Vom Wichti­gen zu wenig

Ende Oktober 2026 sind die Kontu­ren der von Bundes­mi­nis­te­rin Reiche auf den Weg gebrach­ten Energie­markt­re­for­men gut erkenn­bar. Im Juli hatten wir uns mit einer Stellung­nahme zum EEG einge­bracht. Zahlrei­chere (und vehemen­tere) Inter­ven­tio­nen hatten diame­tral entge­gen­ge­setzte Zielrich­tun­gen. Der “politisch-ökono­mi­sche Komplex”, bereits 2014 in der ZEIT beschrieben,

“Rund um die Erneu­er­ba­ren Energien Branche ist ein regel­rech­ter politisch-ökono­mi­scher Komplex heran­ge­wach­sen.  In seinem Einfluss ist er wahrschein­lich nur mit der Atomwirt­schaft im vergan­ge­nen Jahrhun­dert vergleich­bar.  Alle Akteure in diesem Komplex verbin­det ein Inter­esse: Probleme der Energie­wende müssen lösbar erschei­nen, damit die Wind- und die Sonnen­bran­che weiter subven­tio­niert werden.” [Aus der ZEIT vom 4.12.2014.]

arbei­tete auf Hochtou­ren. Ein Minis­ter­prä­si­dent, der selben Partei wie die Reform-Minis­te­rin angehö­rig, fühlte sich gar zu einem “Brand­brief” motiviert: Windkraft-Betrei­ber dem Risiko auszu­set­zen, dass ihnen nicht-produ­zier­ter Strom nicht mehr voll vergü­tet würde, sah er als “verhee­ren­des Signal” und machte die Narra­tive des Bundes­ver­band Windener­gie nachdrück­lich geltend.

Vor diesem Hinter­grund ist es sehr bedau­er­lich, aber nicht völlig überra­schend, dass das sprich­wört­li­che Glas nicht zur Gänze gefüllt ist. In einem Gastbei­trag für das Nachrich­ten­ma­ga­zin Apollo-News hat Dr. Chris­toph Canne den wichtigs­ten Nachbes­se­rungs­be­darf skizziert.

Überfäl­lige Korrek­tu­ren und verblei­bende Risiken

Ein sonni­ger, windi­ger Tag zur Mittags­zeit brachte die Anhän­ger der Energie­wende in Deutsch­land regel­mä­ßig in Verzü­ckung: Nach dem energi­schen Ausbau der Solar­ener­gie bejubel­ten sie immer wieder eupho­risch kurzfris­tige Produk­ti­ons­re­korde, bei denen die Erneu­er­ba­ren rein rechne­risch oft den gesam­ten Strom­ver­brauch des Landes decken konnten. Doch bei genaue­rer Betrach­tung sind diese sogenann­ten Zustände vor allem eines: ein ständig wieder­keh­ren­der physi­ka­li­scher und finan­zi­el­ler Stress­test für das deutsche Strom­sys­tem. Der perma­nente Wechsel zwischen Überpro­duk­tion und Flauten sowie die enormen Anfor­de­run­gen an die Netzin­fra­struk­tur sind längst zu einer immensen Belas­tung geworden.

Angesichts der aus dem Ruder laufen­den Kosten hat Bundes­wirt­schafts­mi­nis­te­rin Kathe­rina Reiche eine umfas­sende Neuord­nung auf den Weg gebracht. Die Refor­men konzen­trie­ren sich im Kern auf zwei Schwer­punkte: die Anpas­sung der Förder­ar­chi­tek­tur durch die EEG-Novelle 2027 sowie den grund­le­gen­den Umbau der Netzent­gelt­sys­te­ma­tik. Eine detail­lierte Betrach­tung zeich­net dabei ein gemisch­tes Bild aus überfäl­li­gen Korrek­tu­ren und verblei­ben­den indus­trie­po­li­ti­schen Risiken.

