Nebel­ker­zen nützen nichts – Bausteine bleiben belanglos

Am 26. Oktober 2020 infor­mier­ten wir die Medien über ein Rechts­gut­ach­ten, das sich der von der Bundes­re­gie­rung geplan­ten Formu­lie­rung zur „öffent­li­chen Sicher­heit“ im Erneu­er­ba­ren Energien Gesetz (EEG) widmet und diese als rechts­wid­rig erkennt.

Einen Tag später infor­mier­ten wir auch alle Mitglie­der des Bundes­ta­ges über den Inhalt des Gutach­tens und appel­lier­ten an sie, den fragli­chen Passus zurückzuweisen.

Soweit sich Abgeord­nete der Regie­rungs­frak­tio­nen zu diesen Infor­ma­tio­nen äußer­ten, griffen sie fast alle auf die gleichen, offen­bar von Dritter Seite vorfor­mu­lier­ten, Textbau­steine zurück. Wortreich und wortgleich wurde darge­legt, dass die geplante Regelung nichts wirklich Neues sei und den Vorstel­lun­gen des europäi­schen Gerichts­hof entspräche. 

Diese Erwide­run­gen schie­nen uns unplau­si­bel und auf Beschwich­ti­gung zielend.

Um den juris­ti­schen Gehalt der Textbau­steine einschät­zen zu können, haben wir die Kanzlei Caemmerer/Lenz um ergän­zende Stellung­nahme dazu gebeten.

Am 4. Novem­ber 2020 erhiel­ten wir die Analyse, die zu einem eindeu­ti­gen Schluss kommt:

Die im Gutach­ten vom 22. Oktober 2020 darge­legte Rechts­wid­rig­keit wird durch den Textbau­stein nicht in Zweifel gezogen.

Die vollstän­dige Stellung­nahme finden Sie hier. Auch über diese infor­mier­ten wir die Medien.

Demnach lag die überwäl­ti­gende Mehrheit der FAZ-Leser vollkom­men richtig.

Dahin­ge­gen sind die Äußerun­gen des Herrn Staats­se­kre­tärs Feicht – die weitge­hend den Textbau­stei­nen entspre­chen – unzutreffend.

Die Einschät­zun­gen seines Partei­kol­le­gen aus Thürin­gen zeugen von erheb­lich tiefe­rer Kennt­nis der Materie.

Statt “Copy & Paste” nutzte Herr Weiler (MdB) die Kombi­na­tion “Think & Act”.

Diese sei – unabhän­gig von Geschlecht, Partei, Religion und Weltan­schau­ung – allen seinen Kolleg(inn)en dringend zur Nachah­mung empfohlen. 

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