Im Osten geht die Sonne auf

Am 11. Juli 2014 hat der Bundes­rat der vom Bundes­tag auf den Weg gebrach­ten Länder­öff­nungs­klau­sel zugestimmt.

Für Mensch und Natur ist das eine sehr gute Nachricht.

Es liegt nun an den Bundes­län­dern, diese Vernunft­ein­tritts- und Verant­wor­tungs­klau­sel im Sinne der Menschen und der Natur zu nutzen.

Jeden Tag aufs Neue nimmt der Sieges­zug des Lichts in Sachsen seinen Anfang: Bei Görlitz steigt unser Land als erstes aus nächt­li­cher Finster­nis empor.

Da kann es kaum verwun­dern, dass in Punkto Vernunft und Verant­wor­tung die Sachsen wieder mal die Nase vorn haben:

 

Presse­er­klä­rung des sächsi­schen Staats­mi­nis­te­ri­ums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr, veröf­fent­licht am 11.07.2014 um 13:50 Uhr


Abstands­re­ge­lun­gen für Windkraftanlagen:

Bundes­rat stimmt Länder­öff­nungs­klau­sel zu

Morlok: „Jetzt 10H-Abstands­re­ge­lung in Sachsen zügig umset­zen“

Der Bundes­rat hat heute einer Änderung des Bauge­setz­buchs (BauGB) zugestimmt, die den Bundes­län­dern mehr Spiel­raum bei der Regelung von Mindest­ab­stän­den zu Windkraft­an­la­gen einräumt. Der Freistaat hatte hierzu gemein­sam mit Bayern eine entspre­chende Bundes­rats­in­itia­tive gestar­tet. Staats­mi­nis­ter Sven Morlok (FDP) zeigte sich erfreut über die Mehrheit für die Änderung:

Die Energie­wende kann nur erfolg­reich sein, wenn sie die Inter­es­sen der Bürger vor Ort berück­sich­tigt. Das pauschale Vorrecht für Windkraft­an­la­gen passt dazu nicht. Sachsen wird den nun gewon­ne­nen Handlungs­spiel­raum nutzen und zügig eine entspre­chende landes­weite Regelung treffen, die regio­nale und lokale Gegeben­hei­ten berück­sich­tigt – und vor allem die Belange der Anwoh­ner“, so Morlok. „Der Freistaat ist Energie­land und steht auch weiter­hin zur Förde­rung der Erneu­er­ba­ren Energien.“

Bisher sind Windkraft­an­la­gen von den sonst üblichen Vorschrif­ten für Bauvor­ha­ben im Außen­be­reich befreit. Mit der Änderung des BauGB können die Bundes­län­der selbst entspre­chende Regeln festle­gen. Sachsen macht sich für einen Mindest­ab­stand von Windkraft­an­la­gen zur nächst­ge­le­ge­nen Wohnbe­bau­ung von „10H“ stark – die Entfer­nung soll dem 10fachen der Gesamt­höhe (einschließ­lich Rotor­blät­ter) entsprechen.

Bei der Beratung der EEG-Novelle stellte Staats­mi­nis­ter Morlok der Bundes­re­gie­rung ein schlech­tes Zeugnis aus:

Diese Reform ist allen­falls ein Reförm­chen und bleibt Stück­werk“, so Staats­mi­nis­ter Morlok. „Bürger und Unter­neh­men werden auch weiter­hin durch steigende Energie­preise belas­tet. Die grund­le­gen­den Entschei­dun­gen dazu wurden jedoch aufge­scho­ben. Wir bräuch­ten mehr Kosten­ef­fi­zi­enz und mehr Wettbe­werb am Energie­markt. Sachsen hat zum Beispiel eine Senkung der Strom­steuer aufs europäi­sche Mindest­ni­veau vorge­schla­gen. Das Problem der steigen­den Energie- und Strom­kos­ten löst diese Geset­zes­no­velle nicht.“

 

An dieser Stelle danken wir der sächsi­schen Staats­re­gie­rung für ihr beharr­li­ches Eintre­ten für dieses überfäl­lige Gesetz. Unseren sächsi­schen Mitstrei­tern gratu­lie­ren wir zu diesem Erfolg ihres steti­gen Engage­ments.

Glück­lich ist, wer sich Sachse nennt. Möge gleiches Glück bald auch westli­cher wohnen­den Mitbür­gern beschie­den, mögen auch andere deutsche Landen bald vom Licht der Erkennt­nis beschie­nen sein. Möge die Sonne ihren gewohn­ten Lauf nehmen.

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