Die in Bayern eingeführte „10H“-Regel besagt, dass bei der Errichtung von Windkraftanlagen das Zehnfache der Anlagenhöhe als Mindestabstand zur Wohnbebauung eingehalten werden muss. Diese Regel ist aus Sicht des Schutzes von Mensch und Natur nicht optimal (adäquat wäre eine 1000H-Regel), jedoch stellt sie gegenüber der bisherigen Praxis eine erhebliche Verbesserung dar. Daher ist sie eine von fünf vernünftigen Forderungen.
Um die Einführung von „10H“ zu ermöglichen, musste zunächst eine sogenannte Länderöffnungsklausel in das Baugesetzbuch eingefügt werden. Dies war von Bayern und Sachsen initiiert, von VERNUNFTKRAFT. unterstützt und gegen massiven Widerstand der Windkraftlobby tatsächlich umgesetzt worden.
Während der sächsische Ministerpräsident Tillich neben dem vernunftaffinen Koalitionspartner auch den Mut verlor und von der erkämpften Chance bislang keinen Gebrauch machte, machte Ministerpräsident Seehofer ernst und stand zu seinem Wort.
War der Widerstand gegen die Länderöffnungsklausel bereits erheblich gewesen, so potenzierte sich dieser gegenüber der 10H-Regel noch. In der Verbändeanhörung kämpfte Markus Pflitsch gegen eine elffach überlegene Phalanx aus Windkraftbefürwortern. Dennoch obsiegten die vernünftigen Kräfte und lagen damit auch juristisch richtig, wie das Landesverfassungsgericht bestätigte. Nicht richtig lagen die Gegner von 10H, die befürchteten (genauer: zu befürchten vorgaben), dass die Regel zu Lasten der Wälder oder des Klimaschutzes gehen würde.
Vorgänge aus dem Juni 2016 legen nahe, diese Argumente in Erinnerung zu rufen:
Die „10H“-Regelung führt zu einem Abdrängen der Windkraft in große Wälder. Dies kann nicht unser Ziel sein.
erklärte Herbert Barthel, der Energiereferent des BUND in Bayern, am 11. März 2014. In seiner Stellungnahme zum 10H-Gesetz führte er für den Verband aus:
Zugleich hat die Bevölkerung aber auch Anspruch auf die Bewahrung von Natur- und Kulturlandschaften sowie den Schutz von natürlichen Wäldern, die frei von technischen Anlagen sind. Diese politisch wichtige Maxime ist in der in der Änderung der Bayerischen Bauordnung vorgeschlagene “10‑H”-Regelung nicht zu erkennen. […] Die in der Änderung der Bayerischen Bauordnung vorgeschlagene “10‑H”-Regelung zwingt Windenergieanlagen heraus aus der anthropogen geprägten Kulturlandschaft und hinein in bislang noch weitgehend unbelastete Landschaften Bayerns. […] Zum anderen würden Windräder dann in optisch nicht belastete Gebiete gedrängt, weil diese von Wohnbebauung frei sind. Wir lehnen daher die in der Änderung der Bayrischen Bauordnung vorgeschlagene “10‑H”-Regelung ab, da diese planerisch eine Verschlechterung in den Bereichen Energie, Natur, Umwelt und Landschaft gegenüber bestehenden Verordnungen und Gesetzen darstellt.
Wir halten fest:
2014 spricht sich Herbert Barthel vom BUND gegen die 10H-Regelung aus – vorgeblich, um natürliche Wälder und optisch unbelastete Gebiete von Windkraft freizuhalten.
Im Juni 2016 fordert derselbe Herr Barthel vom BUND die Außerkraftsetzung von 10H, um in einem natürlichen Wald in Franken, mitten im Naturpark und Landschaftsschutzgebiet Haßberge, den Bau von vier 230m hohen (!) Windkraftanlagen zu ermöglichen.
Dieser hochwertige Wald, in welchem Rotmilan und Wildkatze zu Hause sind, wird von der in Bayern gültigen 10H Regelung geschützt. Um die wertvolle “grüne Lunge” für die vier Subventionspropeller planieren zu dürfen, muss die 10H Regelung unterlaufen werden. Dies liegt in der Hand der Gemeinde Ebern.
Zur Entscheidungsfindung bat die Gemeinde keinen kompetenteren als den BUND-Energieexperten Barthel um Rat. Doch statt, wie noch 2014 angekündigt, natürliche Wälder zu schützen und diesen Raubau an der Natur zu verhindern, stellte sich Barthel hinter das Projekt, wie örtlichen Medien zu entnehmen ist:
| Herbert Barthel bezeichnete die Kommunen als wichtigen Partner bei der Umsetzung der Energiewende. Hier befinde man sich auf einem brauchbaren Weg und man könne Ebern im konkreten Fall nur unterstützen. Naturparke seien grundsätzlich keine Ausschlusskriterien für Windräder. Zweiter Bürgermeister Harald Pascher (FDP) sagte: “Ich kann nicht verstehen, dass der BN durch Schlagen von Schneisen die nachgewiesene Wildkatze vertreibt, das widerspricht doch der Grundeinstellung des BN.” Er erhielt hierfür Beifall und auch vorher war zu merken, dass die Zuhörer mit den Aussagen des BN-Vertreters nicht einverstanden waren. aus dem Portal InFranken |
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Dies weist Herrn Barthel, wie viele Angehörige seines Verbandes, als Teil einer überaus ehrenwerten Gesellschaft aus, welche die Natur lieber verstromt, als sie zu schützen.
Gut, dass es eine aufgeweckte fränkische Vernunftbürgerschaft gibt, welche das Versagen der etablierten “Naturschützer” kompensiert:
150 naturliebende Bürgerinnen und Bürger der Initiative „ProNatur Tonberg” und eine Vernunftkraft-Eule zogen am Abend des 9. Juni 2016 mit Transparenten vor das Rathaus in Ebern, in dem über die Windparkplanungen beraten wurde.
Der Sender TV Touring berichtete.
Auch der Bayerische Rundfunk widmete sich des Vorgangs.
VERNUNFTKRAFT. dankt der Initiative Pro Tonberg und wünscht ihr vollen Erfolg sowie dem BUND eine aufrichtige und starke Konkurrenz.