Leitun­gen glühen problemlos

Ende August 2016 wurden wir auf ein im Berli­ner Tages­spie­gel veröf­fent­lich­tes Inter­view mit dem Geschäfts­füh­rer des Übertra­gungs­netz­be­trei­bers 50Hertz aufmerk­sam gemacht. Einige Wochen später möchten wir dieses ausgie­big würdigen: 

In jenem Gespräch mit der Tages­spie­gel Redak­teu­rin Dagmar Dehmer erweckt jener Herr Schucht den Eindruck, der weitere Ausbau von Zufalls­strom­an­la­gen sei problem­los und die “Energie­wende” technisch machbar. Der Inter­viewte reihte sich in die Reihe der Lösbar­keits­il­lu­sio­nis­ten ein.

Null Problemo

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Angesichts der Tatsa­chen, dass

  • bereits heute 30 Prozent des Stroms aus Windkraft- und PV-Anlagen expor­tiert wird,
  • davon in 2015 ganze 4,7 TWh Windstrom im Ausland entsorgt, d.h. zu Negativ­prei­sen verklappt wurden und
  • Windstrom im Umfang von 2,7 TWh abgere­gelt und trotz­dem vergü­tet (“Phantom­strom”) wurde

sind Herrn Schuchts Aussa­gen, die man auf berli­ne­risch mit “allet jut, allet schick” zusam­men­fas­sen könnte, sehr verwunderlich. 

Seine Behaup­tung, dass man vor 2030 keine Speicher benötige, steht in bemer­kens­wer­tem Kontrast zu seiner fünf Jahre zuvor verlaut­bar­ten (zutref­fen­den!) Feststellung,

Schucht 2011

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die er in diesem Inter­view mit der ZEIT

Schucht 2011a

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geäußert hatte.

Kontrast­ver­stär­kend kommt hinzu, dass VERNUNFTKRAFT.-Akteure aus direk­ten Gesprä­chen mit 50Hertz-Mitar­bei­tern wissen, dass die von uns thema­ti­sier­ten Tücken des Zufalls­stroms in der Tat  immer schwie­ri­ger beherrsch­bare Probleme aufwerfen.

Um die neue “Wir-schaffen-das”-Rhetorik des Herrn Schucht zu verste­hen, hilft es, sich zu verge­gen­wär­ti­gen, welche Rolle Übertra­gungs­netz­be­trei­ber (ÜBN) spielen: Sie sind Dienst­leis­tungs­un­ter­neh­men, die die Infra­struk­tur der überre­gio­na­len Strom­netze zur elektri­schen Energie­über­tra­gung opera­tiv betrei­ben, für bedarfs­ge­rechte Instand­hal­tung und Dimen­sio­nie­rung sorgen und Strom­händ­lern/-liefe­ran­ten diskri­mi­nie­rungs­frei Zugang zu diesen Netzen gewäh­ren. Mit der Strom­erzeu­gung selbst haben sie nichts zu tun. 

Übertra­gungs­netze stellen natür­li­che Monopole dar und deren Betrei­ber unter­lie­gen im Allge­mei­nen staat­li­cher Aufsicht. Bei den ÜBN wird die Aufsicht durch die Bundes­netz­agen­tur (BNetzA) wahrge­nom­men, ihrer­seits eine nachge­ord­nete Behörde des Bundes­wirt­schafts­mi­nis­te­ri­ums. Über die Geneh­mi­gung der Netzent­gelte legt die BNetzA fest, welche Vergü­tun­gen die ÜBN für ihre Dienst­leis­tun­gen erhal­ten. Zwar soll eine Anreiz­re­gu­lie­rung sicher­stel­len, dass die Netzbe­trei­ber  keine Monopol­ge­winne erzie­len und die Netze so kosten­spa­rend wie möglich dimen­sio­niert und betrie­ben werden. Dennoch gilt im Grundsatz:

Je mehr Kosten für den Netzaus­bau und das Manage­ment der Netzsta­bi­li­tät anfal­len, desto mehr verbleibt letzten Endes in den Kassen der ÜBN. Im Grund­satz gilt ebenfalls: Je mehr Energie­er­zeu­gungs­an­la­gen in der Gegend herum­ste­hen, desto mehr muss das Strom­netz ausge­baut werden. WKA-Ausbau und Trassen­bau bedin­gen sich gegen­sei­tig. Verein­facht gesagt: Je mehr Windkraft­an­la­gen errich­tet werden und je weiter gestreut sie über das Land verteilt werden, desto dichter und verwor­re­ner der Kabel­sa­lat.

