Wirtschafts­weise: Energie­po­li­tik weder weise noch wirtschaftlich

Am 11. Novem­ber 2015 präsen­tierte der Sachver­stän­di­gen­rat zur Begut­ach­tung der gesamt­wirt­schaft­li­chen Entwick­lung sein Jahres­gut­ach­ten 2015/16. Nach dem Auftritt bei der Bundes­pres­se­kon­fe­renz folgte eine Vorstel­lung im Bundes­mi­nis­te­rium für Wirtschaft und Energie.

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Zwar stehen andere Themen im Zentrum des rund vierhun­dert­sei­ti­gen Berichts, doch versäum­ten es die Autoren nicht, in unserem Sinne eine Ruhestö­rung zu begehen:

Die Wirtschafts­wei­sen erken­nen an der von Staats­se­kre­tär Baake gepräg­ten Energie­po­li­tik weder Weises noch Wirtschaft­li­ches. Das vollstän­dige Gutach­ten kann hier herun­ter­ge­la­den werden. Die relevan­ten Auszüge finden Sie hier (farbli­che Hervor­he­bung durch uns):

 

Der Umbau der Energie­ver­sor­gung in Europa im Hinblick auf den globa­len Klima­schutz ist ein gemein­schaft­li­ches Projekt von hohem politi­schem Stellen­wert (…). Der mit dem Erneu­er­bare-Energien-Gesetz (EEG) einge­schla­gene Weg einer natio­na­len indus­trie­po­li­ti­schen Maßnahme ist dafür der falsche, da er die techno­lo­gie­spe­zi­fi­sche Förde­rung von Erzeu­gungs­ka­pa­zi­tä­ten ohne Beach­tung des Gesamt­sys­tems ins Zentrum stellt und zu einer Kosten­ex­plo­sion führt. (…). In jedem Fall sollten Verzer­run­gen, die durch natio­nale Förder­pro­gramme wie das EEG entste­hen, abgebaut werden.

(S. 36f.)

 
 Weder lässt sich der Klima­wan­del durch rein natio­nale oder regio­nale Anstren­gun­gen zur Emissi­ons­be­gren­zung in Europa wirksam begren­zen, noch ist es sehr aussichts­reich, darauf zu setzen, dass andere Länder allein aufgrund der Vorrei­ter­rolle Europas den gleichen Weg einschla­gen werden (Wissen­schaft­li­cher Beirat beim BMF, 2010). 
 

Vielmehr sollte bei diesem umfas­sen­den und voraus­sicht­lich Jahrzehnte in Anspruch nehmen­den Projekt die wirtschaft­li­che Effizi­enz nicht außer Acht gelas­sen werden. Denn aus ökono­mi­scher Perspek­tive stellt dieser Umbau eine Inves­ti­tion dar, mit erheb­li­chen, bereits heute anfal­len­den Kosten, die jetzt von Haushal­ten und Unter­neh­men getra­gen werden müssen, und mit weitge­hend unsiche­ren Erträ­gen, die in der Zukunft liegen. Dabei bestim­men die aktuel­len energie­po­li­ti­schen Weichen­stel­lun­gen entschei­dend über die Höhe der Kosten. Nachah­mer werden sich in der inter­na­tio­na­len Staaten­ge­mein­schaft nur dann finden lassen, wenn diese Kosten nachweis­lich nicht zu großen volks­wirt­schaft­li­chen Nachtei­len führen.

Mit dem als Maßnahme natio­na­ler Indus­trie­po­li­tik ausge­rich­te­ten Erneu­er­bare-Energien-Gesetz (EEG) hat die Politik dem techno­lo­gie­spe­zi­fi­schen und nicht durch die Integra­ti­ons­fä­hig­keit des Systems begrenz­ten Ausbau der EE unbedingte Priori­tät einge­räumt (JG 2011 Ziffern 422 ff., Monopol­kom­mis­sion, 2011). Diese Strate­gie wurde trotz der erheb­li­chen Kritik aus der Wissen­schaft und ohne weitere Beach­tung konstruk­ti­ver Alter­na­tiv­mo­delle mit nicht­tech­no­lo­gie­spe­zi­fi­scher EE-Förde­rung, etwa des vom Sachver­stän­di­gen­rat vorge­stell­ten Quoten­mo­dells (JG 2011 Ziffern 431 ff., Monopol­kom­mis­sion, 2011), bislang beibe­hal­ten.

