Neue Vorschläge aus dem Wirtschaftsministerium

Auf S. 13 der heuti­gen Ausgabe der Frank­fur­ter Allge­mei­nen Zeitung ist zu lesen:

 

Der Bundes­wirt­schafts­mi­nis­ter hat neue Vorschläge für die Begren­zung der Kosten der  „Öko“strom-Förderung vorgelegt.

Die auf andert­halb Seiten nieder­ge­leg­ten Ideen aus seinem Minis­te­rium werden als “Ergän­zung” zur “Strom­preis­bremse” von Umwelt­mi­nis­ter Peter Altmaier bezeichnet.

Konkret wird vorge­schla­gen, die garan­tier­ten Abnah­me­preise nach dem Erneu­er­bare-Energien-Gesetz (EEG) nur noch Kleinst­an­la­gen zu gewäh­ren. Aber auch diese Neuan­la­gen sollen ein Fünftel ihrer Produk­tion zu aktuel­len Markt­kon­di­tio­nen abset­zen müssen.

Ferner solle die Einspei­se­ver­gü­tung nur gezahlt werden, wenn Strom ins Netz fließt. Die bestehen­den Entschä­di­gungs­vor­schrift, wonach Strom bezahlt werden muss, der aus netztech­ni­schen Gründen nicht einge­speist werden konnte, soll gestri­chen werden.

[Hinter­grund dazu hier].

Nicht zuletzt empfiehlt das Wirtschafts­mi­nis­te­rium eine Kürzung der Förder­sätze für Windener­gie an Land.

Die 9 Cent je Kilowatt­stunde betra­gende Anfangs­ver­gü­tung stelle “eine zuneh­mend gravie­rende Überför­de­rung dar”.

Das für das EEG zustän­dige Umwelt­mi­nis­te­rium teilte mit, man kenne das Papier nicht, das das Wirtschafts­mi­nis­te­rium am Freitag gefaxt haben wollte.

Lob bekam der FDP-Minis­ter vom CDU-Wirtschafts­rat: “Rösler hat recht.”


 

Wir sind partei­po­li­tisch ungebun­dene Privat­leute.

Aber die Vorschläge des FDP-Minis­ters sind für uns das mit Abstand Vernünf­tigste, das wir seit Langem aus der Bundes­po­li­tik vernom­men haben.

Und zwar in ökono­mi­scher und ökolo­gi­scher Hinsicht.

Hinter­grund: Gerade die sogenannte Anfangs­ver­gü­tung, die hier erstmals thema­ti­siert und als Problem benannt wird, ist die Trieb­fe­der von Landfraß und Naturvernichtung.

Die Grund­ver­gü­tung für Windkraft an Land betragt 6 ct/kwh.

Die Anfangs­ver­gü­tung betragt zusätz­li­che 9 ct/kwh.

Dieser Zuschlag wird umso länger gewährt, je ungeeig­ne­ter der Stand­ort der Windkraft­an­lage ist.

Siehe Art 29. Abs. 2 EEG (“verlän­gerte Anfangsvergütung”).

Diese Vorschrift sorgt dafür, dass sich Windkraft­an­la­gen aus Inves­to­ren­sicht praktisch immer und überall lohnen. Die Renta­bi­li­tät von Inves­ti­tio­nen an schlech­ten Stand­or­ten wird künst­lich erhöht.

Dies ist eine zentrale Ursache des Subven­ti­ons­wett­laufs, der an ganz vielen Orten unseres Landes zu Lasten der Allge­mein­heit und der Natur vonstat­ten geht.

Um bei diesem Wettlauf gut abzuschnei­den und sich Subven­tio­nen zu sichern, wird der Natur­schutz mit Füßen getre­ten. Beispiel gefäl­lig?

Unsere Einschät­zung:

Wenn dem Bundes­um­welt­mi­nis­ter der Natur­schutz nicht so wichtig ist, muss sich wohl der Wirtschafts­mi­nis­ter darum kümmern.

Ökolo­gi­sche und ökono­mi­sche Vernunft sind hier nicht Wider­sprü­che, sondern zwei Seiten dersel­ben Medaille.

Mehr dazu hier…

Zu den Vorschlä­gen siehe diese Artikel im Handels­blatt sowie im SPIEGEL und auf S. 13 der FAZ vom 12.2.2013.

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