Netzausbau

Aus dem Positi­ons­pa­pier zur Netzentgeltsystematik

Mehr zur Spiegel­bild­lich­keit von Windkraft- und Trassen­aus­bau unter diesem Link

Im Grund­satz gilt ferner: Dem Netzbe­trei­ber kann es aus betriebs­wirt­schaft­li­cher Sicht nur recht sein, wenn sein einzi­ger Großlie­fe­rant von vielen kleinen Zufalls-Strom­erzeu­gern in die Ecke getrie­ben und in seiner Verhand­lungs­macht geschwächt wird. 

Eine Analo­gie möge die Situa­tion verdeutlichen:

Man stelle sich vor, die Deutsche Bahn müsste das Schie­nen­netz an einen priva­ten Betrei­ber, nennen wir ihn 50Schwellen, verkau­fen. Dieses Unter­neh­men könnte dann alle anfal­len­den Kosten – für den Ausbau des Schie­nen­net­zes und die Gewähr­leis­tung der Verkehrs­si­cher­heit – auf alle Bundes­bür­ger umlegen. Gleich­zei­tig entstün­den in jedem Dorf Bürger­ei­sen­bahn­ge­nos­sen­schaf­ten, die ihre Trans­port­dienst­leis­tun­gen anbie­ten möchten. Ein Eisen­bah­nEr­wei­te­rungs­Ge­setz (EEG) schriebe nämlich vor, dass jeder, der Schie­nen­ver­kehr anbie­ten möchte, auch an das Schie­nen­netz angeschlos­sen werden muss – selbst­re­dend ohne die Kosten dafür tragen zu müssen. Obendrein garan­tierte das EEG eine nachfra­ge­un­ab­hän­gige, weit über dem Markt­preis liegende Festver­gü­tung pro Perso­nen­be­för­de­rungs­ki­lo­me­ter. Im Übrigen sorge eine beson­dere Härte­fall­re­ge­lung dafür, dass, wenn das Gleis­sys­tem überlas­tet ist und die Schie­nen­busse und Draisi­nen der Bürger­be­weg­ten aus Gründen der Verkehrs­si­cher­heit durch 50Schwellen auf ein Abstell­gleis gescho­ben werden müssen, die Bürger­ei­sen­bahn­be­trei­ber dennoch ihre vollen Beför­de­rungs­ent­gelte erhal­ten – obgleich kein einzi­ger Perso­nen­be­för­de­rungs­me­ter produ­ziert wurde. Die Kosten für diese kurzfris­ti­gen Eingriffe (von Fachleu­ten “Redis­rail-Kosten” genannt) würden 50Schwellen voll erstat­tet. In diesem Umfeld ist es verständ­lich, dass die Sprecher von 50Schwellen über die Bürger­ei­sen­bahn­ge­nos­sen­schaf­ten, die ursäch­lich für die Kosten und Mühen des Redis­rai­lings sind, kein böses Wort verlie­ren, jedoch mit vielen und regel­mä­ßi­gen Worten den schnel­len Ausbau des Schie­nen­net­zes predigen. 

Vor diesem Hinter­grund lassen sich die zentra­len Aussa­gen des Herrn Schucht (grau unter­legt) leicht kommentieren: 

  

Aller­dings zeigen die hohen Kosten für das Engpass­ma­nage­ment … dass der Netzaus­bau dem Ausbau der Erneu­er­ba­ren noch hinterherhinkt.”

 
  

Alleine das Abschal­ten überflüs­si­ger Wind- und Sonnen­strom­erzeu­ger bei trotz­dem erfol­gen­der Bezah­lung (“Phantom­strom”) hat im Jahr 2015 rund 200 Millio­nen Euro gekos­tet. Das Verramm­schen unter Markt­wert und die Strom­ent­sor­gung gegen Abfall­ge­bühr verur­sach­ten insge­samt Kosten von 1,1 Milli­ar­den (!) Euro. Dieser Irrsinn wäre nur vermeid­bar, könnte man den Strom effek­tiv speichern und bei Dunkel­flau­ten wieder ins Netz einspei­sen. Der Netzaus­bau löst das Grund­pro­blem, die Zufäl­lig­keit der “Erneu­er­ba­ren”, nicht.  

