Krimi­nelle Energie wütet – Windpro­fit lockt

Solange das  Natur­schutz­recht nicht gänzlich gemäß der Bedürf­nisse der Windkraft­in­dus­trie zurecht gestutzt ist, wie es einige politi­sche Akteure gerne sähen, stehen Brutstät­ten geschütz­ter Arten oftmals der Geneh­mi­gung für Windkraft­pro­jekte entge­gen.  Das ist gut, richtig und wichtig. Wenn aber der Wunsch nach vermeint­lich umwelt­freund­li­cher mit krimi­nel­ler Energie einher­geht, so wird gesetz­li­cher Schutz mitun­ter zum tödli­chen Risiko. Unter dem Stich­wort “subven­ti­ons­ge­trie­bene Umwelt­kri­mi­na­li­tät” berich­te­ten wir 2017 streif­licht­ar­tig darüber. 

Leider müssen wir das Streif­licht im Dezem­ber 2020 erneut auf das Phäno­men der Horst­zer­stö­rung richten. Anlass liefert das jüngste Gesche­hen im Bereich der Fried­län­der Großen Wiese am Flieger­damm / 17379 Ferdi­nands­hof / WEG 34 (Vorpom­mern). Bei einer Kontrolle musste festge­stellt werden, dass der Rotmi­lan-Horst verschwun­den ist.

Vermut­lich hätte der noch im Sommer bebrü­tete Horst dazu geführt, dass 7–8 Windkraft­an­la­gen im Bereich der Fried­län­der Großen Wiese nicht  gebaut werden dürfen. Dieser Rotmi­lan­horst lag im absolu­ten Tabube­reich zum geplan­ten Windfeld. Nur ein kleiner Perso­nen­kreis hatte Kennt­nis vom Stand­ort des Rotmi­lan­hors­tes. Dieser war kartiert und bei der Unteren Natur­schutz­be­hörde  LUNG  gemel­det. Die Entfer­nung des Horstes ist eine Straf­tat und muss dazu führen, dass das Windeig­nungs­ge­biet 34/2015 nicht bebaut werden darf. Eine Anzeige wurde bei der UNB VG und der Polizei erstellt, aber leider bleibt es schwie­rig, die Täter zu fassen.

Im Jahr 2020 häuften sich derar­tige Meldun­gen im Bereich Vorpom­mern und Ucker­mark. So wurde im Mai in der Gemeinde Ucker­land gleich ein ganzer Horst­baum eines geschütz­ten Seead­ler­paa­res gefällt. Der Nordku­rier berich­tete darüber.

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Allein in der Ucker­mark wurden seit 2014 sechs zerstörte Greif­vo­gel­horste regis­triert. Der Nordku­rier berich­tete im Juli 2020 erneut. Im Juli 2020 berich­tete der Nordku­rier erneut.

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In Branden­burg ist es geregelt, dass der reguläre Horst­schutz durch solche Straf­ta­ten nicht aufge­ho­ben wird. Nach Revier­auf­gabe gilt je nach Art ein Schutz­sta­tus von 3–5 Jahren. Siehe dazu große Anfrage 7/2213 im Landtag.  Leider ist es aber oft so, dass die Horst­stand­orte aufge­ge­ben werden und danach die Fläche für Windkraft­an­la­gen zur Verfü­gung steht. Mittler­weile werden Wildtier­ka­me­ras angebracht, um Horste besser zu schüt­zen. Die Täter erwar­tet dann eine hohe Strafe. Es gibt auch Erfolge, wie ein Fall aus dem Jahr 2019 zeigt. 

Der Eindäm­mung von Geneh­mi­gungs­kri­mi­na­li­tät wäre es sicher dienlich, wenn große Verbände, die den Natur­schutz im Namen führen, ebendie­sen unein­ge­schränkt vertre­ten würden, anstatt sich bestimm­ten Indus­trie­zwei­gen anzubie­dern.  

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