Die Problem­stel­lung

Die Befür­wor­ter der erneu­er­ba­ren Energien warben stets mit deren gerin­gen varia­blen Kosten – „Wind und Solar schicken keine Rechnung“, so lautete das geflü­gelte Motto. Dieser Slogan bewegte sich jedoch schon immer außer­halb der wirtschaft­li­chen Vernunft: Da Wind und Sonne natur­be­dingt schwan­ken, muss paral­lel ein teurer konven­tio­nel­ler Kraft­werks­park als Backup für Dunkel­flau­ten vorge­hal­ten werden. Hinzu kommen Milli­ar­den für den gigan­ti­schen Netzaus­bau sowie für andau­ernde Eingriffe der Netzbe­trei­ber (Redis­patch), um lokale Überlas­tun­gen zu verhindern.

Wie drama­tisch diese versteckte Rechnung mittler­weile ausfällt, offen­ba­ren die nackten Zahlen: Laut dem aktuel­len McKin­sey-Strom­markt­re­port steigen die System­kos­ten der deutschen Energie­wende allein im Strom­sek­tor bis 2035 auf gigan­ti­sche 90 Milli­ar­den Euro pro Jahr. Diese Infra­struk­tur­rech­nung der Erneu­er­ba­ren droht Deutsch­land schlicht­weg zu überfordern.

Doch das Argument der niedri­gen varia­blen Produk­ti­ons­kos­ten verdeckt ein weite­res Problem, das mit zuneh­men­dem Ausbau immer offen­sicht­li­cher wird: Wenn die Sonne scheint und der Wind weht, produ­zie­ren alle gleich­zei­tig. Das Angebot sprengt die Nachfrage, die Preise fallen auf null oder rutschen tief in den negati­ven Bereich. Ohne die staat­lich garan­tier­ten Einspei­se­ver­gü­tun­gen müssten die Anlagen­be­trei­ber in diesen Stunden ihre Räder und Paneele abschal­ten, um massive Verluste zu verhin­dern. Dass dies oft nicht geschieht, liegt daran, dass viele Betrei­ber auch in diesen Phasen ihre Mindest­ver­gü­tung kassie­ren – eine Subven­tion, ohne die etliche Anlagen wirtschaft­lich nicht existie­ren könnten. So hängen die Erneu­er­ba­ren ökono­misch immer weiter und tiefer am Tropf eines Systems, das sich fernab der Markt­rea­li­tät bewegt.

Die wirtschaft­li­chen Konse­quen­zen dieser Entwick­lung sind fatal: Die toxische Mischung aus rasant steigen­den System­kos­ten und der stetig wachsen­den Notwen­dig­keit staat­li­cher Dauer­sub­ven­tio­nen belas­tet das gesamte Strom­sys­tem massiv und treibt die Preise in die Höhe. Beson­ders für die energie­in­ten­sive Indus­trie in Deutsch­land wird diese Preis­spi­rale zuneh­mend zur existen­zi­el­len Bedrohung.

Weil die Strom­kos­ten im inter­na­tio­na­len Vergleich dauer­haft einen massi­ven Wettbe­werbs­nach­teil darstel­len, ist die Deindus­tria­li­sie­rung des Landes in Gang gekom­men. Die Abwan­de­rung von Produk­ti­ons­ka­pa­zi­tä­ten ins Ausland ist die bittere Quittung für ein Markt­de­sign, das die physi­ka­li­sche und ökono­mi­sche Reali­tät zu lange ausge­blen­det hat. Mit der EEG-Novelle 2027 und der Reform der Netzent­gelte setzt Frau Reiche nun exakt an dieser gewal­ti­gen Kosten­spi­rale an. Ihr erklär­tes Ziel: Die Erneu­er­ba­ren sollen endlich system­dienlich agieren.

Ein Maßnah­men­pa­ket auf dem Prüfstand

Um diesen drohen­den Kollaps abzuwen­den, setzt der Reform­ka­ta­log der Minis­te­rin an mehre­ren neural­gi­schen Punkten des Strom­mark­tes an. Im Kern umfas­sen die geplan­ten Eingriffe vier zentrale Berei­che: Erstens sollen die garan­tier­ten Einspei­se­ver­gü­tun­gen für private Dach-Photo­vol­ta­ik­an­la­gen beschnit­ten und deren Netzein­spei­sung begrenzt werden. Zweitens sieht die Reform für große Freiflä­chen-Solar­parks und Windkraft­an­la­gen einen System­wech­sel hin zu sogenann­ten zweisei­ti­gen Diffe­renz­ver­trä­gen vor. Drittens soll die umstrit­tene Entschä­di­gung für abgere­gel­ten „Geister­strom“ in überlas­te­ten Netzge­bie­ten einge­schränkt werden – der sogenannte Redis­patch-Vorbe­halt. Und viertens plant die Bundes­netz­agen­tur eine weitrei­chende Flexi­bi­li­sie­rung der Netzent­gelte, die den Strom­ver­brauch über Preis­si­gnale steuern soll.