 
  

Deshalb müssen wir den Ausbau der Erneu­er­ba­ren und den Netzaus­bau besser synchronisieren.”

 
  

Wenn jede Menge sinnlo­ser Zufalls­strom­erzeu­ger gebaut werden dürfen, dann müssen die Netzbe­trei­ber auch die Erlaub­nis erhal­ten, genauso sinnlose Strom­netze zu bauen. 

 
  

” …dann überneh­men mittler­weile auch Windan­la­gen die Spannungs­hal­tung. Und das funktio­niert hervorragend.

 
  

Im europäi­schen Verbund­netz UCTE ist nicht die Spannung, sondern die Frequenz von 50 Hz die bestim­mende Haupt­re­gel­größe. Wenn in Portu­gal ein Kraft­werk ausfällt, erkennt man z. B. auch in Polen einen meßba­ren Abfall der Frequenz, die Spannung kann sich durch lokale Ereig­nisse jedoch ständig ändern.  In der Wahl der Begriffe scheint Herr Schucht glücklos.

 
  

Wir sind sehr stolz darauf, dass wir es im Februar geschafft haben, zum ersten Mal Windener­gie­an­la­gen für die Erbrin­gung von Regel­en­er­gie­leis­tung zu qualifizieren.”

 
  

Wie liefern die Windrä­der bei Flaute (oder die PV-Anlagen nachts) konkret Regel­en­er­gie? Die “richti­gen Regeln und Prozesse dafür” bleiben nebulös. Entwe­der weiß Herr Schucht nicht, wovon er redet, oder er wirft Nebel­ker­zen. Richtig ist: Nicht der Markt, sondern die Mitar­bei­ter in den Leitwar­ten der Netzbe­trei­ber müssen in wenigen Sekunden/Minuten die System­ba­lance durch Kommu­ni­ka­tion mit den “Regel­en­er­gie-Kraft­wer­ken” (s.u.) herstel­len; wieder eine Begriffsverwechslung.

Regel­en­er­gie bedeu­tet, bei Frequenz-Schwan­kun­gen im Netz mit erhöh­ter oder vermin­der­ter Einspei­se­leis­tung von Kraft­wer­ken zu reagie­ren. Man kann auch Großver­brau­cher abschal­ten, um einen Netzzu­sam­men­bruch zu vermei­den – Strom­sperre. Konven­tio­nelle Regel- Dampf­kraft­werke drosseln die Dampf­zu­füh­rung zur Turbine z. B. um 5 % (Exergie­ver­lust) und können bei Bedarf ihre Leistung steigern, vermin­dern ja sowieso. Gaskraft­werke eignen sich noch besser für die Regelung. Aber wie sollen Windrä­der ihre Leistung bei erhöh­tem Strom­be­darf steigern?

Alle konven­tio­nel­len Kraft­werke erbrin­gen darüber hinaus während einer Störung wegen der in den rotie­ren­den Massen (Turbine/Generator) gespei­cher­ten Rotati­ons­en­er­gie eine kurzzei­tige Stabi­li­sie­rung der Netzfre­quenz. Das ist bei Windrä­dern kaum möglich, da deren rotie­rende Massen durch Strom­rich­ter von der Netzfre­quenz entkop­pelt sind. 

 
  

Es gibt einige Mythen in der Energie­wirt­schaft. Einer davon ist die Vorstel­lung, man brauche bei der Integra­tion erneu­er­ba­rer Energien sofort mehr Flexi­bi­li­tät im System. Also Speicher oder abschalt­bare Lasten oder Backup-Kraft­werke. Das ist ein Mythos. Wir haben viel mehr Flexi­bi­li­tät im System, als wir benötigen.”

