Verfas­sung: schädlich

Über die derzeit prakti­zierte “Energie­wende” im Allge­mei­nen und die Auswir­kun­gen des “Erneu­er­bare Energien Geset­zes” im Spezi­el­len ist auf diesen Seiten reich­lich zu lesen. Im Einklang u.a. mit dem Sachver­stän­di­gen­rat zur Begut­ach­tung der gesamt­wirt­schaft­li­chen Entwick­lung, dem wissen­schaft­li­chen Beirat am BMWi sowie der Monopol­kom­mis­sion wiesen wir  bei diver­sen Gelegen­hei­ten darauf hin, dass es keine ökono­mi­sche oder ökolo­gi­sche Recht­fer­ti­gung für die aktuell prakti­zierte Politik gibt.

Immer wieder machen wir darauf aufmerk­sam, dass “Energie­wende” und EEG in ihrer aktuel­len Verfas­sung schäd­lich sind: extrem schäd­lich für das Wohl von Mensch und Natur, sogar existenz­ge­fähr­dend für ganze Arten. 

Am 17. Februar 2016 wurde unsere ökono­misch, technisch und ökolo­gisch geprägte Sicht um eine juris­ti­sche Perspek­tive auf die Problem­lage ergänzt:

Profes­sor Dr. Hans-Peter Schwin­tow­ski von der Humboldt-Univer­si­tät kommt zu dem Schluss, dass das EEG in seiner bestehen­den Verfas­sung auch der Verfas­sung schäd­lich ist.

PI Schwintowski

Mit einem Klick öffnet sich das PDF.

Die vollstän­dige Rechts­ana­lyse finden Sie hier.

Während Profes­sor Schwin­tow­skis Argumen­ta­tion auf die Unange­mes­sen­heit der Subven­tio­nie­rung abstellt, machen andere Rechts­pro­fes­so­ren praktisch zeitgleich an anderen Stellen eine Beschä­di­gung des Grund­ge­set­zes aus:

Am 25. Februar 2016 werden die Profes­so­ren Dr. Elicker und Dr. Wendt ihre Argumente der Öffent­lich­keit vortragen.

PK Verfassungsbeschwerde

Sie stützen sich auf die gesund­heit­li­chen Risiken des Windkraft­aus­baus: Trotz anerkann­tem Forschungs­de­fi­zit und Gefah­ren­po­ten­tial in Sachen Infra­schall werden seitens des Staates keine Konse­quen­zen gezogen:

Schließ­lich stellte das Umwelt­bun­des­amt (Machbar­keits­stu­die zu Wirkun­gen von Infra­schall) bereits 2014 fest, dass der von Windkraft­an­la­gen emittierte Infra­schall Gesund­heits­ri­si­ken birgt und dass es in diesem Bereich ein Forschungs­de­fi­zit gibt.

Auch die Bundes­ärz­te­kam­mer (Beschluss­pro­to­koll des 118. Deutschen Ärzte­ta­ges) wies auf dieses Defizit hin. Ein Forschungs­pro­jekt der physi­ka­lisch-techni­schen Bundes­an­stalt (PTB) förderte die Erkennt­nis zutage, dass der Wissens­stand über das mensch­li­che Hörspek­trum und damit auch über die medizi­ni­schen Wirkun­gen von Windkraft­an­la­gen revidiert werden muss: „Im Grunde stehen wir erst am Anfang. Weitere Forschung ist dringend notwen­dig“, ließ sich der Leiter jenes Projek­tes zitie­ren (Presse­er­klä­rung vom 10. Juli 2015).

Bestehende Lärmschutz­vor­schrif­ten werden den erkann­ten Risiken nicht gerecht, denn sie stellen auf die falschen Krite­rien ab. Auch auf diesen Standards beruhende Abstands­re­ge­lun­gen gehen am Problem vorbei. Das politi­sche Handeln lässt einen verant­wor­tungs­vol­len Umgang mit dem Thema vermis­sen. Statt eine seriöse Technik­fol­gen­ab­schät­zung vorzu­neh­men, wird von staat­li­chen Stellen fortge­setzt gegen wissen­schaft­li­che Grund­sätze versto­ßen. Risiken werden ausge­blen­det, wenn eine ergeb­nis­of­fene Analyse politi­sche Pläne zu gefähr­den droht.

Dies steht nicht nur mit der Gesund­heit, sondern auch mit der Verfas­sung im Konflikt, argumen­tie­ren die saarlän­di­schen Juristen.

VERNUNFTKRAFT. wünscht allen Vorha­ben, die auf eine Beendi­gung der Konflikte mit Mensch, Natur und Verfas­sung gerich­tet sind, vollen Erfolg!

Unser Beitrag zur Konflikt­be­wäl­ti­gung zielt auf die Verbes­se­rung von Wissens­stand und Daten­grund­lage – das  können Sie sehr gerne unter­stüt­zen.

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