Hinter­grund zum EEG.

Das seit 2002 bestehende Gesetz fördert die Strom­erzeu­gung aus Windkraft, Biomasse und Photo­vol­taik sowie – in mengen­mä­ßig gerin­ge­rem Umfang – aus Klär- und Gruben­gas sowie Geothermie.

Das EEG beinhal­tet die weltweit umfang­reichste Förde­rung für die sogenann­ten erneu­er­ba­ren Energien. Kernbe­stand­teil des Geset­zes ist die Abnahme- und Preis­ga­ran­tie für aus EEG-Anlagen erzeug­ten Strom. Völlig unabhän­gig vom Bedarf und ohne Rücksicht auf syste­mi­sche Effekte, bekom­men Erzeu­ger von EEG-Strom einen über 20 Jahre lang fest garan­tier­ten Preis für ihre Produkte. Netzbe­trei­ber sind zur Abnahme des Stroms verpflich­tet. “Produ­zie­ren und verges­sen” ist die ratio­nale Reaktion auf dieses Anreiz­sys­tem. Die Höhe der fixen Vergü­tungs­sätze diffe­riert zwischen den einzel­nen Erzeu­gungs­ar­ten und wird im politi­schen Prozess festge­legt. Alle diese Sätze liegen deutlich über dem Markt­preis. Die Strom­erzeu­gung mittels der politisch favori­sier­ten Metho­den wird also subventioniert.

Vom damali­gen Umwelt­mi­nis­ter Jürgen Trittin einge­führt und von dessen seiner­zei­ti­gen Staats­se­kre­tär Rainer Baake (beide Grüne) maßgeb­lich mit entwor­fen, führte das Subven­ti­ons­ge­setz über 12 Jahre zu einem massi­ven Kapazi­täts­auf­bau für Strom­erzeu­gungs­an­la­gen aus den geför­der­ten Techno­lo­gien. Ebenfalls, jedoch im Verhält­nis zur aufge­bau­ten Kapazi­tät deutlich unter­pro­por­tio­nal, stieg die Menge an erzeug­tem Strom aus den genann­ten Quellen. Mittler­weile beträgt der Anteil der “erneu­er­ba­ren Energien” am deutschen Strom­mix 23,4 Prozent.

Dies wird von den Archi­tek­ten des EEG immer wieder als großer Erfolg gefei­ert – wobei geflis­sent­lich mindes­tens drei Dinge überse­hen werden:

1. Bezogen auf den gesam­ten Energie­ver­brauch – die relevante Größe, wenn man ernst­haft eine “Energie­wende” möchte – liefern die durch das EEG geför­der­ten Quellen nur 11,6 Prozent. Beispiels­weise tragen 24.000 Windkraft­an­la­gen hier gerade mal 1,3 Prozent bei. Auch wenn man Deutsch­land in einen einzi­gen Windpark verwan­deln würde, könnte die Windkraft bezüg­lich der eigent­lich relevan­ten Größe Primär­ener­gie­ver­brauch die 5‑Pro­zent-Hürde kaum überwinden.

2. Dem steigen­den Anteil der EEG-Produkte am Strom­mix steht ein überpro­por­tio­nal steigen­des Subven­ti­ons­vo­lu­men gegen­über. Im Jahr 2013 mussten die deutschen Strom­kun­den 23,4 Milli­ar­den Euro für diesen Strom aufwen­den, der an der Börse nur 2 Milli­ar­den Euro wert war. Die Oppor­tu­ni­täts­kos­ten dieser Förde­rung sind immens: Man stelle sich vor, was man an gesell­schaft­li­chen, sozia­len und ökolo­gi­schen Proble­men hätte lindern oder lösen können, wenn dieses Geld anders verwen­det worden wäre. Zum Vergleich: Der Haushalt des Bundes­mi­nis­te­ri­ums für Bildung und Forschung beträgt rund 14 Milli­ar­den Euro. Für die Energie­for­schung, also die Suche nach wirklich tragfä­hi­gen techno­lo­gi­schen Lösun­gen und Alter­na­ti­ven, wird ungefähr ein Zwang­zigs­tel des EEG-Volumens verausgabt.

3. Der steigende Anteil des EEG-Stroms zeitigt erheb­li­che negative syste­mi­sche Effekte und erzeugt erheb­li­che Verwer­fun­gen im europäi­schen Energie­markt. Die zufalls­ab­hän­gige Einspei­sung und die Unmög­lich­keit, Strom großtech­nisch zu speichern, bedin­gen, dass wir immer häufi­ger teuer subven­tio­nier­ten Strom ins Ausland verschen­ken müssen.  Die Konstruk­ti­ons­prin­zi­pien des EEG bewir­ken, dass die vergleichs­weise umwelt­freund­lichs­ten und effizi­en­tes­ten konven­tio­nel­len Kraft­werke nicht  mehr renta­bel betrie­ben werden können. Im Endef­fekt bringen Windkraft­rä­der Braun­koh­le­bag­ger auf Touren. Der CO2-Ausstoß ist in den letzten Jahren gestie­gen – nicht trotz, sondern auch wegen der durch das EEG geför­der­ten Strom­pro­duk­tion. Die komple­xen Zusam­men­hänge finden Sie hier erläutert.