Doch wird dieses Maßnah­men­pa­ket wirklich ausrei­chen, um die massive Schief­lage des Systems zu heilen?

Notwen­dige Eingriffe bei der priva­ten Dach-Photovoltaik

Auf der Haben­seite der Refor­men steht die längst überfäl­lige Reaktion auf das Problem der „Hellbri­sen“ in den lokalen Verteil­net­zen. Bislang konnten Millio­nen priva­ter Dach-PV-Anlagen an sonni­gen Tagen zur Mittags­zeit unkon­trol­liert Strom in Netze einspei­sen, die für diese Lastspit­zen physi­ka­lisch nicht ausge­legt sind. Da die Betrei­ber durch ihre garan­tierte Vergü­tung von dem Preis­ver­fall bis in den Negativ­be­reich nicht betrof­fen sind, fehlte bislang jegli­cher Anreiz zur Zurückhaltung.

Die geplante Reform reagiert darauf: Die 20-jährige, staat­lich garan­tierte feste Einspei­se­ver­gü­tung für kleine Neuan­la­gen läuft schritt­weise aus. Zudem soll die maximale Wirkleis­tungs­ein­spei­sung ins Netz auf 50 Prozent der instal­lier­ten Leistung begrenzt werden. Dies ist ein harter, aber netztech­nisch richti­ger Schritt. Er erzwingt eine System­dienlich­keit, die bisher fehlte. Eigen­heim­be­sit­zer werden so über wirtschaft­li­che Anreize dazu gebracht, Strom lokal zu verbrau­chen oder in Heimspei­chern zu puffern, anstatt das allge­meine Strom­netz als kosten­lo­sen Ausgleichs­spei­cher zu nutzen.

Diese neue ökono­mi­sche Reali­tät erstreckt sich künftig auch auf die Netzkos­ten. Hand in Hand mit den EEG-Plänen von Minis­te­rin Reiche treibt die Bundes­netz­agen­tur die Einfüh­rung eines sogenann­ten „Prosumer-Aufschlags“ voran. Bislang sparen PV-Besit­zer massiv Netzent­gelte, weil sie viel Strom selbst erzeu­gen. Das Problem: In sonnen­ar­men Zeiten, also insbe­son­dere im dunklen Winter, verlas­sen sie sich zu 100 Prozent auf die Strom­ver­sor­gung aus dem Netz, tragen aber kaum noch zu dessen Finan­zie­rung bei.

Die Zeche zahlen derzeit Haushalte ohne eigene Solar­an­la­gen, etwa Mieter. Dass der Netzent­gelt-Grund­preis für PV-Besit­zer künftig um 70 bis 90 Prozent steigen soll, was je nach Netzge­biet grob im Bereich von etwa 50 bis 150 Euro Mehrkos­ten jährlich liegen könnte, beendet dieses unsoli­da­ri­sche Privi­leg. Wer die Infra­struk­tur als Ausfall­ver­si­che­rung nutzt, muss auch für ihre Bereit­stel­lung zahlen. 

Der fortge­setzte Webfeh­ler bei der Vergü­tung großer Anlagen

Deutlich ambiva­len­ter fällt die Bilanz bei den Neure­ge­lun­gen für große Freiflä­chen-Solar­parks und Windkraft­an­la­gen aus. Hier offen­bart der Reform­ka­ta­log eine bemer­kens­werte politi­sche Schief­lage: Während dem priva­ten Hausbe­sit­zer harte Netzkap­pun­gen und ein Wegfall der Subven­tio­nen angekün­digt werden, bleiben die Betrei­ber großer Anlagen von den tatsäch­li­chen Härten des Marktes weiter­hin weitge­hend verschont.