 
  

Wir haben heute mehr Nennleis­tung aus Kohle­kraft­wer­ken als im Jahr 1999. Diese Kohle­kraft­werke haben 2015 etwa so viel Strom erzeugt, wie im Jahr 1999. Natür­lich können wir bis zum Sankt-Nimmer­leins-Tag die EEG-Anlagen und die konven­tio­nel­len Kraft­werke paral­lel laufen lassen. Das ist technisch durch­aus machbar. Wenn unsere Nachbarn den Strom­müll nicht mehr möchten, schal­ten wir die Zufalls­strom­erzeu­ger einfach ganz ab. Das macht ja (außer den Strom­kun­den, der Landschaft und der Natur) Nieman­dem etwas aus – der Betrei­ber bekommt schließ­lich trotz­dem sein Geld.

Proble­ma­tisch an diesem Modell ist nur, dass niemand mehr neue Kohle­kraft­werke haben will und die alten nach und nach vom Netz genom­men werden. Die Bundes­netz­agen­tur unter­sagt längst jedes Jahr die Still­le­gung von Kraft­wer­ken, weil diese system­re­le­vant sind. Das kann sie nach aktuel­ler Rechts­lage aber nur für maximal zwei Jahre. Wie sieht es mit der “viel mehr Flexi­bi­li­tät im System, als wir benöti­gen” aus, wenn die konven­tio­nel­len Kraft­werke nicht mehr in der Lage sind, den komplet­ten Strom­be­darf auch ganz ohne die Zufalls­strom­erzeu­ger zu decken? Herr Schucht sagt selbst: 

 
  

In der Vergan­gen­heit hatten wir Großkraft­werke, die meistens auch noch Regel­en­er­gie angebo­ten haben. Das heißt: Sie haben beispiels­weise zehn Prozent ihrer Leistung vorge­hal­ten, damit wir als Netzbe­trei­ber mit diesen zehn Prozent die Kraft­werke sehr schnell nach oben oder unten regeln können. Wenn ein Großkraft­werk nur noch die Hälfte der Zeit läuft, nimmt damit seine Flexi­bi­li­tät nicht ab. Solange es das Kraft­werk noch gibt, bleibt auch diese Flexi­bi­li­täts­leis­tung bestehen.

 
  

Was ist, wenn es das Kraft­werk nicht mehr gibt? Dann sollen diese Aufgabe Herrn Schucht zufolge offen­bar die “vielen dezen­tra­len Kraft-Wärme- Kopplungs­an­la­gen auf den Nieder­span­nungs­ebe­nen” erledi­gen. Diese kleinen KWK-Anlagen (sogenannte Mini-KWK-Anlagen) haben aktuell eine Kapazi­tät von 33,5 Megawatt. Die zu erset­zen­den Kohle­kraft­werke haben aktuell eine Kapazi­tät von 58 Gigawatt. Herr Schucht scheint der Dimen­sion des Problems unkundig.

 
  

Die Sonnen­fins­ter­nis hat gezeigt, wir sind schon heute recht gut darauf vorbe­rei­tet, die Fotovol­taik ins System zu integrie­ren. Wir sind auf dem richti­gen Weg, um in der Lage sein zu können, in Zukunft 70 bis 80 Prozent erneu­er­bare Energien ohne zusätz­li­che Flexi­bi­li­täts­op­tio­nen integrie­ren zu können.”

 
  

Inter­es­sant wäre, was es uns kostet, wenn wir JEDEN TAG die Aktion fahren müssen, die wir EINMA­LIG bei der Sonnen­fins­ter­nis hatten – und zwar jeden Tag zweimal, denn nachmit­tags geht die Einspei­sung dann genauso steil nach unten, was bei der Sonnen­fins­ter­nis nicht der Fall war. Außer­dem unter­schlägt Herr Schucht, dass in Zukunft nicht nur der Anstieg so steil wie bei der Sonnen­fins­ter­nis ist, sondern die maximale Strom­menge auch erheb­lich höher liegt. Außer­dem: Am Tag der Sonnen­fins­ter­nis hatten wir noch einen vollstän­di­gen konven­tio­nel­len Kraft­werks­park zur Verfü­gung. Aktuell mehren sich die Forde­run­gen, nicht nur die Kernkraft­werke, sondern auch alle Kohle­kraft­werke abzuschal­ten – und zwar sofort. Wie sieht es denn dann mit der Flexi­bi­li­tät aus?

