Havarien und Brände von Windkraft­an­la­gen – mit dem Ausbau wächst die Gefahr

Der massive Flächen­be­darf (Spiegel­bild der gerin­gen Energie­dichte) der Windener­gie bedingt, dass immer höhere Anlagen immer näher an mensch­li­che Wohnstät­ten heran­rü­cken. Mittler­weile sind über 300m hohe Windener­gie­an­la­gen in Planung und Bestre­bun­gen im Gange, Schutz­ab­stände zur Wohnbe­bau­ung immer weiter zu reduzieren.

Dies ist aus mehre­ren Gründen unverantwortlich:

Die in Rotoren verbau­ten carbon­fa­ser­ver­stärk­ten Kunst­stoffe (CFK) – sog. “fiese Fasern” – bergen ein poten­ti­el­les Risiko, das dem von Asbest vergleich­bar ist: Wenn die Anlagen in Brand geraten, muss man sie „kontrol­liert abbren­nen” lassen. Die Flugasche besteht aus Kleinst­par­ti­keln, die in die Lunge eindrin­gen und Krebs verur­sa­chen können. Die Pläne der Bundes­re­gie­rung sehen vor, dass es fast überall in der Nähe von Siedlun­gen große Ansamm­lun­gen von Windener­gie­an­la­gen geben wird, stets höher und an exponier­ten Stand­or­ten errich­tet. Dass Blitz­ein­schläge und dadurch Brände häufi­ger werden, liegt nahe. Katastro­phen­schutz­pläne existie­ren nicht

Ähnli­ches gilt für die Risiken durch Eisab­wurf oder schleu­dernde Bauteile: Bei entspre­chen­der Witte­rung schleu­dern die Rotoren von Windener­gie­an­la­gen kiloschwere Eisblö­cke mitun­ter mehrere hundert Meter weit. Diese Gefahr ist technisch kontrol­lier­bar. Die schiere Anzahl der Gefah­ren­quel­len – die aktuel­len Pläne impli­zie­ren zigtau­sende weitere Anlagen – lässt aber stark befürch­ten, dass Schäden nicht dauer­haft zu vermei­den sind. Zumal der Gesetz­ge­ber es bislang nicht für nötig hält, diesen Anlagen eine TÜV-Prüfpflicht aufzu­er­le­gen, wie sie für Indus­trie­an­la­gen mit ähnli­chem Gefah­ren­po­ten­tial selbst­ver­ständ­lich ist. [Siehe dazu auch die Beiträge “tickende Zeitbom­ben”, “manche sind gleicher”, “UBA kriti­siert”, “CFK vs. Asbest”].

Anlass­be­zo­gen haben wir uns unter anderem mit dem Artikel  “gefähr­li­ches Panorama” sowie der Presse­mit­tei­lung  “Hochri­si­ko­tech­no­lo­gie Windkraft?” aus 2021 zu konkre­ten Havarien und den allge­mei­nen Impli­ka­tio­nen geäußert.

Der Brand einer Windkraft­an­lage im saarlän­di­schen Losheim veran­lasste uns im Dezem­ber 2022 zur Wieder­vor­lage des Themas,

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das dann auch vom saarlän­di­schen Rundfunk aufge­grif­fen wurde.

 

 

Mitte Septem­ber 2022 hatte sich im nieder­säch­si­schen Alfstedt (Landkreis Rotenburg/Wümme) ebenfalls eine Havarie ereig­net, die den Anwoh­nern handfeste materi­elle Schäden berei­tete: Die Grund­stücks­be­sit­zer wurden mit ihren Sorgen und den vergif­te­ten Böden monate­lang alleine gelassen.

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Der NDR berich­tete mehrfach:

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Diese Fälle werfen ein Schlag­licht darauf, was unserem Land zugemu­tet wird und werden soll.

Forschun­gen legen nahe, dass sich Mikro­plas­tik-Artikel nicht nur im Gewebe und in den Organen ablagern, sondern auch die Blut-Hirn-Schranke durch­drin­gen und bis ins Hirn gelan­gen können. Im Material Carbon/GFK/CFK ist zudem Bisphenol‑B enthal­ten, dass die EU zu verbie­ten plant. Bei einer Havarie treten solche Mikro­par­ti­kel ad hoc und massen­haft auf, sie werden augen­fäl­lig. Aber auch im norma­len Regel­be­trieb der Anlagen gelan­gen durch die witte­rungs­be­dingte Erosion der Rotor­blät­ter in einem großen Umkreis bedenk­li­che Mengen Mikro­plas­tik und gesund­heits­ge­fähr­dende Verbund­stoffe über die Böden ins Erdreich, von dort ins Trink­was­ser. Dies geschieht faktisch unsicht­bar und kann durch nichts rückgän­gig gemacht werden. Ein ökolo­gi­sches Fiasko.

Das ist nur einer der Gründe, weshalb Windkraft­an­la­gen in Wäldern und Schutz­ge­bie­ten nichts zu suchen haben.

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