Heuche­lei h(och) 10

Die in Bayern einge­führte „10H“-Regel besagt, dass bei der Errich­tung von Windkraft­an­la­gen das Zehnfa­che der Anlagen­höhe als Mindest­ab­stand zur Wohnbe­bau­ung einge­hal­ten werden muss. Diese Regel ist aus Sicht des Schut­zes von Mensch und Natur nicht optimal (adäquat wäre eine 1000H-Regel), jedoch stellt sie gegen­über der bishe­ri­gen Praxis eine erheb­li­che Verbes­se­rung dar. Daher ist sie eine von fünf vernünf­ti­gen Forde­run­gen.

Um die Einfüh­rung von  „10H“ zu ermög­li­chen, musste zunächst eine sogenannte Länder­öff­nungs­klau­sel in das Bauge­setz­buch einge­fügt werden. Dies war von Bayern und Sachsen initi­iert, von VERNUNFTKRAFT. unter­stützt und gegen massi­ven Wider­stand der Windkraft­lobby tatsäch­lich umgesetzt worden.

Während der  sächsi­sche Minis­ter­prä­si­dent Tillich neben dem vernunft­af­fi­nen Koali­ti­ons­part­ner auch den Mut verlor und von der erkämpf­ten Chance bislang keinen Gebrauch machte, machte Minis­ter­prä­si­dent Seeho­fer ernst und stand zu seinem Wort. 

War der Wider­stand gegen die Länder­öff­nungs­klau­sel bereits erheb­lich gewesen, so poten­zierte sich dieser gegen­über der 10H-Regel noch. In der Verbän­de­an­hö­rung kämpfte Markus Pflit­sch gegen eine elffach überle­gene Phalanx aus Windkraft­be­für­wor­tern. Dennoch obsieg­ten die vernünf­ti­gen Kräfte und lagen damit auch juris­tisch richtig, wie das Landes­ver­fas­sungs­ge­richt bestä­tigte. Nicht richtig lagen die Gegner von 10H, die befürch­te­ten (genauer: zu befürch­ten vorga­ben), dass die Regel zu Lasten der Wälder oder des Klima­schut­zes gehen würde.

Vorgänge aus dem Juni 2016 legen nahe, diese Argumente in Erinne­rung zu rufen:

Die  „10H“-Regelung führt zu einem Abdrän­gen der Windkraft in große Wälder. Dies kann nicht unser Ziel sein.

erklärte Herbert Barthel, der Energie­re­fe­rent des BUND in Bayern, am 11. März 2014. In seiner Stellung­nahme zum 10H-Gesetz führte er für den Verband aus:

Zugleich hat die Bevöl­ke­rung aber auch Anspruch auf die Bewah­rung von Natur- und Kultur­land­schaf­ten sowie den Schutz von natür­li­chen Wäldern, die frei von techni­schen Anlagen sind. Diese politisch wichtige Maxime ist in der in der Änderung der Bayeri­schen Bauord­nung vorge­schla­gene “10‑H”-Regelung nicht zu erken­nen. […] Die in der Änderung der Bayeri­schen Bauord­nung vorge­schla­gene “10‑H”-Regelung zwingt Windener­gie­an­la­gen heraus aus der anthro­po­gen gepräg­ten Kultur­land­schaft und hinein in bislang noch weitge­hend unbelas­tete Landschaf­ten Bayerns. […] Zum anderen würden Windrä­der dann in optisch nicht belas­tete Gebiete gedrängt, weil diese von Wohnbe­bau­ung frei sind. Wir lehnen daher die in der Änderung der Bayri­schen Bauord­nung vorge­schla­gene “10‑H”-Regelung ab, da diese plane­risch eine Verschlech­te­rung in den Berei­chen Energie, Natur, Umwelt und Landschaft gegen­über bestehen­den Verord­nun­gen und Geset­zen darstellt.

 

Wir halten  fest:
2014 spricht sich Herbert Barthel vom BUND gegen die 10H-Regelung aus – vorgeb­lich, um natür­li­che Wälder und optisch unbelas­tete Gebiete von Windkraft freizuhalten.

Im Juni 2016 fordert derselbe Herr Barthel vom BUND die Außer­kraft­set­zung von 10H, um in einem natür­li­chen Wald in Franken, mitten im Natur­park und Landschafts­schutz­ge­biet Haßberge, den Bau von vier 230m hohen (!) Windkraft­an­la­gen zu ermöglichen. 

Dieser hochwer­tige Wald, in welchem Rotmi­lan und Wildkatze zu Hause sind, wird von der in Bayern gülti­gen 10H Regelung geschützt. Um die wertvolle “grüne Lunge” für die vier Subven­ti­ons­pro­pel­ler planie­ren zu dürfen, muss die 10H Regelung unter­lau­fen werden. Dies liegt in der Hand der Gemeinde Ebern.

Zur Entschei­dungs­fin­dung bat die Gemeinde keinen kompe­ten­te­ren als den BUND-Energie­ex­per­ten Barthel um Rat. Doch statt, wie noch 2014 angekün­digt, natür­li­che Wälder zu schüt­zen und diesen Raubau an der Natur zu verhin­dern, stellte sich Barthel hinter das Projekt, wie örtli­chen Medien zu entneh­men ist:

 

Herbert Barthel bezeich­nete die Kommu­nen als wichti­gen Partner bei der Umset­zung der  Energie­wende. Hier befinde man sich auf einem brauch­ba­ren Weg und man könne Ebern  im konkre­ten Fall nur unter­stüt­zen. Natur­parke seien grund­sätz­lich keine Ausschluss­kri­te­rien für Windrä­der.  Zweiter Bürger­meis­ter Harald Pascher (FDP) sagte: “Ich kann nicht verste­hen, dass der BN  durch Schla­gen von Schnei­sen die nachge­wie­sene Wildkatze vertreibt, das wider­spricht doch der Grund­ein­stel­lung des BN.” Er erhielt hierfür Beifall und auch vorher war zu merken,  dass die Zuhörer mit den Aussa­gen des BN-Vertre­ters nicht einver­stan­den waren.

aus dem Portal InFran­ken

 

Dies weist Herrn Barthel, wie viele Angehö­rige seines Verban­des, als Teil einer überaus ehren­wer­ten Gesell­schaft aus, welche die Natur lieber verstromt, als sie zu schützen.

Gut, dass es eine aufge­weckte fränki­sche Vernunft­bür­ger­schaft gibt, welche das Versa­gen der etablier­ten “Natur­schüt­zer” kompensiert:

150 natur­lie­bende Bürge­rin­nen und Bürger der Initia­tive „ProNa­tur Tonberg” und eine Vernunft­kraft-Eule zogen am  Abend des 9. Juni 2016 mit Trans­pa­ren­ten vor das Rathaus in Ebern, in dem über die Windpark­pla­nun­gen beraten wurde.

Der Sender TV Touring berichtete.

TVTouring

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Auch der Bayeri­sche Rundfunk widmete sich des Vorgangs.

VERNUNFTKRAFT. dankt der Initia­tive Pro Tonberg und wünscht ihr vollen Erfolg sowie dem BUND eine aufrich­tige und starke Konkur­renz.

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