 
  

Skandi­na­vien hat knapp 120 Terawatt­stun­den an Speicher­vo­lu­men. … Bei hohem Windstrom­auf­kom­men im Nordos­ten Deutsch­lands können wir günsti­gen Windstrom nach Schwe­den liefern und dort Strom­erzeu­gung aus Wasser­kraft einspa­ren. Bei Flaute wiederum kann dieser indirekt gespei­cherte Wasser­kraft­strom aus skandi­na­vi­schen Speicher­be­cken zurück nach Deutsch­land fließen. Der Nutzen würde sich ziemlich gleich auf die Volks­wirt­schaf­ten vertei­len, weshalb es auch die Bereit­schaft gibt, diese Leitun­gen zu bauen.”

 
  

120 TWh ist viel. Der jährli­che bundes­deut­sche Strom­ver­brauch liegt aller­dings bei rund 600 TWh. Selbst wenn die komplette norwe­gi­sche Speicher­ka­pa­zi­tät nur für Deutsch­land reser­viert würde, würde das also nur für 73 Tage reichen. Danach müssten wir bis zur nächs­ten Schnee­schmelze warten, damit die Seen wieder gefüllt werden. Und was ist aus der Idee gewor­den, dass wir mit unserer Energie­wende der Welt bewei­sen, dass es funktio­niert? Soll dann die ganze Welt die Wasser­kraft­werke in Skandi­na­vien anzapfen?

Tatsäch­lich war selbst Norwe­gen, das  dank Wasser­kraft einen Erneu­er­ba­ren-Energien-Anteil an der Strom­ver­sor­gung von 98%aufweist, in Extrem­si­tua­tio­nen (u. a. wegen der bevor­zug­ten Elektro­hei­zung) bereits auf den Strom­im­port aus schwe­di­schen Kernkraft­wer­ken angewie­sen. Das Motiv für Norwe­gen, die eigenen Strom­netze nun dem deutschen Zufalls­strom auszu­set­zen, ist schwer zu erken­nen. Inwie­fern sich “der Nutzen … ziemlich gleich auf die Volks­wirt­schaf­ten vertei­len” würde, ist unklar. Klar ist nur: Es entstünde in diesem “Szena­rio” ein gigan­ti­scher Leitungs­bau­be­darf – von Deutsch­land nach Skandi­na­vien und inner­halb Skandi­na­vi­ens vom “Knoten­punkt” zu den vielen Wasser­kraft­wer­ken. Zum Nachteil der Netzbe­trei­ber wäre dies nicht. Eckda­ten: SuedLink soll eine maximale Kapazi­tät von 4 GW haben, der bundes­deut­sche Strom­ver­brauch von 600 TWh bedeu­tet eine durch­schnitt­li­che Leistung von knapp 70 GW. 

 
  

Derzeit sehe ich dafür nur ‘Power to gas’, also die Produk­tion von Wasser­stoff mit dem Überschuss­strom, das dann in einem weite­ren Verar­bei­tungs­schritt zu Methan gemacht wird. Daraus kann dann auch wieder Strom produ­ziert werden.”

 
  

Das Power-to-Gas müsste richti­ger­weise Money-to-Air heißen. Einschließ­lich der Wieder­ver­stro­mung ergibt sich abhän­gig vom Gas (CH4 oder H2) ein katastro­phal schlech­ter Gesamt­wir­kungs­grad von ca. 20 bis 35 %, d. h. eine regel­rechte “Energie­ver­nich­tung”, obwohl hier nur eine Umwand­lung von elektri­scher Energie zu kaum nutzba­rer Abwärme erfolgt. Zu dessen Kompen­sa­tion müssten noch einmal zigtau­sende zusätz­li­che Windkraft­an­la­gen instal­liert werden. Die Deutsche Physi­ka­li­sche Gesell­schaft hat dieses Verfah­ren bereits 2010 als “energe­tisch uninter­es­sant” bezeichnet.

 
  

Und wenn man nach einem Windrad in der Nachbar­schaft oder einem Strom­mas­ten vor der Tür fragt, dann sinkt die Zustim­mung deutlich.”

 
  

Offen­bar sind die Leute zu schlicht um zu verste­hen, dass das nun mal alles sein muss. 

 
  

Solche großen Infra­struk­tur­pro­jekte lassen sich nicht mehr im stillen Kämmer­lein umset­zen, wie das vor etlichen Jahren noch der Fall gewesen sein mag.”

