In einem Beitrag zu den mittlerweile im Bau befindlichen Windkraftanlagen im Reinhardswald, gesendet am 30. Oktober 2025, wurde der hessische Rundfunk grundlegenden journalistischen Qualitätsstandards nicht gerecht. Aus diesem Anlass mussten wir eine Programmbeschwerde einreichen.
Die Antwort, die wir seitens des hr-Intendanten dazu erhielten, kann leider nicht zufriedenstellen. Unserer Forderung nach Ermöglichung fairer Debatte wurde damit nicht ansatzweise entsprochen. Über die pauschale Diffamierung, die uns und allen, die, wie wir, die Vorhaben seit über 12 Jahren kritisch hinterfragen, zuteil wurde, informierten wir auch in einer Pressemitteilung.
Am 24. November 2025 griff das Nachrichtenmagazin NIUS den Vorgang dankenswerterweise auf:
Der “Fehler”, den der Intendant einräumte, scheint beim hr leider kein Einzelfall, sondern teilweise stilprägend zu sein. Nur äußerst ungern erinnern wir (uns) an dessen “Kampf”-Produktion aus 2022.
Zur Veranschaulichung des von uns geforderten grundlegenden Qualitätsstandards sei an die Arbeit des Herrn Gerd Henke zu gleichem Thema aus 2013 erinnert, der die “Trennung von neutralem Bericht und (subjektiv gefärbtem) Kommentar” mustergültig beherrschte. Damals war es um die demokratische Debattenkultur besser bestellt. Daher sehen wir der Einschätzung des Rundfunkrats hoffnungsvoll entgegen.



