Die Natur erhält Recht

Die Geneh­mi­gung von Windkraft­an­la­gen beinhal­tet oft eklatante natur­schutz­fach­li­che Mängel. 

2_Archiv_Emil_Jenne_P1010105_Baustelle_WKA_Hagenohe_LKR_AmbergSulzbach

Unrecht in Stahl und Beton. Foto: Mit Dank an E. Jenne.

Aus dem UMWELT-WATCH­BLOG:

Beim Bau dieser Anlage  in der Oberpfalz wurde ein Schwarz­storch­horst in nur rund 80 Metern Entfer­nung zum Windrad im Rahmen der spezi­el­len arten­schutz­recht­li­chen Prüfung (saP) “überse­hen”. Als Folge wurden die Windrä­der von dem zustän­di­gen Landrats­amt geneh­migt; ein klarer Verstoß gegen den “Bayeri­schen Windkraft­er­lass”, der einen Mindest­ab­stand von 3000 Metern zwischen Windrad und Schwarz­storch­horst verbind­lich festschreibt.

In einer bisher vollkom­men unbekann­ten und überra­schen­den Deutlich­keit zeigt das Urteil des VG Würzburg die fahrläs­sige Vorge­hens­weise der zustän­di­gen Behörde, dem Landrats­amt Haßberge in Unterfranken/Bayern, bei der Geneh­mi­gung von Windrä­dern auf. Es bringt exempla­risch die bayern- und deutsch­land­weit sehr häufi­gen Verstri­ckun­gen und prekä­ren Befan­gen­hei­ten zwischen der Geneh­mi­gungs­be­hörde, dem Landrats­amt und der Person des Landrats und dessen/deren Betei­li­gun­gen an Windrad­pla­nun­gen in Form von Energie- und Bürger­wind­ge­nos­sen­schaf­ten oder sonsti­gen bürger­lich-recht­li­chen Gesell­schafts­for­men, an das Licht der Öffentlichkeit.

Baustopp

Mit einem Klick gelan­gen Sie zur Presse­er­klä­rung des Gerichts.

Das Urteil sollte eine weite Verbrei­tung finden und kann sicher auch andern­orts dazu beitra­gen, Behör­den und Inves­to­ren natur­schutz­fach­lich zu beraten.

Mehr dazu auf dem UMWELT-WATCH­BLOG.

Fakten statt Mythen

Bürger­initia­ti­ven

Unter­stüt­zen

Dokumen­ta­tion

Social­Me­dia