 
  

Wünscht sich da jemand die DDR zurück?

 
  

Wir haben uns mit Nicht-Regie­rungs­or­ga­ni­sa­tio­nen und Bürger­initia­ti­ven zusam­men­ge­setzt, um zu hören, was sie wollen”.

 
  

…und es anschlie­ßend einfach zu ignorieren.

 
  

Vergan­ge­nes Jahr haben wir 900 Millio­nen Euro in den Leitungs­bau inves­tiert. Das ist eine hohe Zahl.”

 
  

 Die “hohe Zahl” holt sich 50Hertz anschlie­ßend vom Strom­kun­den zurück, selbst­re­dend mit einem Aufschlag. Schließ­lich leitet Herr Schucht nicht die Heilsarmee.

 
  

Auch die Erdver­ka­be­lung ist ja ein Eingriff in die Natur.”

 
  

Eine 80 bis 90 Meter breite Schneise quer durch den Thürin­ger Wald ist durch­aus als “Eingriff in die Natur” zu bezeich­nen. Aller­dings entstünde auch unter Freilei­tun­gen eine gewal­tige Schneise. Für den Netzbe­trei­ber ist beides eher nachran­gig. Haupt­sa­che, er baut Netze und betreibt diese anschlie­ßend. Das ist  sein Geschäfts­mo­dell. Er wäre schlecht beraten, wenn er irgend­et­was sagen würde, was einen gerin­ge­ren Netzaus­bau zur Folge haben könnte.

 

Der letzte Satz der Kommen­tie­rung ist vor dem Hinter­grund zu sehen, dass Herr Schucht das sorgen­freie Inter­view just in jenen Tagen gab, als die politi­sche Debatte zur EEG-Novel­lie­rung im Zenit stand. Die Erkennt­nis, dass der Ausbau von Windkraft­an­la­gen viel zu schnell voran geht und dringend gebremst werden muss, hatte sich im Gesetz­ent­wurf nieder­ge­schla­gen. Wie ab Minute 25 in einer sehens­wer­ten Repor­tage aufge­zeigt, wurde dieser vernünf­tige Ansatz auf der Zielge­ra­den des Gesetz­ge­bungs­ver­fah­rens unter­lau­fen. Mit seinen verschlei­ern­den bis irrefüh­ren­den Antwor­ten auf die Eingangsfrage 

stimmt das

leistete Herr Schucht der Windkraft­lobby Schüt­zen­hilfe. Der grünpo­pu­lis­ti­sche Inter­net­auf­tritt spricht für sich:

Propaganda

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Seriöse Aussa­gen? Pustekuchen. 

Profes­sor Helmut Alt, Unter­zeich­ner des Johan­nis­ber­ger Appels, ergänzte: 

Sonnen­fins­ter­nisse sind selbst­ver­ständ­lich kein Problem, denn das erleben wir doch jeden Abend sogar total, oft auch tagsüber fast total, wenn auch etwas langsa­mer fortschrei­tend. Herr Schlucht benennt aber nur andeu­tungs­weise die Kosten bei 80% EEG-Strom, insbe­son­dere Windstrom! Technisch geht fast alles, da hat er wohl recht, aber bezahl­bar muss es sein. 80 % EEG-Einspei­sung, d.h. rd. 400.000 MW Windleis­tung bei 80.000 MW Bedarfs­leis­tung sind unbezahl­bar, oder? Auch unsin­nig und unver­ant­wort­lich gegen­über den Strom­ver­brau­chern, die das bezah­len müssen, ohne gefragt zu werden! Bisher werden nur die Liefe­ran­ten der Leitun­gen und Smart-Meter gefragt, deren Antwort ist aber trivial abschätz­bar. Die Bundes­kanz­le­rin hat mindes­tens 20 Dienst­wa­gen in der Fahrbe­reit­schaft, sie ist also immer fahrbe­reit (notfalls muss ein Minis­ter verzich­ten), der Normal­bür­ger hat ein Auto in Bereit­schaft, er ist nicht immer fahrbe­reit, mitun­ter springt es morgens nicht an. Der Normal­bür­ger kann sich aber deswe­gen keine 20 Autos leisten.

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