Kiel kriegt klare Kante

Einer Einla­dung folgend bekamen Vorstands­mit­glie­der des Landes­ver­ban­des Gegen­wind Schles­wig-Holstein am 21. Mai 2015 die Gelegen­heit, über den von der Landes­re­gie­rung vorge­stell­ten Entwurf der „Krite­rien zur Auswei­sung von Vorrang­flä­chen für Windkraft” mit Vertre­tern der Landes­pla­nung sowie des Minis­te­ri­ums für Energie­wende, Landwirt­schaft, Umwelt und ländli­che Räume (MELUR) in der Schles­wig-Holstei­ner Staats­kanz­lei in Kiel zu disku­tie­ren und ihre Position darzustellen.

Hinter­grund: Am 22. Januar 2015 hat das Oberver­wal­tungs­ge­richt Schles­wig die Teilfort­schrei­bun­gen für Windeig­nungs­flä­chen in einigen Kreisen gekippt. Nun versucht die Landes­re­gie­rung, mit einem neuen Gesetz die Planungs­ho­heit über die Windkraft in Schles­wig-Holstein zu behal­ten. Neue Krite­rien für Windvor­rang­flä­chen sollen kurzfris­tig  festge­legt werden.

In Aufar­bei­tung der Diskus­sion haben unsere Gründungs­mit­glie­der vom Landes­ver­band Gegen­wind Schles­wig-Holstein eine schrift­li­che Stellung­nahme erarbei­tet und am 26. Mai 2015 abgegeben.

GWSH

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Man hofft nun dringend auf weite­ren sachli­chen Dialog mit der Landesregierung.

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