Gutten­berg und vieler anderer aufrech­ter Natur­schüt­zer erhobe­nen Vorwürfe stimmen mit unseren Erfah­run­gen insoweit überein, als wir den BUND auf Funktio­närs­ebene stets mit großem Eifer für die Profit­in­ter­es­sen der Windkraft­in­dus­trie kämpfend und letztere in ein pseudo-ökolo­gi­sches Deckmän­tel­chen kleidend erlebt haben.

Im Nachgang zu jener Sendung sah sich Enoch zu Gutten­berg mit einer straf­be­wehr­ten Unter­las­sungs­klage konfron­tiert. Es sollte ihm unter­sagt werden, festzu­stel­len, dass der BUND mit der Windkraft­lobby verquickt ist. In seiner Rede beim Sympo­sium der Vernunft ging Enoch zu Gutten­berg am Rande auf diese Klage ein und versäumte es nicht, den ehren­wer­ten Perso­nen um Herrn Profes­sor Weiger über 60 Minuten lang gebüh­ren­den Respekt zu zollen.

Noch weniger versäumte es unser Unter­stüt­zer, die ebenso er- wie bedrü­cken­den Belege für seine vermeint­lich ehrab­schnei­den­den Aussa­gen fein säuber­lich zusam­men­zu­stel­len. Am 30. März 2016 wurde das umfang­rei­che Material dem Hambur­ger Landge­richt durch die Anwalts­kanz­lei Labbé zugestellt. Keine 24 Stunden später zog der BUND seine Klage zurück. Eine ehren­werte Entscheidung.

Die Kanzlei Labbé informiert:

 

Kein Maulkorb für Enoch zu Guttenberg

3. April 2016

Sehr geehrte Damen und Herren,

wir zeigen an, dass wir Enoch zu Gutten­berg presse­recht­lich vertre­ten. Aufgrund der aktuel­len Bericht­erstat­tung zum Klage­ver­fah­ren des Bund für Umwelt und Natur­schutz Deutsch­land e.V. (BUND) gegen Enoch zu Gutten­berg nehmen wir Stellung:

Enoch zu Gutten­berg hatte in der ARD-Sendung „plusmi­nus“ vom  05.08.2015 unter dem Titel „Der BUND vor der Zerreiß­probe“ unter anderem geäußert: „Wie verquickt die sind, ich weiß allein 20 Perso­nen vom BUND,  führende Persön­lich­kei­ten in den jewei­li­gen Bundes­län­dern, die gleich­zei­tig in der Windlobby angestellt sind und für die arbei­ten.“

Der BUND hat sich der Kritik von Enoch zu Gutten­berg um das beste Vorge­hen zum Verhält­nis zwischen Natur­schutz und Windkraft nicht gestellt. Vielmehr verlangte der BUND sowohl von Enoch zu Gutten­berg als auch vom Norddeut­schen Rundfunk (NDR) eine straf­be­wehrte Unter­las­sungs- und Verpflich­tungs­er­klä­rung. Damit sollte sich Enoch  zu Gutten­berg verpflich­ten, seine Äußerun­gen künftig nicht mehr zu  verbreiten.

Weder Enoch zu Gutten­berg noch der NDR haben diese vom  BUND bzw. dessen Anwäl­ten vorfor­mu­lierte straf­be­wehrte Erklä­rung unterzeichnet.

Der BUND erhob darauf­hin gegen Enoch zu Gutten­berg und den NDR Klage beim Landge­richt Hamburg. Enoch zu Gutten­berg sollte nach der  Vorstel­lung des BUND und den Klage­an­trä­gen gericht­lich dazu verpflich­tet werden, die Aussage zur Verqui­ckung des BUND mit der Windin­dus­trie nicht mehr zu äußern. Für jeden Fall der Zuwider­hand­lung begehrte der BUND ein Ordnungs­geld bis zu 250.000,00 EUR oder eine Ordnungshaft.

Gegen diese vom BUND einge­legte Klage hat sich Enoch zu Gutten­berg umfas­send vertei­digt. Überra­schend hat der BUND am 31.03.2016, dem Abend vor der mündli­chen Verhand­lung vor dem Landge­richt, seine Klage gegen Enoch zu Gutten­berg und den NDR auf Anregung des Gerichts  zurückgenommen.

