Einspruch, Europa! Natur­schutz darf nicht “abgeräumt” werden

Auf massi­ves Betrei­ben der deutschen Bundes­re­gie­rung, nament­lich deren Grüne Minis­ter und Staats­se­kre­täre, hat der europäi­sche Rat Ende 2022 eine “Notfall­ver­ord­nung” erlas­sen. Diese ermög­licht es den EU-Mitglied­staa­ten, Ausnah­men von der Arten­schutz­prü­fung und der Pflicht zur Umwelt­ver­träg­lich­keits­prü­fung für Erneu­er­bare Energien, Speicher und Netze vorzu­neh­men. Der Lobby­ver­band BEE, politisch Grün geführt, äußerte sich eupho­risch über die “Formu­lie­rungs­hilfe”, die Bundes­mi­nis­ter Habeck wenige Wochen später auf Basis dieser Verord­nung auf den Weg brachte. Den einschlä­gi­gen Parti­ku­lar­in­ter­es­sen hätte er kaum besser dienen können. Menschen,  Natur und Wirtschafts­stand­ort wurden ihnen untergeordnet.

 

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Wir haben den Vorgang in einem Artikel einge­ord­net und uns mit einer Presse­mit­tei­lung dazu geäußert. 

Beim bloßen Appell für ein ratio­na­le­res und damit natur- und menschen­freund­li­ches Vorge­hen können wir es aller­dings nicht bewen­den lassen:

Gemein­sam mit europäi­schen Partner­ver­bän­den, welche die von Deutsch­land aus geplante Demon­tage des Natur- und Arten­schut­zes genauso schockiert wie wir zur Kennt­nis nehmen, haben wir uns an den Rat der Europäi­schen Union gewandt. Frist- und formge­recht haben wir einen „Antrag auf interne Überprü­fung“ verfasst, in dem die Frage der Verein­bar­keit der Notfall­ver­ord­nung mit zahlrei­chen europäi­schen Normen, u.a. der Fauna-Flora-Habitat Richt­li­nie sowie der Aarhus-Konven­tion, aufge­wor­fen wird.

Mit einem Klick gelan­gen Sie zum Antrag.

 

Unsere Presse­mit­tei­lung dazu finden Sie hier

 

 

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