Kluge Köpfe kommen dahinter

Am 20. Dezem­ber 2016 zieht Andreas Mihm in der Frank­fur­ter Allge­mei­nen Zeitung eine Jahres­bi­lanz des “Ökostrom”-Ausbaus. 

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Da hinter der Tages­zei­tung erklär­ter­ma­ßen immer kluge Köpfe stecken, besteht Hoffnung, dass das Wissen um die Unsin­nig­keit des aktuell beschrit­te­nen energie­po­li­ti­schen Weges Raum greift.

Die wesent­li­chen Kompo­nen­ten des Unsinns kann man sich seit 2013 inner­halb von fünf Minuten auf allge­mein­ver­ständ­li­chem Niveau erarbei­ten. Auch einem Fachpu­bli­kum wurde bereits im Dezem­ber 2015 die Kennt­nis zuteil:

  

Die Korre­la­tion der zusätz­li­chen mit den vorhan­de­nen Einspei­sun­gen bewirkt einen weite­ren Anstieg der Varianz der Summen­ein­spei­sung über das Maß der unkor­re­lier­ten Einspei­sun­gen hinaus. Diese Aussage folgt aus dem Additi­ons­satz für die Varianz korre­lier­ter Zufalls­grö­ßen (…). Damit ist nachge­wie­sen, dass jeder Zubau von Windkraft­an­la­gen in Deutsch­land immer und ausnahms­los eine Erhöhung der Varianz und damit der Standard­ab­wei­chung nach sich zieht. Die von Windkraft­an­la­gen erzeug­ten Leistungs­spit­zen werden also durch den fortschrei­ten­den Ausbau mit all ihren bekann­ten Auswir­kun­gen wie z. B. Preis­ver­fall bis hin zu Negativ­prei­sen an den Strom­bör­sen und Strom­ex­porte ins angren­zende Ausland weiter ansteigen. 

Auszug aus diesem Fachartikel

  

Relativ neu ist hinge­gen die Infor­ma­tion, dass der Zubau an Erzeu­gungs­ka­pa­zi­tät im Jahr 2016 auf 4.800 Megawatt geschätzt wird.

Damit wurde der von der Bundes­re­gie­rung im Rahmen der “EEG-Reform” festge­setzte Ausbau­kor­ri­dor um 2.300 Megawatt überschrit­ten. Es wurden also 92 Prozent (rund 760 Windkraft­an­la­gen) mehr Kapazi­tä­ten aufge­baut, als der gegen­über der Windkraft­lobby großzü­gige Gesetz­ge­ber vorge­se­hen hatte.

Im selben Jahr wiesen Gerichte auf regio­na­ler Ebene Klagen gegen Windkraft­vor­ha­ben in natur­schutz­fach­lich sensi­blen Gebie­ten mit der Begrün­dung ab, dass ein  großes “öffent­li­ches Inter­esse am schnel­len Ausbau der Windkraft” bestünde.

Und noch im selben Jahr unter­nimmt das Bundes­um­welt­mi­nis­te­rium einen heimli­chen Anlauf, um den Arten­schutz zuguns­ten des Windkraft­aus­baus aufzu­wei­chen.

Weshalb sich Gerichte angesichts der

energie­wirt­schaft­li­chen Irrele­vanz des Windkraft­aus­baus trotz wieder­hol­ter erheb­li­cher Überschrei­tung der vom Gesetz­ge­ber definier­ten Ausbauziele

zu derar­ti­gen Urtei­len bewegen lassen und wieso das Hendricks-Minis­te­rium sich derart für die Windkraft­in­dus­trie einsetzt, dürfte und müsste kluge Köpfe ebenfalls interessieren. 

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