Tipps zum Anmel­den einer Kundgebung

Diese Tipps stellen keine rechts­ver­bind­li­chen Auskünfte dar. Die hier beschrie­bene Vorge­hens­weise hat sich jedoch mehrfach tadel­los bewährt. Die Anmel­dung und Durch­füh­rung vernünf­ti­ger Aktio­nen sollte damit kein Problem sein. 

von

Katha­rina Quabius

In unserem Landkreis muss eine Demo bei der Gemeinde (wo demons­triert wird), bei der Polizei und auch beim Landrats­amt angemel­det werden. In anderen Landkrei­sen reicht es aus, nur das Landrats­amt zu infor­mie­ren. Das Landrats­amt gibt über die entspre­chende Vorge­hens­weise Auskunft. Aller­dings schadet es ja auch nicht, wenn ein paar mehr Stellen vorher infor­miert werden.

Ich habe ein Dokument mit den Richt­li­nien angehan­gen. Aus diesen Unter­la­gen habe ich ein einsei­ti­ges Formu­lar erstellt – welches wir immer (bis jetzt ohne Probleme) zum Anmel­den genutzt haben. Dieses Formu­lar muss dann nur noch unter­schrie­ben werden und kann auch einfach per Fax an die zustän­di­gen Stellen gesen­det werden. Wenn bei Gelegen­hei­ten demons­triert wird, wo auch hochran­gige Persön­lich­kei­ten (z.B. Seeho­fer) anwesend sind, kann es sein, dass man sich persön­lich nochmal bei der Polizei und auch beim Landrats­amt vorstel­len muss.

Die Angabe des Geburts­da­tums ist für eine Anmel­dung vorge­schrie­ben sowie auch ein Stell­ver­tre­ter. Als Kundge­bungs­mit­tel (Flyer, Plakate, etc.) ist nur erlaubt, was auch in der Anmel­dung angege­ben wurde. Die gelten­den Aufla­gen ergeben sich größten­teils aus dem Versammlungsgesetz:
  • kein Alkohol.
  • Keine Stöcke über einer Dicke von 2 cm (zum Halten der Plakate).
  • Bei einem Infostand müssen natür­lich die Halte­run­gen entspre­chend stärker sein. Dies wurde bisher aller­dings noch nie von einem Polizis­ten kontrolliert.
  • Bei größe­ren Demons­tra­tio­nen ist pro 100 Teilneh­mern jeweils 1 Ordner vorge­schrie­ben, den man selbst bestim­men muss, und der eine weiße Armbinde tragen muss. Der Ordner hilft mit die Demons­tran­ten bei einem Demozug im Zaum zu halten, und z.B. dafür zu sorgen, dass diese nicht auf die Straße oder ähnli­ches laufen.
  • Der Veran­stal­ter muss dafür sorgen, dass der Platz wieder so verlas­sen wird, wie er vorge­fun­den wurde. Das bedeu­tet, dass Müll oder auch liegen­ge­blie­bene Plakate hinter­her zusam­men­ge­sam­melt und entsorgt werden müssen.

Das Wichtigste: derje­nige der die Demo anmel­det – ist auch für alles verant­wort­lich. Wenn irgend­wel­che Randa­lie­rer auftau­chen – oder sonst irgend­et­was aus dem Ruder läuft, muss man lauthals rufen “Ich erkläre die Kundge­bung hiermit für beendet” – und gibt so mit sofor­ti­ger Wirkung die Verant­wor­tung ab – muss dann auch für nichts mehr haften.

 
 
 

Fakten statt Mythen

Bürger­initia­ti­ven

Unter­stüt­zen

Dokumen­ta­tion

Social­Me­dia