Rot-rot-schwarz-gelbe Signale der Vernunft

Am 19. Oktober 2018 brach­ten die Landes­re­gie­run­gen von Branden­burg (SPD, Linke) und Nordrhein-Westfa­len (CDU, FDP) ähnlich lautende Anträge in den Bundes­rat ein: Beide hatten zum Ziel, die baurecht­li­che Privi­le­gie­rung der Windkraft­in­dus­trie zu beenden.

Wenn auch die Begrün­dun­gen – soweit sie auf einen “Akzep­tanz­er­halt” der vermeint­lich “wichti­gen Windener­gie” hinaus­lau­fen – fragwür­dig sind, so ist die Stoßrich­tung dieser Initia­ti­ven vollum­fäng­lich zu begrüßen.

Dass aus NRW mensch- und natur­freund­li­che Vorstöße kommen, ist angesichts des dort gülti­gen Koali­ti­ons­ver­trags nicht so überra­schend. Dass man im rot-rot regier­ten Branden­burg mittler­weile ebenfalls dazulernt, ist nicht zuletzt Verdienst des jahrzehnt­langen (die VI besteht seit genau 10 Jahren!) vernunft­mär­ki­schen Engage­ments  – und sehr erfreulich.

Die Reaktion der Windkraft­lobby folgte auf dem Fuße:

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Ohne baurecht­li­che Privi­le­gie­rung und EEG-Subven­tio­nie­rung ist diese Branche nicht lebens­fä­hig – wie sie immer wieder beweist. Die Reden der Antrag­stel­ler können Sie hier nachvollziehen: 

Die Anträge wurden an verschie­dene Ausschüsse zur Beratung verwie­sen. Bleibt stark zu hoffen, dass die märkisch-nordrhein-westfä­li­schen Signale aus diesen Beratun­gen verstärkt hervorgehen. 

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