Am 26. Oktober 2020 informierten wir die Medien über ein Rechtsgutachten, das sich der von der Bundesregierung geplanten Formulierung zur „öffentlichen Sicherheit“ im Erneuerbaren Energien Gesetz (EEG) widmet und diese als rechtswidrig erkennt.
Einen Tag später informierten wir auch alle Mitglieder des Bundestages über den Inhalt des Gutachtens und appellierten an sie, den fraglichen Passus zurückzuweisen.
Soweit sich Abgeordnete der Regierungsfraktionen zu diesen Informationen äußerten, griffen sie fast alle auf die gleichen, offenbar von Dritter Seite vorformulierten, Textbausteine zurück. Wortreich und wortgleich wurde dargelegt, dass die geplante Regelung nichts wirklich Neues sei und den Vorstellungen des europäischen Gerichtshof entspräche.
Diese Erwiderungen schienen uns unplausibel und auf Beschwichtigung zielend.
Um den juristischen Gehalt der Textbausteine einschätzen zu können, haben wir die Kanzlei Caemmerer/Lenz um ergänzende Stellungnahme dazu gebeten.
Am 4. November 2020 erhielten wir die Analyse, die zu einem eindeutigen Schluss kommt:
Die im Gutachten vom 22. Oktober 2020 dargelegte Rechtswidrigkeit wird durch den Textbaustein nicht in Zweifel gezogen.
Die vollständige Stellungnahme finden Sie hier. Auch über diese informierten wir die Medien.
Demnach lag die überwältigende Mehrheit der FAZ-Leser vollkommen richtig.
Dahingegen sind die Äußerungen des Herrn Staatssekretärs Feicht – die weitgehend den Textbausteinen entsprechen – unzutreffend.
Die Einschätzungen seines Parteikollegen aus Thüringen zeugen von erheblich tieferer Kenntnis der Materie.
Statt “Copy & Paste” nutzte Herr Weiler (MdB) die Kombination “Think & Act”.
Diese sei – unabhängig von Geschlecht, Partei, Religion und Weltanschauung – allen seinen Kolleg(inn)en dringend zur Nachahmung empfohlen.