Alle Versu­che, durch punktu­elle Refor­men die mit dem EEG verbun­dene Kosten­ex­plo­sion einzu­däm­men, haben keine entschei­dende Kehrt­wende einge­lei­tet (JG 2014 Ziffer 35). Im Gegen­teil: Der starke Ausbau der Windkraft­an­la­gen vor deutschen Küsten und vor allem an Land im vergan­ge­nen und in diesem Jahr dürfte die Kosten weiter steigen lassen.

 
 

Diese rein natio­nal ausge­rich­tete Strate­gie ist aus klima­po­li­ti­scher Sicht wenig überzeu­gend, da die EU mit dem europa­wei­ten Handels­sys­tem für Treib­haus­gas­emis­sio­nen (Emissi­ons Trading System, ETS) im Energie- und Indus­trie­sek­tor bereits seit dem Jahr 2005 über ein effek­ti­ves Instru­ment zum Klima­schutz verfügt. Dieses könnte als wirksa­mes Leitin­stru­ment für eine europäi­sche Klima­schutz­stra­te­gie dienen (JG 2011 Ziffer 432). Mit dem ETS wollen die europäi­schen Staaten ihre CO2-Emissio­nen gemein­schaft­lich bis zum Jahr 2030 um 40 % gegen­über dem Jahr 1990 senken. Insbe­son­dere bietet das ETS Staaten außer­halb der EU die Möglich­keit, sich dem System anzuschlie­ßen und damit die Allianz gegen den Klima­wan­del schritt­weise zu erwei­tern (EU-Richt­li­nie 2009/29/EG; Eller­man et al., 2014). Das ETS wäre ebenfalls ein hervor­ra­gen­des Instru­ment für eine wirtschaft­lich effizi­ente europäi­sche Energie­po­li­tik, wenn sich künftige Klima­schutz­ab­kom­men statt auf Mengen­ziele auf ein globa­les Preis­ziel einigen sollten (Cramton et al., 2015).

 
 Damit das ETS seine Wirkung als Leitin­stru­ment voll entfal­ten kann, müssten zudem Verzer­run­gen durch natio­nale Förder­pro­gramme abgebaut werden, beispiels­weise die Förde­rung der EE durch das EEG in Deutsch­land. Denn durch die Mengen­steue­rung der Emissi­ons­rechte auf EU-Ebene führen die natio­na­len Programme nur zu einer Umver­tei­lung der Emissio­nen (Monopol­kom­mis­sion, 2015b). 
 

Die Bundes­re­gie­rung hat nach wie vor die Möglich­keit, den globa­len Klima­schutz in den Mittel­punkt ihrer Bemühun­gen im Rahmen der Energie­wende zu stellen und diesem wichti­gen gesell­schaft­li­chen Vorha­ben damit eine größere Erfolgs­aus­sicht zu verleihen. 

Eine solche energie­po­li­ti­sche Kehrt­wende würde aller­dings zwingend erfor­dern, die im skizzier­ten Ausbau des ETS verkör­perte europäi­sche Perspek­tive weit stärker in den Mittel­punkt zu stellen und gleich­zei­tig entschie­den von der bislang verfolg­ten natio­na­len Indus­trie­po­li­tik im Bereich der EE abzurü­cken. Die im Jahr 2016 anste­hende Reform des EEG könnte dafür genutzt werden: 

Die natio­nale Förde­rung von EE sollte künftig ganz entfal­len oder zumin­dest, wenn die politi­sche Kraft in diesem von Inter­es­sen­grup­pen dominier­ten Politik­be­reich dazu nicht ausreicht, techno­lo­gie­neu­tral ausge­rich­tet werden (JG 2014 Ziffer 36, acatech et al., 2015).

Würde sich die Bundes­re­gie­rung zu diesem Weg entschlie­ßen, könnte sie künftig vermei­den, immer wieder neue Subven­ti­ons­tat­be­stände einrich­ten zu müssen, die durch den aktuell vorherr­schen­den natio­na­len Fokus erzwun­gen werden und die Energie­wende unnötig verteuern.

(S. 323ff.) 

 

Wie bereits in den vergan­ge­nen Jahren fühlen wir uns durch die “crème de la crème” der deutschen Volks­wirt­schafts­lehre in unseren Positio­nen bestärkt. Am 21. Novem­ber 2015 bietet sich Gelegen­heit, diese Positio­nen zu reflek­tie­ren. Im Inter­esse von Mensch und Natur gilt es, die oben grün markierte politi­sche Kraft zu entwi­ckeln.

Saalbau

 

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