Zwar wird bei Großpro­jek­ten das bishe­rige System der einsei­ti­gen Mindest­ver­gü­tung durch sogenannte zweisei­tige Diffe­renz­ver­träge (Contracts for Diffe­rence, CfD) abgelöst. Das Prinzip: Der Staat verein­bart mit dem Anlagen­be­trei­ber einen festen Referenz­preis. Liegt der Strom­preis an der Börse darüber, muss der Betrei­ber die Überge­winne an den Staat abfüh­ren. Liegt der Börsen­preis darun­ter, gleicht der Staat die Diffe­renz mit Steuer­mit­teln aus. Das Grund­pro­blem der steigen­den Subven­tio­nie­rung wird damit nicht gelöst:  Zwar profi­tiert der Staat künftig in Hochpreis­pha­sen, das eigent­li­che Risiko der erneu­er­ba­ren Energien – der massive Preis­ver­fall durch das eigene Überan­ge­bot bei starkem Wind und Sonnen­schein – trägt jedoch weiter­hin der Steuer­zah­ler. Die Anlagen­be­trei­ber bleiben nach unten wie bisher weitrei­chend abgesi­chert, echte Markt­kräfte und das volle unter­neh­me­ri­sche Risiko greifen weiter­hin nicht. Verschärft wird dies durch die Beibe­hal­tung und Auswei­tung regio­na­ler Boni (etwa des Süd-Bonus für Windkraft), bei denen der Staat weiter­hin physi­ka­lisch weniger ertrag­rei­che Stand­orte mit höheren Vergü­tun­gen quersubventioniert.

Angesichts dieser eklatan­ten Ungleich­be­hand­lung zwischen der harten Markt­rea­li­tät für private Klein­be­trei­ber und der fortge­setz­ten Vollkas­ko­ver­si­che­rung für indus­tri­elle Großpro­jekte drängt sich unwei­ger­lich die Frage auf, ob hier wirksa­mer Lobby­druck der Erneu­er­ba­ren-Branche zum Tragen gekom­men ist und dadurch einschnei­dende Korrek­tu­ren zuguns­ten ihrer Klien­tel verhin­dert wurden.

Redis­patch-Vorbe­halt: Das absurde Milli­ar­den­ge­schäft mit dem „Geister­strom“

Ein klarer Fortschritt schien sich zunächst beim zweiten Reform­schwer­punkt, der Netzsys­te­ma­tik, abzuzeich­nen. Hier adres­siert Kathe­rina Reiche einen Mecha­nis­mus, der die Ineffi­zi­enz des bishe­ri­gen Systems sinnbild­lich verkör­pert: die Entschä­di­gung für abgere­gel­ten Strom, den sogenann­ten „Geister­strom“.

Um das Problem zu verste­hen, muss man sich eine geradezu absurde Anreiz­struk­tur vor Augen führen: Projek­tie­rern war es jahre­lang gestat­tet, Windparks auch dort zu errich­ten, wo die Strom­netze längst massiv überlas­tet waren – insbe­son­dere im windrei­chen Norden. Produ­zie­ren diese Anlagen nun bei starkem Wind Strom, den das lokale Netz nicht mehr abtrans­por­tie­ren kann, müssen sie vom Netzbe­trei­ber zwangs­ab­ge­schal­tet werden (Redis­patch). Der Clou für die Erzeu­ger: Sie erhal­ten für diesen gar nicht produ­zier­ten „Geister­strom“ dennoch weite Teile ihrer Vergü­tung. Die finan­zi­el­len Folgen dieser garan­tier­ten Ausfall­ho­no­rare werden direkt auf die Netzent­gelte umgelegt und treiben so die Strom­preise für alle Endkun­den unerbitt­lich in die Höhe. Der Status quo ermög­lichte es den Betrei­bern, ihre Anlagen ohne jedes unter­neh­me­ri­sche Stand­ort­ri­siko auf dem Rücken der Strom­kun­den zu finanzieren.

