WaLG weg. Der Umwelt zuliebe.

Am 10. Juni 2022  luden das Bundes­mi­nis­te­rium für Wirtschaft und Klima­schutz und das Bundes­mi­nis­te­rium des Innern Verbände und Bundes­län­der zur Kennt­nis­nahme und Kommen­tie­rung einer “Formu­lie­rungs­hilfe” ein. Diese “Hilfe” richtet sich an den Gesetz­ge­ber und soll ihm die Verab­schie­dun­gen eines “Wind-an-Land-Geset­zes” – kurz WaLG – und eines “Windbe­darfs­ge­set­zes” – kurz WindBG – erleichtern. 

Die Formu­lie­rungs­hil­fen und die Gesetz­ent­würfe gehen an den realen energie­wirt­schaft­li­chen, ökolo­gi­schen und sozia­len Heraus­for­de­run­gen des Landes weit vorbei bzw. verken­nen diese völlig. Mit der sprich­wört­li­chen Brech­stange sollen die Gesetze dafür sorgen, dass jedes Bundes­land noch mehr Flächen für Windkraft­an­la­gen bereit­stellt – und wirklich auch an jedem Ort des Landes sinnlose Opfer gebracht werden.

Eine sehr treffende Kommen­tie­rung war von der “Stimme Berlins” zu lesen:

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Im Sinne der Umwelt, der Biodi­ver­si­tät, des wohlver­stan­de­nen Klima­schut­zes, der Vitali­tät unserer Volks­wirt­schaft, der Lebens­qua­li­tät sowie des demokra­ti­schen Sitten­er­halts sind diese Entwürfe abzulehnen.

Die Gelegen­heit zur Stellung­nahme haben wir daher gerne genutzt – auch wenn die Art und Weise der “Betei­li­gung” höchst fragwür­dig war. Möge wenigs­tens das schöne Sommer­wo­chen­ende nicht umsonst geopfert worden sein.  Hier unsere Eingabe.

 

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