Windkraft-Privi­le­gien vs. Grundgesetz

Warum der Windkraft-Ausbau in Deutsch­land den energie­wirt­schaft­li­chen Zielen Umwelt­ver­träg­lich­keit, Bezahl­bar­keit und Versor­gungs­si­cher­heit immer stärker zuwider­läuft, haben wir in Veröf­fent­li­chun­gen und Vorträ­gen immer wieder darge­legt. Dennoch hielt die Bundes­po­li­tik es bislang für geboten, den Betrei­bern von Windkraft­an­la­gen massive Privi­le­gien zu gewähren:

Neben der bereits Ende des letzten Jahrtau­sends einge­führ­ten Preis- und Abnah­me­ga­ran­tie wurden in den letzten Jahren verschie­dene recht­li­che Regelun­gen geschaf­fen, die zwangs­läu­fige Konflikte mit dem Arten­schutz (und anderen wichti­gen Zielen) zuguns­ten der politisch wohlge­lit­te­nen Windkraft-Indus­trie auflö­sen. Bereits im Jahr 2020 sollte der Windkraft per Gesetz eine Relevanz für die öffent­li­che Sicher­heit zugeschrie­ben werden. Seiner­zeit wurde dies richti­ger­weise als Treppen­witz erkannt und verwor­fen – hierfür dürfte auch eine mögli­che Kolli­sion mit EU-Recht relevant gewesen sein.

Mit der Übernahme des zustän­di­gen Minis­te­ri­ums durch Robert Habeck (Grüne) folgten jedoch weitere einschnei­dende Maßnah­men zur Privi­le­gie­rung der Windkraft. Auf maßgeb­li­ches Betrei­ben des Grünen Staats­se­kre­tärs wurde das relevante Europa­recht entspre­chend geändert und eine verschärfte Form des “Treppen­wit­zes” in Geset­zes­form gegos­sen: Mit dem Konstrukt eines “überra­gen­den öffent­li­chen Inter­es­ses” wird Windkraft­vor­ha­ben ein Vorrang beschert.

Der renom­mierte Rechts­wis­sen­schaft­ler Prof. Dr. Volker Boehme-Neßler von der Univer­si­tät Olden­burg hat nun unter­sucht, inwie­weit die gesetz­li­che Grund­lage des forcier­ten Ausbaus – § 2 EEG – mit dem Grund­ge­setz verein­bar ist.

Zuerst berich­tete Die Welt am Sonntag am 7. Februar 2026 darüber.

 

Wenige Tage später folgten Berichte in der WELT, 

 

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in der Berli­ner Zeitung,

 

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und bei Apollo News:

 

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Eine Zusam­men­fas­sung des Gutach­tens steht hier zum Download bereit. Das Gesamt­gut­ach­ten kann ggf. beim Auftrag­ge­ber erbeten werden. Wenden Sie sich dazu an info@vernunftkraft-niedersachsen.de.

 

Im Radio­sen­der Kontra­funk führte Frau Rommy Arndt ein Inter­view mit dem Verfas­ser des Gutachtens.

 

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