Der Tod ist relativ – schöne Bescherung

Schöne Besche­rung!

Mit diesen Worten leitet die deutsche Wildtier­stif­tung ihre Presse­er­klä­rung vom 14. Dezem­ber 2016 ein. Darin beschrei­ben die Verfas­ser einen skanda­lö­sen Vorgang: 

  

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Vor Weihnach­ten geht es alle Jahre wieder um Plätz­chen und Pakete, Gänse und Geschenke oder Karten für das Weihnachts­ora­to­rium. Da bleibt kaum Zeit im Kopf für anderes – wenn zum Beispiel eine geplante, höchst brisante Geset­zes­no­velle zum Bundes­na­tur­schutz­ge­setz (BNatSchG) ohne großes Aufse­hen auf den Weg gebracht wird. Zentrale Belange des Natur­schut­zes sollen im Rahmen dieser Geset­zes-Novel­lie­rung bei der Errich­tung von Windkraft­an­la­gen außer Acht bleiben. “Die Novel­lie­rung führt zu einer drama­ti­schen Verschär­fung der Bedro­hung von Vögeln und Fleder­mäu­sen durch Windener­gie­an­la­gen. Und das ist inakzep­ta­bel”, sagt Profes­sor Dr. Fritz Vahren­holt, Allein­vor­stand der Deutschen Wildtier Stiftung.

Die beabsich­tigte Neufas­sung des § 44 des Bundes­na­tur­schutz­ge­set­zes soll eine Locke­rung des bishe­ri­gen Tötungs- und Verlet­zungs­ver­bots von Tieren festschrei­ben, wenn eine “Beein­träch­ti­gung unver­meid­bar ist”. Unver­meid­bare Beein­träch­ti­gun­gen können im Sinne der Geset­zes­no­velle bei dem Betrieb von Windrä­dern entste­hen. Das heißt, es können sowohl betriebs‑, aber auch bau- und anlagen­be­zo­gene Risiken für Vögel und Fleder­mäuse lascher gehand­habt werden. “Die Tötung von Vögeln ist damit kein prinzi­pi­el­ler Hinde­rungs­grund für den Bau von Windkraft­an­la­gen”, kriti­siert Profes­sor Dr. Vahren­holt. Die ohnehin schon große Gefahr einer Kolli­sion von Wildtie­ren wie Vögeln und Fleder­mäu­sen mit den Rotoren der Windener­gie­an­la­gen wird dadurch noch größer. Diese Geset­zes­än­de­rung wird dadurch begrün­det, dass der Ausbau der Windener­gie öffent­li­ches Inter­esse sei. Dies ermög­licht es Windpark­be­trei­bern, Ausnah­me­ge­neh­mi­gun­gen vom Tötungs­ver­bot zu erhalten.

-die vollstän­dige Presse­mit­tei­lung lesen Sie hier.-

  

Im Schat­ten der Advents­ker­zen soll das arten­schutz­recht­li­che Tötungs­ver­bot relati­viert, sollen offen­bar Dauer­li­zen­zen zum Töten ausge­stellt werden. Verfah­rens­wei­sen, wie sie auf Landes­ebene bereits (semi- bis illegale) Praxis sind, sollen in der ganzen Bundes­re­pu­blik eine recht­li­che Grund­lage bekommen.

Mit dem Geset­zes­vor­ha­ben wird der Tod relativ:  Ein Tier, das infolge norma­ler wirtschaft­li­cher Aktivi­tät zu Tode kommt (beispiels­weise, weil ein Indus­trie­be­trieb Abwäs­ser verun­rei­nigt) darf sich weiter­hin als Mordop­fer fühlen und genießt das volle Mitge­fühl des Gesetz­ge­bers. Ein Tier, das durch Windkraft­an­la­gen für den vermeint­lich hehren Zweck der “Energie­wende” getötet wird, muss dankbar sein, dass es zufäl­li­ger­weise bis zum tödli­chen Ereig­nis leben durfte. Anders ausge­drückt: Menschen, die das vermeint­lich Richtige tun, dürfen Natur und Kreatur alles Mögli­che antun. 

Wer hier nicht aufschreit, hat entwe­der mit Natur­schutz nichts am Hut oder nichts davon mitbekommen.

Für Letzte­res spricht das Vorge­hen des Gesetz­ge­bers, dessen “Öffent­lich­keits­be­tei­li­gung” sich eher als Öffent­lich­keits­ver­mei­dung darstellte: Mit sehr kurzer Frist bat das Umwelt­mi­nis­te­rium um Stellung­nahme, weihte dabei jedoch nur einen nach intrans­pa­ren­ten Krite­rien zusam­men­ge­stell­ten Kreis in das Vorha­ben ein. Dank einer aufmerk­sa­men Vernunft­bür­ger­schaft erfuh­ren wir dennoch davon.

Frist­ge­recht übersand­ten wir unsere Stellungnahme:

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Wir werten dieses im Advents­ker­zen­schein voran­ge­trie­bene Geset­zes­vor­ha­ben als Weihnachts­ge­schenk an die Windkraft­lobby. Nachdem diese bereits über das EEG eine massive wirtschaft­li­che Privi­le­gie­rung und über die Ausnah­men für das Bauen im Außen­be­reich eine baurecht­li­che Privi­le­gie­rung erfährt, soll Herrn Albers und seiner Klien­tel nun noch eine arten­schutz­recht­li­che Privi­le­gie­rung zuteil werden. 

 

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