Aufgrund der erdrü­cken­den Beweise sah sich der BUND augen­schein­lich gezwun­gen, mit der Klage­rück­nahme eine noch größere Blamage zu verhin­dern. Damit bringt der BUND offen­sicht­lich zum Ausdruck, dass es zahlrei­che Verqui­ckun­gen dieses Verban­des mit der Windin­dus­trie und der Windener­gie­lobby gibt.

Enoch zu Gutten­berg kann seine Äußerun­gen weiter­hin verbrei­ten. Der Versuch des BUND, Enoch zu Gutten­berg einen „Maulkorb zu  verpas­sen“, ist damit gescheitert.

Presse­kon­takt:
Labbé & Partner mbB
Rechtsanwälte/Steuerberater

Johan­nes Mohr
Rechtsanwalt/Partner
Theati­ner­straße 33
80333 München

 

Enoch zu Gutten­berg äußerte sich knapp:

abend

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VERNUNFTKRAFT. dankt Enoch zu Gutten­berg für seine Stand­haf­tig­keit und Beharr­lich­keit sowie allen an der Wahrheits­fin­dung Betei­lig­ten für ihren Einsatz. Dass finan­zi­elle und ander­wei­tige Inter­es­sens­ver­knüp­fun­gen bekannt werden, ist für das Wohl von Mensch und Natur unerläss­lich. Insofern teilen wir die Sicht des Herrn René Rock, energie­po­li­ti­scher Sprecher der FDP-Fraktion im Hessi­schen Landtag. Er erklärte zum Vorgang:

 

5. April 2016

Der BUND e.V. hat die gegen Enoch zu Gutten­berg und den Norddeut­schen Rundfunk (NDR) angestrengte Klage beim Landge­richt Hamburg fallen gelas­sen. Voraus­ge­gan­gen war ein Beitrag des ARD Magazins „plusmi­nus“, in dem Herr zu Gutten­berg dem BUND vorge­wor­fen hatte, die Inter­es­sen des Natur­schut­zes beim Ausbau der Windkraft zu verra­ten. Viele führende Persön­lich­kei­ten des BUND, so zu Gutten­berg, würden über enge Verbin­dun­gen zur Windkraft­in­dus­trie verfü­gen und für diese arbei­ten. Darauf­hin habe der BUND von zu Gutten­berg und dem NDR die Abgabe einer straf­be­währ­ten Unter­las­sungs- und Verpflich­tungs­er­klä­rung verlangt.

René ROCK, energie­po­li­ti­scher Sprecher der FDP Fraktion im Hessi­schen Landtag, erklärte dazu:

Die angeb­li­chen Natur­schüt­zer in den Vorstands­eta­gen des BUND sind mit dem Versuch grandios geschei­tert, einen ihrer promi­nen­tes­ten Kriti­ker juris­tisch mundtot zu machen. Herr zu Gutten­berg gehört zu den Mitgrün­dern des BUND, seit Jahrzehn­ten engagiert er sich für den Schutz von Natur und Landschaft in Deutsch­land. Persön­lich­kei­ten wie ihm hat der BUND sein Ansehen als Natur­schutz­or­ga­ni­sa­tion überhaupt zu verdan­ken. Mit der Rücknahme der Klage steht fest, dass die Aussa­gen von Herrn zu Gutten­berg über die engen Verqui­ckun­gen zwischen der milli­ar­den­schwe­ren Windkraft­in­dus­trie und dem BUND zuläs­sig sind. Offen­bar sind seine Beweise so umfas­send, dass der BUND mit einem Schei­tern der Klage rechnen musste und nunmehr nur noch um Schadens­be­gren­zung bemüht ist.“

Rock weiter:

Die Windkraft­lobby hat sich mit viel Geld Einfluss in allen Berei­chen, auch bei Natur­schutz­or­ga­ni­sa­tio­nen, verschafft. Diese Verqui­ckun­gen, wie sie Herr zu Gutten­berg öffent­lich anpran­gert, müssen wir offen­le­gen und trans­pa­rent machen. Natur­schutz­ver­bände genie­ßen beson­dere Rechte, beispiels­weise das Verbands­kla­ge­recht, und werden von der öffent­li­chen Hand unter­stützt, weil sie dem Gemein­wohl verpflich­tet sind. Wenn diese Verbände aller­dings mehr im Sinne der priva­ten finan­zi­el­len Inter­es­sen einiger Aktiven in den Vorstands­eta­gen handeln und sie ihrem eigent­li­chen Zweck, dem Natur- und Landschafts­schutz vor Ort, nicht mehr nachkom­men, muss die Trans­pa­renz dieser Verbände auf den Prüfstand gestellt werden.“

 

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