Reiches geplan­ter Schritt, dieses System durch einen sogenann­ten „Redis­patch-Vorbe­halt“ zu beenden, war daher ordnungs­po­li­tisch ein überfäl­li­ger Befrei­ungs­schlag: Wer künftig sehen­den Auges in definier­ten Netzeng­pass­ge­bie­ten baut, sollte seinen Anspruch auf diese Entschä­di­gungs­zah­lun­gen  verlie­ren. Doch auch hier zeigt ein genaue­rer Blick auf die Genese des Gesetz­ent­wurfs ein ernüch­tern­des Bild: Die konkre­ten Bestim­mun­gen zum Redis­patch-Vorbe­halt wurden im Vergleich zu voran­ge­gan­ge­nen Entwür­fen bereits wieder spürbar abgemil­dert. Ursprüng­lich war geplant, weitrei­chende und strikte Krite­rien anzule­gen, um überlas­tete Regio­nen als solche zu klassi­fi­zie­ren. Inzwi­schen wurde die Defini­tion dieser Netzeng­pass­ge­biete gegen­über frühe­ren Entwür­fen deutlich abgeschwächt und die Schwel­len­werte für deren Auswei­sung nach oben korri­giert. Viele Stand­orte, deren Netze faktisch schon heute am Limit operie­ren, fallen durch dieses entschärfte Raster – mit der absur­den Folge, dass dort neu errich­tete Anlagen weiter­hin munter den vom Strom­kun­den finan­zier­ten Geister­strom abkas­sie­ren dürfen.

Wie schon bei den Diffe­renz­ver­trä­gen für Großan­la­gen stellt sich auch hier unwei­ger­lich die Frage: Hat die Erneu­er­ba­ren-Lobby hinter den Kulis­sen erneut erfolg­reich Druck ausge­übt? Es hat stark den Anschein, als ob die Verbände einmal mehr in der Lage waren, drohende Einschnitte für ihre Klien­tel abzuweh­ren – und die Kosten dafür weiter­hin der Gemein­schaft der Strom­kun­den aufzubürden.

Das Risiko für die Indus­trie: Der Abschied von der Versorgungssicherheit

Auf der Negativ­seite der Netzre­form steht jedoch ein Plan, der den Indus­trie­stand­ort Deutsch­land ernst­haft in seiner Existenz gefähr­det: die „Flexi­bi­li­sie­rung“ der Netzent­gelte. Für den Strom­kun­den bedeu­tet das konkret: Der Trans­port von Strom wird in Zeiten knappen Angebots und hoher Netzbe­las­tung künftig deutlich teurer gemacht als in Phasen eines Überan­ge­bots. In der Argumen­ta­ti­ons­welt der Energie­wende-Befür­wor­ter wird dieser Ansatz als intel­li­gen­tes „Demand Side Manage­ment“ gefei­ert. Ihre Logik: Da sich Wind und Sonne nicht steuern lassen, muss sich künftig eben der Verbrau­cher nach dem Wetter richten. Wer seinen Verbrauch in Zeiten verlegt, in denen grüner Strom im Überfluss vorhan­den ist, wird finan­zi­ell belohnt; wer Strom in Mangel­pha­sen benötigt, wird über hohe Netzge­büh­ren bestraft. Doch hinter dieser vermeint­lich moder­nen Steue­rungs­maß­nahme verbirgt sich eine weitaus brisan­tere Wahrheit.

Es ist faktisch das politi­sche Einge­ständ­nis, dass ein zeitlich konstan­tes Strom­an­ge­bot durch den Ausbau der erneu­er­ba­ren Energien zu vertret­ba­ren Kosten schlicht nicht darstell­bar ist. Die Anpas­sung der Netzent­gelte ist der Einstieg in eine völlig neue Syste­ma­tik: Anstatt Dunkel­flau­ten und Phasen gerin­gen Strom­an­ge­bots durch ein bestän­di­ges Angebot auszu­glei­chen, wird der Mangel nun über Preis­auf­schläge für die Verbrau­cher verwal­tet. Wer diesen Weg beschrei­tet und ihn künftig noch weiter ausbaut, kündigt das zentrale Verspre­chen der deutschen Energie­po­li­tik still­schwei­gend auf: die Versorgungssicherheit.

In der indus­tri­el­len Praxis führt dieser Paradig­men­wech­sel zu fatalen Verwer­fun­gen. Die energie­in­ten­sive Grund­stoff­in­dus­trie – etwa Chemie­parks, Stahl­werke oder die Glasin­dus­trie – ist auf sogenannte Bandlast angewie­sen. Ihre chemi­schen und thermi­schen Prozesse müssen 24 Stunden am Tag unter­bre­chungs­frei laufen; sie lassen sich nicht wie eine private Wasch­ma­schine flexi­bel an das Wetter anpas­sen. Die berech­tig­ten Inter­es­sen von Branchen, die auf konstante Maschi­nen­lauf­zei­ten angewie­sen sind, werden hier sehen­den Auges überfah­ren. Wenn Unter­neh­men in Zeiten knappen Stroms mit höheren Strom­prei­sen bestraft werden und Anlagen wegen fehlen­der Renta­bi­li­tät immer wieder in den erzwun­ge­nen Still­stand geschickt werden, wird der Stand­ort wirtschaft­lich immer unattraktiver.

