Länder­öff­nungs­klau­sel

Der Koali­ti­ons­ver­trag der Bundes­re­gie­rung sieht vor, das Bauge­setz­buch um eine 

Länder­öff­nungs­klau­sel 

zu erwei­tern. Diese solle es den Bundes­län­dern ermög­li­chen, eigene, d.h. höhere, Mindest­ab­stände von Windkraft­an­la­gen zur Wohnbe­bau­ung festzu­le­gen. Dies ist auf den Einsatz der Länder Bayern und Sachsen zurückzuführen.

Deren Minis­ter­prä­si­den­ten, Horst Seeho­fer und Stanis­law Tillich, möchten sich der Vernunft und der Verant­wor­tung nämlich nicht verschlie­ßen, sondern ihren Bürgern angemes­se­ne­ren Schutz zukom­men lassen. Die Einfüh­rung der sogenann­ten 10-H-Regelung, also eines 2‑Km-Abstands von 200m hohen Windin­dus­tria­an­la­gen zu mensch­li­chen Wohnstät­ten, ist den Minis­ter­prä­si­den­ten nur möglich, wenn das Bauge­setz­buch eine entspre­chende Länder­öff­nungs­klau­sel erhält. In ihrem Bemühen um diese 10-H-Regelung haben wir die beiden Minis­ter­prä­si­den­ten ausdrück­lich unter­stützt. Die 10-H-Regel wurde auch Teil der neuen Priori­tä­ten­set­zung des Landes Bayern. Angesichts dieser Regelung war die Windkraft­lobby gleich in heller Aufruhr.

Kurzum und unverklausuliert: 

Die Länder­öff­nungs­klau­sel kann der Vernunft ein gutes Stück weit die Pforte öffnen. Sie ermög­licht den Minis­ter­prä­si­den­ten Bayerns und Sachsens, ihren 14 Kolle­gen ein gutes Beispiel zu geben, wie man die Inter­es­sen von Mensch und Natur gegen­über dem Profit­stre­ben einer Lobby schüt­zen kann.

Es ist also entschei­dend, dass diese Länder­öff­nungs­klau­sel im Sinne des Koali­ti­ons­ver­tra­ges ausge­stal­tet wird. Der Bundes­ver­band Windener­gie machte seinen Einfluss geltend, um diese Pforte von vornher­ein zu verschließen.

Deswe­gen haben wir Stellung bezogen.

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Die Presse­infor­ma­tion dazu finden Sie hier.

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