Im Zuge der “Energiewende” gerät der Artenschutz auf verschiedene Weisen in Mitleidenschaft. Auf Bundesebene war es zuletzt Umweltministerin Hendriks, die das Tötungsverbot im Bundesnaturschutzgesetz zugunsten des Errichtens von Windenergieanlagen abschwächen ließ. Auf Landesebene sind besonders die baden-württembergischen Erlasse und Direktiven hervorzuheben, so beispielsweise das “Dichtekonzept”. Der Landesverband LVBW-WKA hat diese Praktiken durch eine Karlsruher Anwaltskanzlei auf ihre Rechtmäßigkeit prüfen lassen.
Da diese Arbeit von grundsätzlicher Bedeutung und ihre Ergebnisse von bundesweiter Tragweite sind, hat sich VERNUNFTKRAFT. an der Finanzierung beteiligt. Wir danken unseren baden-württembergischen Mitstreitern für die hervorragende Arbeit und stellen das Gutachten der Öffentlichkeit zur Verfügung – auf dass es von einer vernunftaffinen Politik berücksichtigt werde.
Ein Musteranschreiben, mit dem das Gutachten an Landratsämter, Regierungspräsidien und politische Funktionsträger übermittelt wurde, finden Sie hier.