4. Die 23,4 Prozent Anteil am Strom­mix bzw. die 11,6 Prozent am Energie­be­darf werden mit einem immensen Flächen­ver­brauch erkauft. Bereits jetzt dominie­ren Energie­er­zeu­gungs­an­la­gen weite Strecken unserer Landschaf­ten, Biomas­se­ver­stro­mung tritt in direkte Konkur­renz zur Nahrungs­mit­tel­pro­duk­tion. Ein Biodi­ver­si­täts­de­sas­ter bahnt sich an.

Solange die durch das EEG geför­der­ten Anlagen ein Nischen­da­sein friste­ten, blieben diese negati­ven Begleit­erschei­nun­gen weitge­hend unter­halb der Wahrneh­mung­schwelle. Gleich­wohl waren die Konstruk­ti­ons­feh­ler von Beginn an Gegen­stand der wissen­schaft­li­chen Kritik, insbe­son­dere aus der akade­mi­schen Volks­wirt­schafts­lehre: Haupt­kri­tik­punkte waren bereits in den frühen 2000er Jahren a) die mangelnde Techno­lo­gie­of­fen­heit (einige handver­le­sene, politisch gut vertre­tene Branchen werden geför­dert, Alter­na­ti­ven kommen nicht zum Zuge), b) die völlige Ausschal­tung des Wettbe­werbs und c) die Blind­heit gegen­über den Oppor­tu­ni­täts­kos­ten der Förde­rung (s.o.).

So hat der wissen­schaft­li­che Beirat am Bundes­wirt­schafts­mi­nis­te­rium bereits 2004 in einem grund­le­gen­den Gutach­ten unter Feder­füh­rung von Prof. Dr. Carl Chris­tian von Weizsä­cker alle Fehler des Geset­zes offen­ge­legt. Sämtli­che für das EEG angeführ­ten Argumente erkann­ten die akade­mi­schen Berater des damali­gen Minis­ters Clement als haltlos. Im gleichen Jahr thema­ti­sierte auch der SPIEGEL die Unsin­nig­keit insbe­son­dere des Windkraft­aus­baus. Unter dem Titel die große Luftnum­mer stellte er die grund­le­gen­den Probleme dar und nahm alle im Jahr 2014 zu beobach­ten­den krassen Fehlent­wick­lun­gen vorweg.

Mittler­weile – 10 Jahre später! – sind diese Fehlent­wick­lun­gen weitge­hend bekannt: Dass der Restwahn­sinn in Deutsch­land aus der Steck­dose fließt, ist selbst in der von der Erneu­er­bare Energien Eupho­rie voll erfass­ten ZEIT zu lesen.

Immer noch zu wenig bekannt ist, dass der Subven­ti­ons­wett­lauf im ländli­chen Raum wahre Dramen hervor­ruft – der Goldrausch schwächt die Moral.


Die große Koali­tion aus CDU/CSU und SPD ist angetre­ten, die überfäl­lige Lösung der Probleme anzuge­hen. Im Koali­ti­ons­ver­trag steht dazu:

Die Förde­rung der Erneu­er­ba­ren will die Koali­tion mit Blick auf bezahl­bare Strom­preise kosten­ef­fi­zi­en­ter gestalten. (…)

Wir werden die Förder­sätze senken (insbe­son­dere bei windstar­ken Stand­or­ten) um Überför­de­run­gen abzubauen und (…) gleich­zei­tig dafür zu sorgen, dass die guten Stand­orte (…) auch künftig wirtschaft­lich genutzt werden können.

Unser Grund­satz lautet: Das EEG ist ein Instru­ment zur Markt­ein­füh­rung von erneu­er­ba­ren Energien. Sie sollen perspek­ti­visch ohne Förde­rung am Markt bestehen.

Am 8. April 2014 hat das Bundes­ka­bi­nett einen Entwurf für ein refor­mier­tes EEG beschlos­sen. Dieser Entwurf wird der refor­me­ri­schen Rheto­rik nicht im Ansatz gerecht.

Noch am 26. Februar 2014 hatte die eigens vom Bundes­tag einbe­ru­fene Exper­ten­kom­mis­sion Forschung und Innova­tion dem EEG jede Grund­lage entzo­gen und erklärt, dass das Gesetz dem Klima nichts bringt, den techno­lo­gi­schen Fortschritt hemmt und abgeschafft gehört. Die Kritik wurde – ungeach­tet der Mahnung des Normen­kon­troll­rats – totge­schwie­gen und vollstän­dig ignoriert.

Deswe­gen sucht das Volk Vertre­ter.

Quellen:


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