Perfi­der Passus – EEG-Novelle unter­gräbt Rechtsstaat

Am 26. Oktober 2020 haben wir die Medien über ein Rechts­gut­ach­ten zur einem Aspekt der geplan­ten EEG-Novelle (vgl. “Treppen­witz”) infor­miert. Die juris­ti­sche Exper­tise legt dar, warum der Gesetz­ge­ber mit höher­ran­gi­gen EU-Recht in Konflikt geriete, wenn er dem Ausbau von Windener­gie­an­la­gen eine Bedeu­tung für die öffent­li­che Sicher­heit zuschriebe. Lesen Sie die Analyse hier in Gänze. 

Perfide erscheint uns der Passus deshalb, weil er offen­bar – gar im Wissen um die europa­recht­li­che Unzuläs­sig­keit? – in der Absicht formu­liert wurde, einen Ausnah­me­tat­be­stand zu schaf­fen, der den Inter­es­sen der Windkraft­in­dus­trie maximal entspre­chen, Natur­schutz und Bürger­rechte indes mit Füßen treten würde. 

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