Unver­nünf­ti­ges ist unplausibel

Am 4. April 2014 bezieht der natio­nale Normen­kon­troll­rat Stellung zum Entwurf für ein “refor­mier­tes” EEG. 

VERNUNFTKRAFT. hatte densel­ben Entwurf drei Wochen zuvor im Rahmen der Verbän­de­an­hö­rung kommen­tiert. Im Großen und Ganzen schien uns die Vorlage sehr viel Unver­nünf­ti­ges zu enthal­ten – die Inter­es­sen von Mensch und Natur fanden wir zu schwach vertre­ten, die ökono­mi­sche und ökolo­gi­sche Ratio zu stark ausgeblendet.

Nun haben sich diese Damen und Herren

NKR

Die Mitglie­der des Normenkontrollrates

an das für den Entwurf verant­wort­li­che Minis­te­rium gewendet.

Der Natio­nale Normen­kon­troll­rat ist nur an den durch das Gesetz zur Einset­zung eines Natio­na­len Normen­kon­troll­ra­tes (NKRG) begrün­de­ten Auftrag gebun­den und in seiner Tätig­keit unabhän­gig. Das Gremium besteht aus acht ehren­amt­li­chen Mitglie­dern, die auf Vorschlag der Bundes­re­gie­rung vom Bundes­prä­si­den­ten berufen werden.  Der Normen­kon­troll­rat ist das zentrale politi­sche Steue­rungs­or­gan für alle Fragen, die sich mit Bürokra­tie­ab­bau befas­sen. Der Normen­kon­troll­rat kann die Einhal­tung der Grund­sätze der Standar­di­sier­ten Bürokra­tie­kos­ten­mes­sung überprüfen:

  1. Entwürfe für neue Bundes­ge­setze,
  2. bei Entwür­fen von Änderungs­ge­set­zen auch die Stammgesetze,
  3. die Entwürfe nachfol­gen­der nachran­gi­ger Rechts- und Verwaltungsvorschriften,
  4. Vorar­bei­ten zu Rechts­ak­ten (Rahmen­be­schlüs­sen, Beschlüs­sen, Überein­kom­men und den diesbe­züg­li­chen Durch­füh­rungs­maß­nah­men) der Europäi­schen Union und zu Verord­nun­gen, Richt­li­nien und Entschei­dun­gen der Europäi­schen Gemeinschaft,
  5. bei der Umset­zung von EU-Recht die betrof­fe­nen Gesetze und nachran­gi­gen Rechts- und Verwaltungsvorschriften,
  6. bestehende Bundes­ge­setze und auf ihnen beruhende Rechts­ver­ord­nun­gen und Verwaltungsvorschriften.

Quelle: Wikipe­dia

Dem natio­na­len Normen­kon­troll­rat ist der vorge­legte EEG-Entwurf unplausibel. 

Insbe­son­dere das vollkom­mene Ignorie­ren der wissen­schaft­lich begrün­de­ten Kritik stößt beim NKR auf Unverständnis.

Die Gutsher­ren­art, nach der die Regie­rung verfährt, missfällt dem auf Bürger­freund­lich­keit und Prakti­ka­bi­li­tät von Geset­zen geeich­tem Gremium. 

   

 

     nkrstellungnahme   

Den vollstän­di­gen Text lesen Sie hier

Eine metho­den­ge­rechte und nachvoll­zieh­bare Darstel­lung im Hinblick auf die Folgen finden Sie hier und hier.

Relevante Regelungs­al­ter­na­ti­ven zum vermeint­lich alter­na­tiv­lo­sen EEG finden Sie hier

Bitte nachbes­sern, liebe Bundesregierung.

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