Die weitrei­chen­den sozia­len Folgen dieses Flexi­bi­li­sie­rungs-Dogmas werden in der öffent­li­chen Debatte zudem völlig ausge­blen­det. Was bedeu­tet dieser Ansatz künftig für die Arbeits­zei­ten deutscher Indus­trie­be­schäf­tig­ter? Stehen wir vor der Einfüh­rung von „Wetter-Schich­ten“, bei denen flexi­bel zu belie­bi­gen Tages- und Nacht­zei­ten gearbei­tet werden muss – je nachdem, ob der Wind weht und das Strom­an­ge­bot gerade günstig ist?

Am Ende dieses Irrwegs steht unwei­ger­lich die schlei­chende Deindus­tria­li­sie­rung. Denn die inter­na­tio­nale Konkur­renz beobach­tet diese Entwick­lung sehr genau und positio­niert sich entspre­chend. Während Deutsch­land seine heimi­sche Indus­trie der unkal­ku­lier­ba­ren Volati­li­tät des Wetters aussetzt, locken genug andere Länder mit genau dem Stand­ort­vor­teil, den Deutsch­land leicht­fer­tig durch die Energie­wende aufge­ge­ben hat: günstige Strom­preise und Versorgungssicherheit. 

Ein notwen­di­ger, aber unvoll­stän­di­ger Umbau

Die Energie­wende ist kein geschütz­ter Spiel­platz mehr. Angesichts von prognos­ti­zier­ten 90 Milli­ar­den Euro System­kos­ten pro Jahr hat Kathe­rina Reiche die undank­bare, aber überfäl­lige Aufgabe übernom­men, ein aus dem Ruder gelau­fe­nes Förder­sys­tem endlich der Markt­rea­li­tät auszu­set­zen. Die Eindäm­mung lokaler Netzüber­las­tun­gen durch private Solar­an­la­gen sowie der Entschä­di­gun­gen für Geister­strom zeugen vom Willen, drasti­sche Fehlent­wick­lun­gen zu korri­gie­ren. Doch der Umbau bleibt unvoll­stän­dig: Solange das neue EEG über Diffe­renz­ver­träge und regio­nale Boni weiter­hin ein weitrei­chen­des staat­li­ches Subven­ti­ons­netz für Wind- und Solar­parks aufspannt, wird die Kosten­dy­na­mik kaum gebro­chen. Eigent­lich müssten Reiches Refor­men hier noch deutlich konse­quen­ter ausfal­len, um den Steuer­zah­ler wirklich zu entlasten.

Zwingend nachbes­sern muss die Minis­te­rin insbe­son­dere an der indus­trie­po­li­ti­schen Flanke. Der Versuch, die ungelös­ten Probleme der Versor­gungs­si­cher­heit über dynami­sche Netzent­gelte zulas­ten der Verbrau­cher zu reduzie­ren, ist ein fatales Richtungs­si­gnal. Wenn die Refor­men dazu führen, dass energie­in­ten­sive Produk­ti­ons­an­la­gen in Deutsch­land aufgrund hoher wetter­be­ding­ter Strom­preis­schwan­kun­gen unren­ta­bel werden, gewinnt am Ende nicht das Klima, sondern die auslän­di­sche Konkur­renz, die mit einem verläss­li­chen, günsti­gen Strom­an­ge­bot lockt. 

Reiche muss bewei­sen, dass sie nicht nur die Auswüchse der Erneu­er­ba­ren-Förde­rung diszi­pli­nie­ren, sondern bei diesem radika­len Paradig­men­wech­sel auch das indus­tri­elle Rückgrat im Land halten kann. Ob dies nur mit Refor­men am bestehen­den, ineffi­zi­en­ten System gelin­gen kann, ist mehr als fraglich.

 

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